Amtsblatt 1884/4 der Bezirkshauptmannschaft Steyr vom 10. Februar 1884

4 dieses in social=politischer Beziehung belangreichen Gesetzes zu lenken. Mit der im I. Stück des Reichsgesetzblattes von 1884 unter Nr. 5 zur ämtlichen Kundmachung gelangten Mini¬ sterial=Verordnung vom gleichen Tage, betreffend die Ein¬ theilung der im Reichsrathe vertretenen Königreiche und Länder in neue Aufsichts=Bezirke für die Amtshandlungen der Gewerbe=Inspectoren, wurden diese Aufsichts=Bezirke detaillirt festgestellt, und ebenso die Amtssitze der für die einzelnen Aufsichts=Bezirke demnächst von Sr. Excellenz dem Herrn Handelsminister im Einvernehmen mit Sr. Ex¬ cellenz dem Herrn Minister=Präsidenten als Leiter des Ministeriums des Innern zu ernennenden Gewerbe=Inspec¬ toren bestimmt. Steyr, am 6. Februar 1884. Der k. k. Bezirkshauptmann. Z. 172/B.=Sch.=R. An sämmtliche Ortsschulräthe. An Gestehungskosten für die zum Gebrauche der Ortsschulräthe und öffentlichen Volksschulen für das Jahr 1883 übersendeten Verordnungsblätter des k. k. Lan¬ desschulrathes für das Erzherzogthum Oesterreich ob der Enns entfallen per Exemplar 28 Kreuzer. Zufolge Erlasses des k. k. Landesschulrathes vom 22. v. M., Z. 68, ist von den Ortsschulräthen dieser Betrag einzuheben und daher von denselben sowol für das eigene, als auch für das Exemplar der Schulleitungen zur Begleichung der bezüglichen Buchdruckerrechnung binnen 8 Tagen anher zu senden. K. k. Bezirksschulrath Steyr am 7. Februar 1884. Der Vorsitzende. Z. 1130. ln sämmtliche Gemeinde=Vorstehungen Die Gemeinde=Vorstehungen werden zufolge Erlasses der hohen k. k. Statthalterei in Linz vom 26. v. M., Z. 1101/V, erinnert, den Jahres=Sanitätsbericht pro 1883 bis Anfang März l. J. anher vorzulegen, wobei sich nach der in früheren Jahren erflossenen diesbezüglichen Weisung zu benehmen ist. Die hiezu erforderlichen Drucksorten können von der Haas'schen Buchdruckerei in Steyr bezogen werden. Steyr, 7. Februar 1884. Der k. k. Bezirkshauptmann. Z. 1063. An sämmtliche Gemeinde=Vorstenungen und an die hochw. Pfarrämter. Das hohe Statthalterei=Präsidium hat über Einschreiten des Provinzialates der barmherzigen Brüder in Graz ge¬ stattet, daß zu Gunsten des Kronprinz Rudolf=Hospitales zu St. Veit in Kärnten eine Sammlung milder Gaben in Oberösterreich durch drei Monate hindurch von den beiden Brüdern Johann Wallnöfer und Camillus Glück vorgenommen werden dürfe. Hievon werden die Gemeinde =Vorstehungen und die hochwürdigen Pfarrämter mit dem Bemerken in die Kennt¬ niß gesetzt, daß den genannten barmherzigen Brüdern laut hohen Statthalterei=Präsidial = Erlasses vom 29. v. M., Z. 256/präs., unter Einem die Sammlungs=Certificate ausgefertigt wurden. Steyr, am 8. Februar 1884. Der k. k. Bezirkshauptmann. Z. 1179. An sämmtliche Gemeinde=Vorstehungen. Laut der Zuschrift des k. und k. Ministeriums des Aeußern vom 17. Jänner 1884, Z. 1144/II, betrug die seitens des italienischen Consulates für Legalisirung je eines Documentes nicht italienischer Unterthanen beanspruchte Taxe von 6 Lire, bisher nach der von dem genannten Consulate anerkannten Werthproportion von 1 Lire¬ 48 Kreuzer, in österr. Währung umgerechnet 2 fl. 88 kr. Nachdem jedoch das genannte Consulat infolge des erhöhten Goldagios den Curswerth eines Lire=Stückes für das laufende I. Quartal 1884 mit 49 Kreuzer österr. Währung fixirt hat, so ergibt sich hiemit eine Erhöhung der Legalisirungstaxe von 6 Kreuzer pro Document, wo¬ durch dieselbe nunmehr 2 fl. 94 kr. österr. Währung zu stehen kommt. Hievon werden die Gemeinde=Vorstehungen zufolge hohen Statthalterei =Erlasses vom 27. v. M., Z. 719/IV, mit dem Bemerken verständigt, daß von nun an bis auf Weiters vorkommenden Falls der erhöhte Betrag von 2 fl. 94 kr. von den interessirten Parteien eingehoben werden wird. Steyr, 8. Februar 1884. Der k. k. Bezirkshauptmann. Schonzeit der Fische und des Wildes. Im Monate Februar sind Krebse in der Schonzeit und dürfen nicht gefangen werden. Außer Rehböcken, Hasen, Stein= und Schnee=Hühnern, dann Schnepfen, darf keinerlei Wild gefangen, geschossen oder getödtet werden. Rodaetion und Verlag der k. k. Beztrlshaupimanschaft in Steyr. — Druc der B. Haschen Erben.

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