Amtsblatt der Stadt Steyr 2002/7

Magistrat der Stadt Steyr, Fachabteilung für Baurechtsangelegenheiten; Bau Gru-12/02 Kundmachung ie vom Gemeinderat der Stadt Steyr in seiner Sitzung vom 16. Mai 2002 be- schlossene Flächenwidmungsplan-Änderung Nr. 110 - Landestierschutzhaus - wird hiermit gemäß § 34 Abs. 5 des Oö. Raumordnungs- gesetzes 1994, LGBI. Nr. 114/93 idgF. in Ver- bindung mit§ 65 des Statutes für die Stadt Steyr 1992, LGBI. Nr. 9 idgF., als Verordnung der Stadt Steyr kundgemacht. Entsprechend dem Plan der Fachabteilung für Stadtentwicklung und Stadtplanung vom 11. 2. 2002 werden Teile der Grundstücke 485, 486, 487 und 482/3, alle KG Gleink, zum Zwecke der Erweiterung des bestehenden Tierschutz- hauses im Bereich der Neustifter Hauptstraße als Sondergebiet unter der Bezeichnung „Tier- heim - neu" ausgewiesen. Durch die neue Fest- legung der Sondergebietswidmung sollen nun- mehr zeitgemäße Erweiterungsbauten ermög- licht werden. Der Plan wurde gemäß § 34 Abs . 1 des Oö. Raumordnungsgesetzes 1994, LGBI. Nr. 114/ 93 idgF., mit Erlass des Amtes der Oö. Landes- regierung vom 5. Juni 2002, Zahl Bau R-P- 490157/1-2002-Mo, aufsichtsbehördlich geneh- migt. Gemäß § 65 des Statutes für die Stadt Steyr 1992, LGBI. Nr. 9 idgF., wird diese Ver- ordnung im Amtsblatt der Stadt Steyr kund- gemacht. Der bezughabende Plan liegt durch zwei Wochen beim Magistrat der Stadt Steyr, Fachabteilung für Baurechtsangelegenheiten, zur öffentlichen Einsichtnahme während der Amtsstunden auf. Er wird mit dem auf den Ab- lauf der zweiwöchigen Kundmachungs&ist fol- genden Tag rechtswirksam. Der Plan liegt auch nach Inkrafttreten während der Amtsstunden beim Magistrat der Stadt Steyr zur Einsicht- nahme für jedermann auf. Für den Magistrat Steyr: i. A. Dr. Maier 30/230 Kostenlose Rechtsauskunft l"-17 echtsanwalt Dr. Tilman Schwager erteilt IJll am Donnerstag, 25.Juli, in der Zeit von 14 bis 17 Uhr im Rathaus, 1. Stock, Zimmer 101, kostenlose Rechtsauskunft. Zur besseren Koordination der Termine werden die Klienten nach telefonischer Anmeldung gereiht. Am Tag der jeweiligen Beratung nehmen die Mitar- beiterinnen des Stadtservice ab 7.30 Uhr die Anmeldungen unter der Steyrer Telefonnum- mer 575-800 entgegen. Familienrechts- Beratung ~ I mDonnerstag, 8. August, bietet Dr. ~ Hans Meditz eine kostenlose Beratung in familienrechtlichen Fragen an. Der Sprech- tag, der jeden zweiten Donnerstag im Monat stattfindet, dauert von 14 bis 17Uhr und wird im Rathaus ( 1. Stock, Zimmer 101) abgehalten. Telefonische Voranmeldungen für die Fami- lienrechts-Beratung sind beim Stadtservice un- ter der Nummer 575-800 während der Amts- stunden möglich. Stellenausschreibung mm mAlten- und Pflegeheim Ta~or sind lill,UI ab sofort nachstehend angeführte Dienstposten zu besetzen: Entlohnung nach Funktions- laufbahn 18 bzw. 16: Diplomierte/r Gesund- heits- und Kranken- schwester / -pfleger Altenfachbetreuer/innen Aufgaben: Alle Tätigkeiten, die im Rahmen der Ausbil- dung im Sinne der Oö. Alten- und Pflegeheimverordnung bzw. nach dem Gesundheits- und Krankenpflegegesetz vor- gesehen sind. Voraussetzungen: ■ Diplom über die mit Erfolg abgeschlosse- ne Ausbildung zur/zum Gesundheits· und Krankenschwester/-pfleger bzw. er- folgreich abgeschlossene Ausbildung als Altenfachbetreuer/in ■ Freundliches Auftreten, gute Umgangsfor- men Engagement für die Belange der Senioren II Fähigkeit und Bereitschaft zur Kommuni- kation mit Bewohnern, Angehörigen, Mit- arbeitern und Vorgesetzten Verantwortungsbereitschaft und Fähigkeit, diese auch zu tragen Auffassungsgabe, Problembewusstsein und Kritikfähigkeit Fähigkeit und Bereitschaft, selbst initiativ zu werden ■ Bereitschaft für Schicht- und Wechsel- dienst, Wochenend- und Feiertagsdienst Kenntnis der deutschen Sprache in Wort und Schrift ■ Sehr guter Gesundheits- und Allgemeinzu- stand ■ Männliche Bewerber: abgeleisteter Prä- senz- od. Zivildienst Östen. Staatsbürgerschaft; diese Voraus- setzung wird jedoch auch durch die Staatsangehörigkeit eines Landes erfüllt, dessen Angehörigen Österreich aufgrund der EU-Mitgliedschaft dieselben Rechte für den Berufszugang zu gewähren hat wie Inländern/innen. A uswahlveifahren: Vorstellungsgespräch in der Fachabteilung für Personalverwaltung Allfällige Kosten (Fahrtspesen usw.) im Zu- sammenhang mit dem Auswahlverfahren können nicht ersetzt werden. Die Einstellungen erfolgen auf Basis Voll- oder Teilbeschäftigung in ein befristetes Vertragsbediensteten-Verhältnis zur Stadt Steyr. Ihren Bewerbungsbogen richten Sie bitte an den Magistrat der Stadt Steyr, Fachabteilung für Personalverwaltung (Stadtplatz 27, 2. Stock). Die Formulare erhalten Sie beim Stadtservice im Rathaus (Parterre, rechts) so- wie bei der Fachabteilung für Personalver- waltung (Rathaus, 2. Stock, Zimmer Nr. 201 ). Weiters können Sie den Bewerbungs- bogen auch von der Homepage der Stadt (www.steyr.gv.at) downloaden. Bewerbungen werden laufend entgegengenommen. Weitere Auskünfte über die Tätigkeiten er- teilt die Pflegedienstleiterin des Alten- und Pflegeheimes, Sr. Charlotte Brunner, unter der Telefonnummer 0676/5457607. Für nähe- re Infos zur Einstellung und Entlohnung wenden Sie sich bitte an die Fachabteilung für Personalverwaltung (Tel. 07252/575-224). Der Magistratsdirektor: Dr. Kurt Schmid! ste11r

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