Amtsblatt der Stadt Steyr 2001/11
Stellen- Ausschreibung mAlten- und Pflegeheim Tabor sind ab sofort nachstehend angeführte Dienst- posten zu besetzen: Entlohnungsgruppe c: Diplomierte/r Gesund- heits- und Kranken- schwester/-pfleger Entlohnungsgruppe d: Altenfachbetreuer/innen Aufgaben: Alle Tätigkeiten, die im Rahmen der Ausbil- dung im Sinne der Oö. Alten- und Pflegeheim- verordnung bzw. nach dem Gesundheits- und Krankenpflegegesetz vorgesehen sind. Voraussetzungen: ■ Diplom über die mit Erfolg abgeschlossene Ausbildung zur/zum Gesundheits- und Krankenschwester/-pfleger bzw. erfolgreich abgeschlossene Ausbildung als Altenfach- betreuer/in ■ Freundliches Auftreten, gute Umgangsfor- men ~ Engagement für die Belange der Senioren ■ Fähigkeit und Bereitschaft zur Kommunikati- on mit Bewohnern, Angehörigen, Mitarbei- tern und Vorgesetzten ■ Verantwortungsbereitschaft und Fähigkeit, diese auch zu tragen ■ Auffassungsgabe, Problembewusstsein und Kritikfähigkeit ■ Fähigkeit und Bereitschaft, selbst initiativ zu werden ■ Bereitschaft für Schicht- und Wechseldienst, Wochenend- und Feiertagsdienst Kenntnis der deutschen Sprache in Wort und Schrift ■ Sehr guter Gesundheits- und Allgemeinzu- stand ■ Männliche Bewerber: abgeleisteter Präsenz- od. Zivildienst 34/382 ■ Österr. Staatsbürgerschaft; diese Vorausset- zung wird jedoch auch durch die Staatsange- hörigkeit eines Landes erfüllt, dessen Ange- hörigen Österreich aufgrund der EU-Mit- gliedschaft dieselben Rechte für den Berufs- zugang zu gewähren hat wie Inländern/in- nen. A uswahlveifahren: Vorstellungsgespräch in der Fachabteilung für Personalverwaltung Allfällige Kosten (Fahrtspesen usw.) im Zusam- menhang mit dem Auswahlverfahren können nicht ersetzt werden. Die Einstellung erfolgt auf Basis Vollbeschäfti- gung (dipl. Krankenschwester/-pfleger) bzw. auf Basis Voll- oder Teilbeschäftigung (Alten- fachbetreuer/in) in ein befristetes Vertragsbe- diensteten-Verhältnis zur Stadt Steyr. Ihren Bewerbungsbogen richten Sie bitte an den Magistrat der Stadt Steyr, Fachabteilung für Personalverwaltung (Stadtplatz 27, 2. Stock). Die Formulare erhalten Sie beim Stadtservice im Rathaus (Parterre, rechts) sowie bei der Fachabteilung für Personalverwaltung (Rat- haus, 2. Stock, Zimmer Nr. 201 ).Weiters kön- nen Sie den Bewerbungsbogen auch im Internet auf der Homepage der Stadt Steyr un- ter www.steyr.gv.at downloaden. Bewerbungen werden laufend entgegengenommen. Weitere Auskünfte über die Tätigkeiten erteilt die Pflegedienstleiterin des Alten- und Pflege- heimes, Sr. Charlotte Brunner, unter der Stey- rer Tel.-Nr. 81777-29. Für nähere Infos zur Ein- stellung und Entlohnung wenden Sie sich bitte an die Fachabteilung für Personalverwaltung (Tel. 07252/575-224). Der Magistratsdirektor: Dr. Kurt Schmid! ♦ Magistrat Steyr, Fachabteilung für Baurechtsan- gelegenheiten; Bau Gru-46/98; Bebauungsplan Nr. 5 - Christkindl - Änderung Nr. 5 Kundmachung Magistrat der Stadt Steyr, Geschäftsbereich für Finanzen; Fin-100/2001 Kundmachung Gemäß § 53 Abs. 3 des Statutes für die Stadt Steyr 1992 (StS 1992), LGBI. Nr. 9/1992, wird der Voranschlag der Stadt Steyr für 1 er vom Gemeinderat der Stadt Steyr in seiner Sitzung vom 22. März 2001 be- schlossene Bebauungsplan Nr. 5 - Christkindl - Änderung Nr. 5 -wird hiermit gemäß § 34 Abs. 5 Oö. Raumordnungsgesetz 1994, LGBI. Nr. 114/1993 in der Fassung der Novelle LGBI. Nr. 83/1997, in Verbindung mit§ 65 Sta- tut für die Stadt Steyr 1992, LGBI. Nr. 9 idgF., als Verordnung der Stadt kundgemacht. Entsprechend dem Bebauungsplan-Änderungs- entwurf Nr. 5 zum Bebauungsplan Nr. 5 ,,Christkindl" der Fachabteilung für Stadtent- wicklung und Stadtplanung, letzte Überarbei- tung datiert mit 25. Juli 2001, wird das Pla- nungsgebiet nördlich vom Christkindlweg und südlich größtenteils von der Lohnsiedlstraße begrenzt. Im Westen reicht der Änderungs- bereich bis zur bestehenden mehrgeschoßigen Bebauung der STYRIA-Bauten; östlich wird der Bebauungsplan von den bestehenden Bauten an der Lohnsiedlstraße abgeschlossen. Um eine zeitgemäße Bebammg der Grundstücke ermög- lichen zu können, ist vorgesehen, die hintere Baufluchtlinie ca. 3 mzurückzusetzen. Zur Erhaltung der bestehenden Siedlungsstruk- tur ist die Hauptfirstrichtung für jedes bebau- bare Grundstück im Bebauungsplan festgelegt. Der Plan wurde gemäß § 34 Abs. 1Oö. Raum- ordnungsgesetz 1994, LGBI. Nr. 114/1993 in der Fassung der Novelle LGBI. Nr. 83/1997, mit Erlass des Amtes der Oö. Landesregierung vom 15. Oktober 2001, Zahl Bau R-P 490152/ 4-2001, aufsichtsbehördlich genehmigt. Gemäß § 65 Statut für die Stadt Steyr 1992, LGBI. Nr. 9 idgF., wird diese Verordnung im Amtsblatt der Stadt Steyr kundgemacht. Der Bezug habende Plan liegt durch zwei Wochen beim Magistrat Steyr, Baurechtsabteilung, zur öffentlichen Einsichtnahme während der Amts- stunden auf. Er wird mit dem auf den Ablauf der zweiwöchigen Kundmachungsfrist folgen- den Tag rechtswirksam. Der Plan liegt auch nach Inkrafttreten während der Amtsstunden beim Magistrat der Stadt Steyr zur Einsicht- nahme für jedermann auf. Für den Magistrat Steyr: im Auftrag: Dr. Maier das Rechnungsjahr 2002 in der Zeit von 3. bis einschließlich 10. Dezember 2001 im Geschäftsbereich für Finanzen (Rathaus, 2. Stock, Zimmer 214) zur öffentlichen Ein- sichtnahme aufgelegt. Der Bürgermeister: Hermann Leithenmayr ste■r
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