Amtsblatt der Stadt Steyr 2002/11
Besondere Wahlbehörden: Für die Ausübung des Wahlrechtes durch bettlägerige oder in ihrer Freiheit beschränkte Wahlkarten- wähler werden im Bereich der Stadt Steyr drei besondere Wahlbehörden eingerichtet. Die endgültige Anzahl der besonderen Wahlbehörden wird auf Grund der Bestimmungen des§ 18 Abs. 3 NRWO 1992 idgF. durch den Gemeindewahlleiter festgesetzt. Für die Feststellung des Wahlergebnisses der besonderen Wahlbehörden wird die Sprengelwahlbehörde 0020 bestimmt. 2. Wahlzeit: 7.00 bis 16.00 Uhr 3. Verbotszonen: Als Verbotszone wird ein Umkreis von 20 m vom Eingang jedes Wahllokales festgesetzt. In diesem Um- kreis ist am Wahltag jede Art der Wahlwerbung, insbesondere auch durch Ansprachen an die Wahlbe- rechtigten, durch Anschlag oder Verteilen von Wahlaufrufen udgl., ferner jede Ansammlung sowie das Tragen von Waffen jeder Art verboten. Das Verbot des Tragens von Waffen bezieht sich nicht auf _jene Waffen, die am Wahltag von im Dienst befindlichen Organen des öffentlichen Sicherheitsdienstes und Justizwachebeamten nach ihren dienstli- chen Vorschriften getragen werden müssen. Außerhalb der Verbotszone sind Wahlwerbungen verboten, die innerhalb der Verbotszone wahrgenom- men werden können. Übertretungen der ausgesprochenen Verbote werden von der Bezirksverwaltungsbehörde mit einer Geld- strafe bis zu€ 218,-, im Falle der Uneinbringlichkeit mit Ersatzfreiheitsstrafe bis zu zwei Wochen, ge- ahndet. Der Gemeindewahlleiter: SR Dr. Gerhard Alphasamer r------------------~ • c X Gratis für Sie: • 1 8_ der meistgesehene Film der Welt: Das Video ,,Jesus". 1 1 ~ Nur den Kupon ausfüllen und abgeben in der 1 : {l~htbii~k : 1 Christliche Bücher, Kalender, Karten, CD's, Geschenkideen 1 1 1 Steyr, Sierninger Str. 20, (Steyrdorf) Tel./Fax: 80273 1 1 Geöffnet: Mo-Sa 9:00-12:30 / Mo-Fr 14:30-18:00 1 Name: ________________ 1 1 Anschrift::________________ 1 ~------------------J Freiwillige Vereinsauflösungen „Sparverein Stadtbad", mit dem Sitz in Steyr „Sparverein Q!ienghof", mit dem Sitz in Steyr ...ein starkes Stück Stadt ~, Preiswerte und erfolgreiche Nachhi lfe, Förderung und Hausaufgabenbetreuung durch ausgesuchte Mitarbeiter Steyr, Berggasse 9 - Tel. 07252 / 45 158 Anmeldung und Beratung: Montag-Freitag 15.00-17.30 Uhr ERWACHSENENSPRACHKURSE ltalienisch+französisch in Kleingruppen Magistrat der Stadt Steyr, Geschäftsbe- reich für Finanzen; Fin-100/2002, Voran- schlag für 2003 Kundmachung Gemäß § 53 Abs. 3 des Statutes für die Stadt Steyr 1992 (StS 1992), LGBI. Nr. 9/1992, wird der Voranschlag der Stadt Steyr für das Rechnungsjahr 2003 in der Zeit von 2. bis einschließlich 9. Dezember 2002 im Geschäftsbereich für Finanzen (Rathaus, 2. Stock vorne, Zimmer 214) zur öffentlichen Einsichtnahme aufgelegt. Der Bürgermeister: Ing. David Forstenlechner 31 / 371
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