Amtsblatt der Stadt Steyr 2002/4

Magistrat Steyr, Fachabteilung für Tiefbau; BauStr-5/2002 - Belagserrichtung und -sanie- rung Gußwerkstraße/Mannlicherstraße Öffentliche Ausschreibung über di e Erd-, Baumeister- und Asphaltierungs- arbeiten für die Belagserrichtung und -sanie- rung der Gußwerkstraße - Mannlicherstraße. Umfang der Arbeiten : Errichtung eines Belages ab dem Kreisver- kehr Haager Straße auf der Messererstraße und der Gußwerkstraße ab der Messererstraße bis zur Zufahrt BMW (Zeitraum: 29. Juli 2002 bis 9. August 2002). Belagserrichtung und -sanierung der Mannlicherstraße im Bereich Zufahrt BMW bis ca. 150 mvor dem Kreisver- kehr Seitenstettner Straße im Juli 2003. Die Unterlagen können gegen Kostenersatz von 50 Euro (inkl. 20 °/o MWSt) ab sofort beim Stadtservice des Magistrates Steyr, Stadtplatz 27, Erdgeschoß, abgeholt sowie auch telefo- nisch unter der Nummer 07252/575-278 bzw. per Fax unter der Nummer 07252/575-298 an- Wertsicherung Februar 2002 Verbraucherpreisindex - 2000 = 100 Jänner .......................................................... 103,6 Februar ........................................................ 103,7 Verbraucherpreisindex - 1996 = 100 Jänner .......................................................... 109,0 Februar ........................................................ 109, 1 Verbraucherpreisindex - 1986 = 100 Janner .......................................................... 142,6 Februar ........................................................ 142,7 Verbraucherpreisindex - 1976 = 100 Janner ........................................................... 221,6 Februar ......................................................... 221,8 Verbraucherpreisindex - 1966 = 100 Jänner ........................................................... 388,9 30/126 gefordert werden. Durch die Ausschreibung und Entgegennahme der Anbote erwachsen den Ausschreibern keine wie immer gearteten Verpflichtungen oder Verbindlichkeiten gegen- über den Bietern. Ein Ersatz der Kosten der Anbotstellung erfolgt nicht. Der ausschreibenden Stelle bleibt es vor- behalten, Anbieter ohne Angabe von Gründen abzulehnen. Irn Falle einer Aufhebung der Aus- schreibung, aus welchen Gründen auch immer, entsteht weder ein Anspruch auf Kostenersatz, noch auf entgangenen Gewinn; dies gilt auch für das Ergebnis von Preisverhandlungen im Sinne der geltenden Vergabeordnung der Stadt Steyr. Jede Anfechtung wegen Irrtums ist aus- geschlossen. Die Anbote sind in einem verschlossenen Um- schlag mit der Aufschrift „Belagserrichtung und -sanierung Gußwerkstraße -Mannlicher- straße" bis spätestens 6. Mai 2002, 8.45 Uhr beim Stadtservice des Magistrates Steyr (Erdge- schoß) abzugeben. Die kommissionelle Anbots- eröffnung ist nicht öffentlich. Für die Stadt Steyr: Der Baudirektor: Dipl.-Ing. Schönfelder ♦ Magistrat der Stadt Steyr, Fachabteilung für Baurechtsangelegenheiten; Bau Gru-591/93, Neuplanungsgebiet Reithoffer- und Aigner- gründe/1. Verlängerung Kundmachung Die vorn Gemeinderat der Stadt Steyr in seiner Sitzung vorn 21. März 2002 beschlossene zeitli- che Verlängerung des Neuplanungsgebietes Nr. 1 - Reithoffer- und Aignergründe -wird gemäß § 65 Abs. 1 des Statutes für die Stadt Steyr Februar ......................................................... 389,3 Verbraucherpreisindex I - 1958 = 100 Jänner ........................................................... 495,5 Februar ......................................................... 496,0 Verbraucherpreisindex II - 1958 = 100 Janner ........................................................... 497,1 Februar ......................................................... 497,6 Kleinhandelspreisindex - 1938 = 100 Jänner ........................................................ 3.752,4 Februar .............................. .. .... .................. 3.756,0 Lebenshaltungskostenindex - 1938 = 100 Jänner ........................................................ 3.698,0 Februar ...................................................... 3.701,6 Lebenshaltungskostenindex - 1945 = 100 Jänner .............................. ......................... 4.353,9 Februar ..................................................... 4.358, 1 1992, LGBI. Nr. 9 idgF., als Verordnung der Stadt kundgemacht. Verordnung des Gemeinderates der Stadt Steyr vom 21 . März 2002 Das entsprechend dem Plan der Fachabteilung für Stadtentwicklung und Stadtplanung vom 1. September 1999 bezeichnete Neuplanungs- gebiet der Reithoffer-/Aignergründe wird im Wege einer Verordnung gemäß § 46 Abs. 1 des Statutes für die Stadt Steyr um ein Jahr verlän- gert. Das Neuplanungsgebiet betrifft die Grundstücke Nr. 690/ 1, 690/2, 690/4, 690/6, .255/1, .255/2, .255/3, .255/4, .145/ 1, 689/2, 688/ 1, 688/ 10, 688/ 11, 688/ 13, 688/ 14, .284 und 887/1, alle Kat. Gern. Sarning. Entsprechend der Legende des Neuplanungs- gebietes, sollen irn künftigen Bebauungsplan im Wesentlichen Objekte in geschlossener Bau- weise mit maximal 3 Geschoßen als zulässig definiert werden. Vereinzelt soll an markanten Stellen im Ausmaß bis zu 10 0/o der bebauten Fläche eine maximale Geschoßanzahl von 4 möglich sein. Die Baufluchtlinien sind so fest- zulegen, dass geringfügige Erweiterungen bei den geplanten Objekten vorgenommen werden können. Als Maß der baulichen Nutzung soll eine Geschoßflächenanzahl von ca. 1,0 festge- legt werden. Insbesonders soll durch die Be- bauungsplan-Festlegung die künftige Nutzung durch Gewerbe, Wohnbau und öffentliche Ein- richtungen bestmöglich abgestimmt werden und irn Sinne der Gemeinsamkeit die Verbin- dung zwischen Arbeiten und Wohnen bzw. öf- fentlichen Einrichtungen gefördert werden. Das Neuplanungsgebiet hat die Wirkung, dass Bauplatz-Bewilligungen, Bewilligungen für die Änderung von Bauplätzen und bebauten Lie- genschaften sowie Baubewilligungen, ausge- nommen Abbruchs-Bewilligungen, nur aus- nahmsweise erteilt werden dürfen, wenn anzu- nehmen ist, dass die beantragte Bewilligung die Durchführung des künftigen Flächen- widmungsplanes bzw. Bebauungsplanes nicht erschwert oder verhindert. Die Kundmachung der Verordnung erfolgt ge- mäß § 65 Abs. 1 des Statutes für die Stadt Steyr 1992, LGBI. Nr. 9 idgF., im Steyrer Amts- blatt. Die Planunterlagen liegen vom Tag der Kundmachung an bei der Fachabteilung für Baurechtsangelegenheiten sowie bei der Fach- abteilung für Stadtplanung und Stadtentwick- lung des Magistrates der Stadt Steyr durch zwei Wochen zur öffentlichen Einsichtnahme auf. Der Plan liegt auch nach Inkrafttreten während der Amtsstunden zur Einsichtnahme für jedermann auf. Der Bürgermeister: Ing. David Forstenlechner sterr

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