Amtsblatt der Stadt Steyr 2002/11

Gemeindewahlbehörde Steyr-Stadt beim Magistrat der Stadt Steyr Wahl-4/02 Steyr, am 15. Oktober 2002 Nationalratswahl am 24. November 2002 Kundmachung über Verfügungen der Gemeindewahlbehörde Gemäß der§§ 52 - 59 sowie 72 - 74 der Nationalratswahlordnung 1992 idgF. wird verfügt: 1. Wahlort und Wahllokale: Der Bereich der Stadt Steyr wird in 49 Wahlsprengel unterteilt. Die dazugehörigen Wahllokale sind aus der Hauskundmachung zu ersehen. Als barrierefrei erreichbares Wahllokal für körperbehinderte Personen wird das Wahllokal im Wahl- sprengel 0060 - Alten- und Pflegeheim Tabor, Ferd.-Hanusch-Straße 1 - bestimmt. Wahllokal für Wahlkartenwähler: Für die Ausübung des Wahlrechtes durch Wahlkartenwähler aus fremden Gemeinden wird das Wahllokal im Rathaus, Stadtplatz 27, Hof rechts, Wahlsprengel 0230, bestimmt. Besondere Wahlsprengel: Für die Ausübung des Wahlrechtes von Pfleglingen in Heil- und Pflegeanstalten werden drei besondere Wahlsprengel eingerichtet: WAHLSPRENGEL 0060 Wahllokal: Alten- und Pflegeheim Tabor - für die bettlägerigen Patienten dieses Heimes WAHLSPRENGEL 0231 Krankenhaus I - Wahlsprengel 0231 : Schreibstelle „OST" im 3. Stock des Gebäudes der Internen Abteilung (für Patienten und Bedienstete des Altbaues, der HNO und Internen Abteilung I u. 2) WAHLSPRENGEL 0232 Krankenhaus Tl - Wahlsprengel 0232: Gymnastikraum des Institutes für physikalische Medizin im Kellergeschoß des Unfallgebäudes (für Patienten und Bedienstete der Augenabteilung, Chirurgie, Unfallabteilung, Gynäkologischen- und Ge- burtshilfe-Abteilung, Orthopädie, Infektionsstation und Urologischen Abteilung) Patienten der Lungenabteilung haben die Möglichkeit, in der Lungenabteilung zu wählen. Auslands-Österreicher: Im Ausland lebende Wahlberechtigte sind generell im Wahlsprengel 0020 wahlberechtigt. 30/370 stey;r

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