Amtsblatt 1884/1 der Bezirkshauptmannschaft Steyr vom 10. Jänner 1884

Amts-Blatt k.k. Bezirkshauptmannschaft Steyr. Nr. 1. Steyr, am 10. Jänner 1884. Z. 9133. An sämmtliche Gemeinde=Vorstekungen, an die Ortsschulräthe und Schulleitungen im Gebiete der Bezirkskauptmannschaft. Für den Bereich des politischen und Schulbe¬ zirkes der k. k. Bezirkshauptmannschaft Steyr wird mit Beginn des Jähres 1884 das erste Exemplar des gedruckten Amts=Blattes ausgegeben. Die Gemeinde=Vorstehungen haben die für die Gemeindeämter bestimmten Amts=Blätter mit Aufmerk¬ amkeit durchzulesen, die ihnen weiter zukommenden Amts=Blätter aber an die Ortsschulräthe und Schul¬ leitungen stets unverweilt hinaus zu geben. Den betreffenden hierämtlichen Weisungen und Erlässen ist thunlichst genau nachzukommen und hat die Aufbewahrung der Amts=Blätter sorgsam zu geschehen, indem sich in den nachfolgenden hierämtlichen Wei¬ sungen und Erlässen stets auf jene Zahl des Amts¬ Blattes bezogen werden wird, welche den früheren Auftrag oder die erlassene Kundmachung enthält. Bei Berichterstattungen, welche zufolge eines in das Amts=Blatt aufgenommenen Auftrages an die Bezirkshauptmannschaft stattzufinden haben, ist außer dem Datum und der hierämtlichen Geschäftszahl des Auftrages noch die Nummer jenes Amts=Blattes, in welcher der Auftrag enthalten erscheint, zu bezeichnen. Die Schulleitungen an mehrelassigen Schulen haben derartige Intimationen oder Erlässe, welche ür den gesammten Lehrstand von Wesenheit sind, den an der Schule befindlichen Lehr= und Hilfskräften zu Einsicht zu geben. Steyr, am 31. December 1883. Der k. k. Statthaltereirath und Bezirkshauptmann: Zimmerauer. Z. 9046. Kundmachung. Aus der von einem Ungenannten aus Anlaß der Vermälung Ihrer kaiserlichen Hoheit der Durch¬ lauchtigsten Frau Erzherzogin Gisela mit Seiner königlichen Hoheit dem Durchlauchtigsten Prinzen Leopold von Baiern gegründeten Stiftung ist eine Ausstattung im Betrage von 690 Gulden ö. W. zu vergeben. Auf diese Ausstattung haben Anspruch im Brautstande befindliche mittellose und würdige Töchter oder Waisen von solchen Beamten, welche einem dem k. k. Ministerium des Innern unterstehenden Dienst¬ zweige angehören oder bis zu ihrem Ableben oder bis zu ihrer Pensionirung angehört haben. Die Ausstattung wird am 20, April 1884 verliehen, jedoch erst nach eingegangenem Ehebündnisse flüssig gemacht, wozu dem betheilten Mädchen die Frist bis Ende October 1884 offen steht. Die bezüglichen Gesuche sind mit dem Tauf¬ Sitten= und Mittellosigkeitszeugnisse, dann mit dem Nachweise über die bereits stattgehabte Verlobung, endlich mit dem Nachweise, daß der Vater der Be¬ werberin in einem der obigen Diensteszweige dient oder gedient hat, belegt bis längstens 15. Februar 1884 bei der k. k. u. ö. Statthalterei in Wien zu über¬ reichen. Soferne über die bereits stattgehabte Verlobung keine andere Nachweisung geliefert werden kann, ist mindestens der Name und Charakter der Bräutigams anzugeben. Steyr, 30. December 1883. Der k. k. Bezirkshauptmann.

2 Z. 9110. An sämmtliche Gemeinde=Vorstehungen und k. Gendarmerie=Posten. Laut der Note der k. k. Landes=Regierung in Klagenfurt vom 29. November 1883, Nr. 11251, wurde der Landwehrschütze Josef Koch in seinem Aufenthaltsorte Spital nicht eruirt und in Erfahrung gebracht, daß der Genannte auf seiner Durchreise in Salzburg der dortigen Controls=Versammlung beigewohnt hat. Es liegt der Verdacht vor, daß dieser Mann, welcher vagabundirend herumzieht, sich der Waffen¬ übung, welcher er in diesem Jahre hätte beiwohnen sollen, in vorsätzlicher Weise zu entziehen sucht, daher, um die Zustellung einer Einberufungskarte zu ver¬ eiteln, jede An= und Abmeldung absichtlich unterläßt. Da vermuthet wird, daß derselbe von Salz¬ burg nach Oberösterreich sich begeben habe, so ergeht in Folge h. Statthalterei=Erlasses vom 17. December 1833, Z. 13035/IV, die Aufforderung, hinsichtlich des Genannten die zu dessen Ausforschung ent¬ sprechenden Erhebungen einleiten und ein positives Resultat bis längstens 28. Jänner 1884 anher zu berichten. Der Schütze Josef Koch ist zur Gemeinde Renn¬ weg, Bezirk Spital, zuständig, wurde im Jahre 1872 zum Landwehr=Bataillon Nr. 27 assentirt, ist ledig, Taglöhner von Beschäftigung, großer Statur, hat braune Haare, Augen und Augenbrauen, rundes Kinn und ovales Angesicht. Derselbe hat sich im Monate Juni l. J. von St. Margarethen, Bezirk Tamsweg, zur Reise nach Gröbming gemeldet, von wo weder seine Anmeldung erfolgte, noch dessen Aufenthalt dortselbst vermittelt werden konnte. Der Vermuthung nach dürfte dieser Mann ent¬ weder bei einem Straßenbaue oder als Wegmacher irgendwo in Arbeit stehen. Steyr, am 31. December 1883. Der k. k. Bezirkshauptmann. Z. 9095. An sämmtliche Gemeinde=Vorstehungen. Laut Erlasses des hohen k. k. Ministeriums des Innern vom 22. l. M. ad 17578 ist die Arznei¬ taxe für das Jahr 1884 zur österreichischen Phar¬ makopöe vom Jahre 1869 und zum Anhange der¬ selben vom Jahre 1878 im Verlage der Hof= und Staats=Druckerei bereits erschienen und werden die Gemeinde=Vorstehungen zu Folge Erlasses der k. k. Statthalterei in Linz vom 26. December l. J., Z. 13927/V beauftragt, die Aerzte, welche Hausapotheken führen, und die Apotheker zur sofortigen Anschaffung dieser neuen Arzneitaxe aufzufordern und zugleich alle die Praxis ausübenden Aerzte und Wundärzte auf die im § 3 der beigebundenen Arznei¬ tax=Verordnung vom 6. December 1882 enthaltenen Bestimmungen aufmerksam zu machen. Steyr, den 31. December 1883. Der k. k. Bezirkshauptmann. Z. 8612. An sämmtliche Gemeinde=Vorstehungen und k. k. Gendarmerie=Posten. Mit dem Erlasse vom 2. Februar 1865, 3.22555, ex civ. 1864 hat die k. k. Statthalterei das Verbot der unbefugten Brandsammlungen in Erinnerung gebracht. Nachdem ich in neuerer Zeit wiederholt die Wahrnehmung machte, daß ungeachtet dieses Ver¬ botes Abbrändler mit von den Gemeindeämtern oder Vorstehungen einzelner Brandversicherungs=Vereine ausgestellten Certificaten oder sogenannten Brand¬ briefen, die Bezirksinsassen belästigend, herumziehen, o finde ich mich bemüßigt, auf das diesfällige Ver¬ bot mit dem Beifügen neuerlich aufmerksam zu machen, daß die Ausstellung derartiger Sammlungs¬ Licenzen oder Brandbriefe seitens der Gemeinde¬ Vorstehungen oder Vereinsleitungen unstatthaft sei; die k. k. Gendarmerie= und die Gemeinde=Polizei¬ Organe haben solche Personen, welche im Besitze unbefugt ausgestellter Sammlungsbriefe oder bezüg¬ licher Atteste betreten werden, unter Abnahme eines solchen Documentes anzuhalten und deren Behand¬ lung nach der h. Ministerial =Verordnung vom 30. September 1857 (Reichsgesetzblatt Seite 655) o weit nicht eine strafgerichtliche Behandlung Platz greift, zu veranlassen. Was die behördlich bewilligten milden Samm¬ lungen anbelangt, so sind dieselben immer von den Gemeinden durch ihre eigenen Organe vorzunehmen, die Sammlungen der Beiträge von Haus zu Haus durch die in Folge der Elementar=Ereignisse Verun¬ glückten selbst oder deren Bevollmächtigte aber thunlichst hintanzuhalten. Steyr, den 1. Jänner 1884. Der k. k. Bezirkshauptmann.

Z. 4/B.=Sch.=R. Kundmachung. Da die Interessen pro 1883 der Leopold Anton Maria Dierl'schen Stiftung für zwei in be¬ und drängter Lage befindliche brave hierbezirkliche Lehrer fällig geworden sind, so wird laut Sitzungsbeschlusses vom 18. v. M. der diesfällige Concurs zur Bewer¬ bung mit dem Termine bis 20. d. M. ausgeschrieben. Die hierauf Reflectirenden haben innerhalb dieser Frist ihre belegten gestempelten Gesuche bei dem gefertigten k. k. Bezirksschulrathe Steyr zu über¬ reichen. K. k. Bezirksschulrath Steyr am 2. Jänner 1884. Der Vorsitzende. Z. 20. An sämmtliche Gemeinde=Vorstehungen. Das hohe k. k. Ministerium für Landesver¬ theidigung hat laut des Erlasses vom 24. Decem¬ ber 1883, Z. 1911 prs., auf Grund des § 7 des Gesetzes vom 24. Mai 1883 hinsichtlich der im Jahre 1884 in der Dauer von vier Wochen vor¬ zunehmenden Waffenübungen Nachstehendes ange¬ ordnet: A. Landwehr=Infanterie= und Schützen=Bataillone Nr. 1 bis 81. Bei jedem Landwehr=Infanterie= und Schützen¬ Bataillon hat eine, an die Frühjahrs=Recruten¬ Ausbildung anschließende Vorwaffenübung und später Hauptwaffenübung stattzufinden. eine Hiezu sind beizuziehen: Alle unmittelbar in die k. k. Landwehr Ein¬ gereihten der Assent=Jahrgänge: 1883, 1882, 1881, 1879, 1877 und 1874, dann von den Assent=Jahr¬ gängen: 1880 jene unmittelbar Eingereihten, bei denen die Gesammtdauer der bis jetzt abgeleisteten Waffenübungen 8, 1878 Jene, bei denen dieselbe 12, 1876 und 1875 Jene, bei denen dieselbe 16 und 1873 Jene, bei denen dieselbe 20 Wochen nicht übersteigt. B. Berittene Landwehr=Truppen. Bei den aufgestellten Cadres der Landwehr¬ Dragoner=Regimenter Nr. 1 und 2, dann des Landwehr= Uhlanen=Regiments Nr. 3 sind vom Assentjahre 1873 je 1 Wachtmeister, 2 Zugsführer, 6 Corporale, 1 Escadrons=Trompeter, 43 Dragoner (Uhlanen), 1 Rechnungs=Wachtmeister, 1 Curschmied, 1 Escadrons=Riemer und 16 Officiers=Diener that¬ sächlich beizuziehen. 3 Bei den berittenen Schützen in Dalmatien ist die Einberufung wie bei den Fußtruppen durchzu¬ führen und als Verpflegsstand 1 Zugsführer, 3 Cor¬ porale und 40 berittene Schützen anzunehmen. Steyr, den 2. Jänner 1884. Der k. k. Bezirkshauptmann. Z. 48. An sämmtliche hochw. Pfarrämter. Bei der vierteljährig einzusendenden Volksbe¬ wegungstabelle II über Geburten weichen die pfarr¬ ämtlichen Eintragungen von einander öfter ab, wo¬ durch die Summen der Zahlen mehrfach nicht übereinstimmen. Zur Erzielung eines gleichförmigen Vorganges beehre ich mich unter Beziehung auf die hierämtliche Zuschrift vom 5. März 1878, Z. 1083, das Ansinnen zu stellen, die Summirungen der Lebend= und Todtgebornen, insbesondere aber die abgesonderte Zusammenzählung a) der ehelichen, b) der unehe¬ lichen und e) beider zusammen nicht zu unterlassen, speciell aber bedacht zu sein, daß an Stelle der Summe der außerehelichen nicht sogleich die Gesammt¬ umme der Geburten gesetzt werde. Bei den Zwil¬ lingen wolle die Zahl der Gebornen, nicht aber die Zahl der Geburten gefälligst ausgezeigt werden. Steyr, 2. Jänner 1884. Der k. k. Bezirkshauptmann. Z. 9109. An sämmtliche Gemeinde=Vorstekungen und Gendlarmerie=Posten=Commanden. Lant Nr. 75 des Central=Polizeiblattes vom 4. December 1883, Artikel 4325, ist auf den rumänischen Capitän Paraschivescu M. zu in¬ vigiliren. Ebenso ist über die Identität des im Central¬ Polizeiblatt Nr. 66 vom 1. November 1883 sub Art. 3856 currendirten unbekannten Selbst¬ mörders Nachforschung zu pflegen. Das Ergebniß ist bis längstens 28. Jänner 1884 hieher anzuzeigen. Steyr, am 2. Jänner 1884. Der k. k. Bezirkshauptmann.

4 Z. 9112. An sämmtliche Gemeinde=Vorstekungen und Gendarmerie=Posten=Commanden. Laut des Erlasses des hohen k. k. Ministeriums für Landes=Vertheidigung von 5. December 1883, Nr. 17.628/4393 IIb, hat die k. k. Statthalterei in Zara um die Veranlassung der Ausforschung des im Jahre 1862 gebornen Johann Nep. Kobacebic aus Cattaro angesucht. Derselbe ist ein Sohn des mittlerweile verstor¬ benen Gregor Kobacebic und der Theresia Karusch, Tochter des Josef Karusch aus Budenitz im Bezirke Schlan in Böhmen, und hat mit seiner verwitweten Mutter im zartesten Alter Cattaro verlassen, weßhalb seine Personsbeschreibung nicht geliefert werden konnte. Es ergeht der Auftrag, die bezüglichen Nach¬ forschungen und zwar insbesondere in der Richtung einzuleiten, ob der Genannte nicht etwa in einem der Verzeichnisse der Stellungs=Pflichtigen einer Ge¬ meinde des dortigen Verwaltungsgebietes aufgeführt erscheint, dort seiner Stellungspflicht Genüge geleistet hat oder gestorben ist. Das positive Ergebniß dieser Nachforschungen ist bis 18. Jänner 1884 anher zu berichten. Steyr, am 2. Jänner 1884. Der k. k. Bezirkshauptmann. Z. 1/Str. An sämmtliche Gemeinde=Vorstekungen. Laut Mittheilung des oberösterreichischen Landes¬ ausschusses in Linz ddo. 6. November l. J., Z. 11344, hat der oberösterreichische Landtag in der Sitzung vom 27. September, 5. October und 11. October l. J. zur Deckung der Abgänge a) beim Grundentlastungs¬ Fonde eine Umlage von 8%, b) beim Landes=Schul¬ Fonde eine Umlage von 20½%, c) beim Landes¬ fonde eine Umlage von 11½% auf die directen Steuern für das Jahr 1884 o. Z. bei jenen Steuer¬ gattungen, bei welchen noch der außerordentliche Zuschlag besteht, mit Einschluß desselben beschlossen, und es wurden wegen der Erwirkung der Allerhöchsten Genehmigung dieser Umlagen die Einleitungen ge¬ troffen. Es sind demnach diese vom oberösterreichischen Landtage beschlossenen Umlagen mit zusammen 40% von jedem Gulden der directen Steuern, u. zw. in¬ clusive des bei der Erwerb= und Einkommensteuer bestehenden außerordentlichen Zuschlages, pro 1884 provisorisch mit Vorbehalt der allfällig erforderlichen Ausgleichung ordnungsmäßig von den k. k. Steuer¬ ämtern vorzuschreiben, einzuheben und zu verrechnen. Steyr, 3. Jänner 1884. Der k. k. Bezirkshauptmann. Z. 9102 Kundmac ung. Se. k. und k. Apost. Majestät haben mit Aller¬ Das positive Ergebniß dieser Nachforschungen ist höchster Entschließung vom 21. October 1883 aller¬ gnädigst zu genehmigen geruht, daß die k. k. Tele¬ graphenbezirkscasse in Linz mit letztem December 1883 aufgelassen und vom 1. Jänner 1884 angefangen deren Agenden mit der k. k. Postdirectionscasse in Linz vereinigt werden. Vom 1. Jänner 1884 angefangen erhält sonach auch die k. k. Postdirection in Gemäßheit des hohen k. k. Handels=Ministerial=Erlasses vom 16. Decem¬ ber 1883, Z. 1693/H.=M. die Bezeichnung „k. k. Post¬ und Telegraphen=Direction.“ Steyr, am 3. Jänner 1884. Der k. k. Bezirkshauptmann. Schonzeit des Wildes und der Fische. Im Laufe des Monates Jänner dürfen nicht gefangen und nicht geschossen werden: Auer= und Birkhahn, Auer= und Birkhenne, männliches Roth= und Damwild, Gemsbock und Rehgais. Die Hasen sind von der zweiten Hälfte Jänner in der Schonzeit. Von Fischen befinden sich im laufenden Monate in der Schonzeit: die Rutten. Redaetion und Verlag der k. k. Bezirlshaupimannschaft in Stehr. — Druck der N. Haas'schen Erben.

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