Amtsblatt der Stadt Steyr 2002/5
Magistrat Steyr/EDV; GHJ 1-1/2002 Öffentliche Ausschreibung PCs Der Magistrat der Stadt Steyr beabsichtigt eine Erweiterung seiner PC-Kapazitäten. Sie werden daher eingeladen, über folgende Hard- und Software ein Angebot an den Magistrat Steyr zu legen: 10 Stück PCs -geeignet als Bürocomputer für normale Office und sonstige Standard-Anwen- dungen unter Windows 89/ME/2000/XP. ATX-Midi-Tower mit 300 WNetzteil INTEL Celeron 1100 Mhz MMX Prozessor mit Cache 256 KB ATX-Mainboard mit 5 x PCI und 1xAGP und 1 x ISA Hauptspeicher >= 256 MB PC-SDRAM 133 MHz (Markenspeicher), aufrüstbar auf min- destens 512 MB Festplatte >= 20 GB, 7200 rpm + zusätzliche Kühlung für Elektronik Alle Lüfter kugelgelagert SVGA Karte >= 32 MB für Auflösung unter Magistrat der Stadt Steyr, Fachabteilung für öffentliches Recht unrl Ve.rfassnngs- dienst; Präs-3/2002 Zin/kre Kundmachung der Vergabeordnung Der Gemeinderat der Stadt Steyr hat in seiner Sitzung am 21. 3. 2002 eine Verga- beordnung für die Stadt Steyr mit Wirk- samkeitsbeginn 1. 6. 2002 beschlossen. Der Bürgermeister: Ing. David Forstenlechner 34/162 Windows 98/ME/2000/XP von mindestens 1024 x 768 bei High-Color und 85 Hz Bild- wiederholfrequenz Farbmonitor SVGA mit 17" sichtbare Bild- diagonale, strahlungsarm nach TCO '99 - Lochmaske <= 0,26 mm - Hsync >= 95 Khz Schnittstellen 2 x seriell und 1 x parallel, 2 xUSB Tastatur 105 Tasten deutsch PS/2 Kabellose 3-Tastenmaus mit Scrollrad ohne Zusatztasten seitlich Floppy-Laufwerk 3,5 Zoll 1,44 MB CD-Rom>= 52-fach Netzwerkkarte Intel Etherexpress Pro 100 PCI+ MA Wake-Up-On-Lan Unterstützung mit RJ45-Stecker. Protokolle: MS-NetBEUI, MS-TCP/IP. Soundkarte Creative SB-PCI 128 Betriebsgeräusch: Die Geräusch-Emission (Schall-Leistungspegel) der angebotenen Ge- räte darf im Leerlaufbetrieb nicht größer als 34 dB (A) sein und im Arbeitsbetrieb, beim Zugriff auf Festplatte und Diskette, 44 dB (A) nicht überschreiten - gemessen nach DIN EN 27779. Tastaturen dürfen während der Dateneingabe eine Geräusch-Emission (Schall-Leistungspegel) von 55 dB (A), ge- messen nach DIN EN 27779, nicht über- schreiten. Alle PCs geeignet für den Einsatz der Betriebs- systeme MS-Windows 98 2nd Edition, MS- Windows ME, MS-Windows 2000/XP. Fol- gende Software muss lauffähig sein: MS-Office 2000/XP und sonstige Standard-Anwendungen. Die PCs müssen in folgender Umgebung funk- tionsfähig sein: Verbindungsaufbau als Windows 98/ME/2000/XP Client zu Netzwerk- server mit Windows NT 4.0/2000 Advanced Server. Alle PCs mit MS-Windows 2000 dt. fachgerecht vorinstalliert und mit gültiger Li- zenz. Allgemeines Der Bieter muss nachweisen, dass er befähigt und bereit ist, auftauchende Hardware-Proble- me, aber auch Software-Probleme, sofern sie im Zusammenhang mit einem möglichen Hard- warefehler stehen, in fachgemäßer Weise zu beseitigen. Bei auftauchenden Problemen muss (innerhalb der Amtsstunden) eine soforti- ge Erreichbarkeit des Bieters bestehen, binnen 4 Stunden eine Reaktion erfolgen können, bin- nen 16 Stunden muss der Fehler (notfalls durch ein Ersatzgerät) zu beseitigen sein. Die- ses Service ist für drei Jahre ab Aufstellung des PCs zu garantieren. Innerhalb dieser Zeit dürfen bei Problembehebungen keine Fahrt- spesen und keine Arbeitszeit berechnet wer- den. Für alle Geräte ist eine Garantiezeit von ei- nem Jahr zu gewähren. Alle etwaigen längeren Garantien der Hersteller sind weiterzugeben (z. B. SCSI-HDDs 5Jahre). Innerhalb der Garan- tiezeit dürfen dem Magistrat bei Problembehe- bungen keinerlei Kosten für Arbeit (Reparatur, Austausch, Software-Neuinstallation) oder Wegzeit (Abholung, Lieferung) entstehen. Alle Geräte sind frei Aufstellungsort (Rathaus/4. Stock oder in die entsprechende Außenstelle) und ohne Verpackungsmaterial zu liefern! Für PC-Typen, welche beim Magistrat Steyr noch nicht im Einsatz stehen, kann die kostenlose Überlassung eines fertig konfigurierten Test- gerätes für ca. 8Tage gefordert werden. Die Geräte müssen prompt lieferbar sein. Sollten Sie an einer Anbotlegung interessiert sein, werden Sie eingeladen, Ihr Anbot ver- schlossen und entsprechend gekennzeichnet „ANBOT PC" bis spätestens 29. Mai, 8 Uhr beim Stadtservice des Magistrates (Rathaus, Erdgeschoß) einzubringen. Die kommissionelle, nicht öffentliche Anbotseröffnung findet am selben Tag um 9 Uhr im Rathaus, 4. Stock, Zi. 401, statt. Verspätet eingelangte Angebote kön- nen nicht berücksichtigt werden. Durch die Ausschreibung und Entgegennahme der Anbote erwachsen den Ausschreibern kei- ne wie immer gearteten Verpflichtungen, Ver- bindlichkeiten oder Kosten gegenüber den Bie- tern. Ein Ersatz der Kosten der Anbotserstel- lung erfolgt nicht. Der ausschreibenden Stelle bleibt es vorbehalten, Anbieter ohne Angabe von Gründen abzulehnen. Im Falle einer Auf- hebung der Ausschreibung, aus welchen Grün- den auch immer, entsteht weder ein Anspruch auf Kostenersatz noch auf entgangenen Ge- winn; dies gilt auch für das Ergebnis von Preis- verhandlungen im Sinne der geltenden Ver- gabeordnung der Stadt Steyr. Jede Anfechtung wegen Irrtums ist ausgeschlossen . Bei allfälligen Fragen wenden Sie sich bitte an den Leiter der EDV, Wolfgang Patscheider, unter der Steyrer Tel.-Nr. 575-218 (e-mail: patscheider@steyr.gv.at) . Für den Magistrat: OAR Wolfgang Patscheider Amtsblatt der Stadt Steyr Medieninhaber und Herausgeber Stadt Steyr, 4400 Steyr, Stadtplatz 27 - Redaktion Stabsstelle für Presse und Information, 4400 Steyr, Stadtplatz 27, Telefon 072 52 / 544 03 , Tele fax 0 72 52 /483 86, eMail: kastlunger@steyr.gv.at, Web: www.steyr.gv.at - Her- stel ler Druckerei Prietzcl, 4400 Steyr, Pachergasse 3 - Verlags- und Herstellungsort Steyr - Anzeigenannahme Druckerei Prietzcl, 4400 Steyr, Pachergasse 3, Telefon 0 72 52 / 52 0 84, Fax 50 7 73, Tel. Frau Gertraud Steindl: 0699/ 11814654. Titelfoto: Ebenhofer steyr
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