Amtsblatt der Stadt Steyr 2002/3

Magistrat Steyr Wahl-5/01 VOLKSBEGEHREN „SOZIALSTAAT ÖSTERREICH" VERLAUTBARUNG über das Eintragungsverfahren Auf Grund der im „Amtsblatt zur Wiener Zeitung" vom 11. Jänner 2002 veröffentlichten Entschei- dung des Bundesministers für Inneres, mit der dem Antrag auf Einleitung des Verfahrens für ein Volksbegehren mit der Kurzbezeichnung „Volksbegehren Sozialstaat Österreich" stattgegeben wor- den ist, wird verlautbart: Die Stimmberechtigten können innerhalb des vom Bundesminister für Inneres gemäß § 5 Abs. 2 des Volksbegehrengesetzes 1973, BGBl. Nr. 344, idF. des Bundesgesetzes, BGBl. I Nr. 160/1998, fest- gesetzten Eintragungszeitraums, das ist von Mittwoch, 3. April 2002, bis (einschließlich) Mittwoch, 10. April 2002, in den Text des Volksbegehrens Einsicht nehmen und ihre Zustimmung zu dem beantragten Volks- begehren durch einmalige eigenhändige Eintragung ihrer Unterschrift in die Eintragungsliste er- klären. Die Eintragung hat außerdem das Geburtsdatum des (der) Stimmberechtigten zu enthalten. Eintragungsberechtigt sind alle Männer und Frauen, die am Stichtag (27. Februar 2002) das Wahl- recht zum Nationalrat besitzen und in einer Gemeinde des Bundesgebietes den Hauptwohnsitz ha- ben. Demnach sind alle Personen, die die österreichische Staatsbürgerschaft besitzen, vor dem 1. Jänner 2002 (spätestens am 31. Dezember 2001) das 18. Lebensjahr (Jahrgang 1983 und Ältere) vollendet haben und vom Wahlrecht nicht ausgeschlossen sind, berechtigt, sich in die Eintragungs- listen einzutragen. Stimmberechtigte, die ihren Hauptwohnsitz in einer anderen Gemeinde haben bzw. Patienten des Landeskrankenhauses Steyr oder nicht gehfähige Bewohner des Alten- und Pfle- geheimes Tabor sind, benötigen zur Ausübung ihres Stimmrechtes eine Stimmkarte. Die Eintragungslisten liegen während des Eintragungszeitraumes im Steyrer Rathaus, Stadt- platz 27, Erdgeschoß, Hof rechts, auf. Weiters wird für den Bereich des Landeskrankenhauses sowie des Alten- und Pflegeheimes Tabor eine fliegende Eintragungskommission eingerichtet. Bei der jeweiligen Eintragungskommission liegt auch der Text des Volksbegehrens auf. 26/90 stea r

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