Amtsblatt der Stadt Steyr 2002/8

Lebenshilfe sammelt Müll im Brunnenschutzgebiet wei Vormittage lang haben behinderte Menschen der Steyrer Lebenshilfe ge- meinsam mit ihren Betreuerinnen und Betreu- ern im Brunnenschutzgebiet eine Säuberungs- Aktion durchgeführt. Dabei haben sie zehn Müllsäcke mit Abfällen gefüllt - hauptsächlich mit Verpackungsmaterial und leeren Getränke- dosen. ,.Ich bedanke mich bei allen, die mitge- macht haben. Das war eine im Sinn des Um- weltschutzes sehr wichtige Aktion, noch dazu mit sehr viel Einsatz durchgeführt", freut sich Gustav Gergelyfi, der Leiter der Abteilung Um- weltschutz im Magistrat über die gelungene Reinigungsaktion. Gemeinsam mit ihren Betreuern haben behinderte Menschen im Brunnen- schutzgebiet eine Reini- gungsaktion durchgeführt. Gustav Gergelyfi, der Leiter der Magistrats-Abteilung Umweltschutz (rechts im Bild), dankte den Teilneh- mern für das vorbil dli,he Engagement. Säuberungs-Aktion am Enns-Ufer Für Abwechslung im Unterricht sorgten kurz vor Schulschluss die HTL-Profes- soren Michael Wittner und Franz Parzer: Gemeinsam mit den Schülern der 4BHE-Klasse, Abteilung Elektronik - Ausbildungszweig Technische Informa- tik, starteten sie eine Reinigungs-Aktion am Ufer der Enns nahe der Schule (im Bereich der Sportanlage Rennbahn). Die Ausrüstung - wie Handschuhe, Müll- zangen und Müllsäcke - für diese beispielhafte Umweltschutz-Aktion stellte der Magistrat zur Verfügung. Neues Wohnungseigentums-Gesetz 1 it 1. Juli dieses Jahres ist ein neues Wohnungseigentumsgesetz in Kraft ge- treten. Dr. Walter Schütz, Notarsubstitut in der Steyrer Notariatskanzlei Dr. Josef Brandecker, informiert über die wichtigsten Änderungen, die sich dadurch ergeben: Nach der alten Rechtslage (seit 1975) war es nur einer Einzelperson oder Ehegatten mitei- nander möglich, eine Eigentumswohnung zu Bioabfall-Trennung erwerben. Im Gegensatz dazu können nunmehr zwei natürliche Personen gemeinsam eine sol- che Wohnung kaufen. Dabei kommt es nicht mehr darauf an, wie diese beiden Personen zu- einander stehen. In Zukunft können sich Le- bensgefährten miteinander eine Eigentums- wohnung anschaffen - und zwar unabhängig davon, ob sie gleichen oder verschiedenen Ge- schlechts sind. Zwischen den Eigentümern Etwa ein Drittel des Hausabfalls ist verrottbarer Biomüll! Durch eine sorgfältige Sammlung können wertvolles Deponie-Volumen und somit auch Kosten eingespart werden. Wenn Sie in Ihrem Haushalt keine Eigenkompostierung haben, werden die Bio-Abfälle in der braunen Tonne gesammelt. Sammeltipps: • Vorsortierung in der Küche in einem kleinen, verschl ießbaren Behälter • Bio-Abfälle in Zeitungspapier einwickeln oder in Biofolien-Abfallbeutel aus Maisstärke (im Handel erhältlich) geben und in die braune Tonne entsorgen. Verwenden Sie keine Plastiksäcke fü r den Bio-Abfall. Diese verrotten nicht und müssen wieder auf die Deponie gebracht werden! ♦ KOSTENAUFWAND! Geruchsprobleme lassen sich auch mit Urgesteinsmehl verh indern. Eine echte Aktion zur Abfallvermeidung und Wiederverwertung. 12/244 kann eine bindende Vereinbarung getroffen werden, was im Ablebensfall eines Partners mit dessen Wohnungshälfte zu geschehen hat. DetaillierteAuskünfte darüber erhalten Sie beim Notar, wenn Sie einen Kaufvertrag für eine Eigentumswohnung abschließen. In Zukunft wird es auch möglich sein, dass der Alleineigentümer einer Liegenschaft Eigen- tumswohnungen in seinem Haus schaffen und somit „vorläufiges Wohnungseigentum" be- gründen kann (war bisher nur mehreren Eigen- tümern einer Liegenschaft vorbehalten). Auch ein Kfz-Abstellplatz wird künftig ein „woh- nungseigentums-taugliches Objekt" sein, das man nach Ablauf von drei Jahren an jeden be- liebigen Dritten veräußern kann. Eine weitere, bedeutende Ändernng im Allge- meinen Bürgerlichen Gesetzbuch: Seit 1. Juli ist es möglich, zwischen schlichten Miteigentü- mern einer Liegenschaft - also solchen Eigen- tümern eines Hauses, in dem mehrere Wohn- einheiten vorhanden sind, die allerdings nicht als Eigentumswohnungen bezeichnet werden - eine Benützungs-Regelung zu vereinbaren. Di e- se ist für Rechtsnachfolger und somit alle Käu- fer eines solchen Anteils bindend. Speziell im Familienbereich erspart man sich damit die Kosten eines Sachverständigen, der ein Nutz- wertgutachten zur Schaffung von Wohnungs- eigentumerstellt. ste r

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