Amtsblatt der Stadt Steyr 2002/7

Magistrat Steyr Wahl-3/02 Volksbegehren gegen Abfangjäger VERLAUTBARUNG über das Eintragungsverfahren Auf Grund der im „Amtsblatt zur Wiener Zeitung" vom 29. Mai 2002 veröffentlichten Entschei- dung des Bundesministers für Inneres, mit der dem Antrag auf Einleitung des Verfahrens für ein Volksbegehren mit der Kurzbezeichnung „Volksbegehren gegen Abfangjäger" stattgegeben wurde, wird verlautbart: Die Stimmberechtigten können innerhalb des vom Bundesminister für Inneres gemäß § 5 Abs. 2 des Volksbegehrengesetzes 1973, BGBI. Nr. 344, idF. des Bundesgesetzes, BGBI. I Nr. 160/1998, fest- gesetzten Eintragungszeitraumes, das ist von Montag, 29. Juli 2002, bis (einschließlich) Montag, 5. August 2002, in den Text des Volksbegehrens Einsicht nehmen und ihre Zustimmung zum beantragten Volksbe- gehren durch einmalige eigenhändige Eintragung ihrer Unterschrift in die Eintragungsliste erklären. Die Eintragung hat außerdem das Geburtsdatum des (der) Stimmberechtigten zu enthalten. Eintragungsberechtigt sind alle Männer und Frauen, die am Stichtag (24. Juni 2002) das Wahlrecht zum Nationalrat besitzen und in einer Gemeinde des Bundesgebietes den Hauptwohnsitz haben. Demnach sind alle Personen, die die österreichische Staatsbürgerschaft besitzen, vor dem 1. Jänner 2002 (spätestens am 31. Dezember 2001) das 18. Lebensjahr (Jahrgang 1983 und Ältere) vollendet haben und vom Wahlrecht nicht ausgeschlossen sind, berechtigt, sich in die Listen einzutragen. Stimmberechtigte, die ihren Hauptwohnsitz in einer anderen Gemeinde haben bzw. Patienten des Landeskrankenhauses Steyr oder nicht gehfähige Bewohner des Alten- und Pflegeheimes Tabor sind, benötigen zur Ausübung ihres Stimmrechtes eine Stimmkarte. Die Eintragungslisten liegen während des Eintragungszeitraumes im Steyrer Rathaus, Stadt- platz 27, Erdgeschoß, Hof rechts, auf. Weiters wird für den Bereich des Landeskrankenhauses sowie des Alten- und Pflegeheimes Tabor eine fliegende Eintragungs-Kommission eingerichtet. Bei der jeweiligen Eintragungs-Kommission liegt auch der Text des Volksbegehrens auf. 26/226

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