Amtsblatt der Stadt Steyr 2002/10

Magistrat der Stadt Steyr, Fachabteilung für Tiefbau; BauT-14/ 2002 - Erd-, Baumeis- ter- und Rohr- verlegungsarbeiten, Kanalisation Steyr 2003; Stadtteil Weinzierl, 2. Ausbaustufe NS Flll/1 A Öffentliche Ausschreibung Magistrat Steyr, FA Tiefbau/Kanal, Stadtplatz 27, 4400 Steyr, über die 1. Erd-, Baumeister- und Rohrverlegungs- arbeiten für die Herstellung der Kanalisation Stadtteil Weinzierl, 2. Ausbaustufe NS F IIl/1 A Stadtwerke Steyr, Ennser Straße 10, 4400 Steyr, über die 2. Erd- und Baumeisterarbeiten für die Erneu- erung von Wasserleitungen im Bereich Kanali- sation Weinzierl, 2. Ausbaustufe NS FIII/1 A Umfang der Kanalbauarbeiten: Rohrkanäle Dimension Länge SFB Ei 700/1050 247 m PVC 300 20 m PVC 500 10 m Gesamt 277 m Aushubmassen: Künetten: Tiefe bis 6 m ca. 2.440 m3 mittlere Aushubtiefe 4,5 m maximale Aushubtiefe 6,0 m Straßenwiederherstellung: 1400 m2 Ausführungszeitraum: Baubeginn Dezem- ber 2002 Fertigstellungstermine: ■ Kanäle und Bauwer- ke 30. Mai 2003; ■ Straßenwiederherstellung 30. Mai 2003 Umfang der Gas - und Wasserleitungsbauarbe iten : Wasserleitung: Länge ca. 250 m Die Unterlagen können gegen Kostenersatz von 70 Euro ab 21. Oktober 2002 beim Stadt- service im Rathaus (Stadtplatz 27, Erdgeschoß) oder telefonisch unter der Nummer 07252/575- 278 bzw. per Fax unter 07252/575-298 sowie in der Einlaufstelle des Amtes der Oö. Landesre- gierung (Kärntner Straße 12, 4020 Linz) ange- fordert werden. Durch die Ausschreibung und Entgegennahme der Anbote erwachsen den Ausschreibern kei- ne wie immer gearteten Verpnichtungen oder Verbindlichkeiten gegenüber den Bietern. Ein Ersatz der Kosten der Angebotserstellung er- folgt nicht. Der Auftraggeber behält sich das Recht vor, Bauteile einzeln an verschiedene Fir- 30/338 men oder nicht zu vergeben. Der ausschreiben- den Stelle bleibt es vorbehalten, Anbieter ohne Angabe von Gründen abzulehnen. Im Falle ei- ner Aufhebung der Ausschreibung, aus wel- chen Gründen auch immer, entsteht weder ein Anspruch auf Kostenersatz noch auf entgange- nen Gewinn. Jede Anfechtung wegen Irrtums ist ausgeschlossen. Die Anbote sind in einem verschlossenen Um- schlag mit der Aufschrift „Erd-, Baumeister- und Rohrverlegungsarbeiten für die Herstel- lung der Kanalisation Stadtteil Weinzierl, 2. Ausbaustufe NS F III/ 1 lt' bis spätestens 19. November 2002, 8.45 Uhr beim Stadtservice des Steyrer Magistrates (Rathaus, Erdgeschoß) abzugeben. Die öffentliche Anbotseröffnung findet am gleichen Tag ab 9 Uhr im Geschäfts- bereich III, fachabteilung für Bauwirtschaft und Sachverständigendienst, Zimmer 318, statt. Für die Stadt Steyr: Baudirektor Dipl.-Ing. Schönfelder ♦ Magistrat der Stadt Steyr, Fachabteilung für Baurechtsangelegenheiten; Bau Gru-15/00; Neuplanungsgebiet Nr. 2 - ,,Stelzhamer- straße" - 1. Verlängerung Kundmachung Der Gemeinderat der Stadt Steyr hat in seiner Sitzung vom 19. September 2002 die erste Ver- längerung des vom Gemeinderat der Stadt Steyr in seiner Sitzung vom 5. Oktober 2000 beschlossenen Neuplanungsgebietes Nr. 2 - Stelzhamerstraße - beschlossen. Dieser Be- schluss wird gemäߧ 65 Statut für die Stadt Steyr 1992, LGBI. Nr. 9 idgF., als Verordnung der Stadt kundgemacht: Verordnung des Gemeinderates der Stadt Steyr vom 19. September 2002 Das vom Gemeinderat in seiner Sitzung vom 5. Oktober 2000 beschlossene Neuplanungsgebiet Nr. 2, Stelzhamerstraße, wird gemäߧ 45, Abs. 1 der Oö. Bauordnung LGBI. Nr. 66/94 idgF., um ein weiteres Jahr verlängert. Grundlage hierfür ist der Plan der Fachabteilung für Stadtplanung und Stadtentwicklung vom 15. Mai 2000. Das Neuplanungsgebiet umfasst im Wesentli- chen den Bereich zwischen der Tomitzstraße im Norden, der Stelzhamerstraße im Westen, der Krakowizerstraße im Süden und der Hochhau- serstraße sowie einer gedachten Verlängerung derselben bis zur Krakowizerstraße im Osten. Weiters wird das Neuplanungsgebiet durch die Grundstücke 1468, 1469, 1470, 1461/4 - /6, 1460/6, 1472/1 und /2 sowie 1477 samt Bau- flächen, alle Kat. Gern. Steyr, ergänzt. Die Gebäudehöhe wird indirekt durch die An- gabe der maximalen Geschoßanzahl über dem Erdboden festgelegt. Diese soll mit max. zwei Vollgeschoßen definiert werden. Die Bauflucht- linien sollen so festgelegt werden, dass einerseits aus architektonischen Gründen nur geringfügige Erweiterungen möglich sind, andererseits zur Erhaltung der Siedlungs- struktur Neubauten im erforderl ichen Maß ein- geschränkt werden. Als Bebauung ist offene Bauweise vorgesehen. Das Maß der baulichen Nu tzung wird mit einer GeschoßAächenzahl von max. 0,3 festgelegt werden. Gemäß § 45 der Oö. Bauordnung leg. cit. kann der Gemeinderat durch Verordnung bestimmte Gebiete zu Neuplanungsgebieten erklären, wenn ein Flächenwidmungsplan oder Be- bauungsplan fü r diesen Bereich erlassen oder geändert werden soll und wenn dies im Interes- se der Sicherung einer zweckmäßigen und ge- ordneten Bebauung erforderlich ist. Der Ge- meinderat hat anlässlich der Verordnung die beabsichtigte Neuplanung, die Anlass für die Erklärung ist, in ihren Grundzügen zu um- schreiben. Die Erklärung zum Neuplanungs- gebiet hat die Wirkung, dass Bauplatzbewil- ligungen, Bewill igungen für die Änderung von Bauplätzen und bebauten Grundstücken sowie Baubewill igungen - ausgenommen Baube- willigungen für Bauvorhaben gemäß § 24 Abs. 1 Zif. 4 (Abbruch von Gebäuden) - nur aus- nahmsweise erteilt werden dürfen, wenn nach der jeweils gegebenen Sachlage anzunehmen ist, dass die beantragte Bewilligung die Durch- führung des künftigen Flächenwidmungsplanes oder Bebauungsplanes nicht erschwert oder verhindert. Die Kundmachung der Verordnung erfolgt ge- 111äß § 65 ALs. 1 Jes Stalules für die Stadl Steyr 1992, LGBI. Nr. 9 idgF., im Amtsblatt der Stadt Steyr. Die Planunterlagen liegen vom Tag der Kundmachung an in der Fachabteilung für Baurechtsangelegenheiten sowie in der Fachabteilung für Stadtplanung und Stadt- entwicklung des Magistrates der Stadt Steyr durch zwei Wochen zur öffentlichen Einsicht- nahme auf. Der Plan liegt auch nach Inkrafttreten während der Amtsstunden zur Einsichtnahme für jedermann auf. Der Bürgermeister: Ing. David Forsten lechncr ste'Yr

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