Amtsblatt der Stadt Steyr 2001/10
Vizebürgermeister Ing. David Forstenlech- ner (SP) ist im Stadtsenatfür Finanzan- gelegenheiten, Wirtschaftsförderung, die Stadtentwicklung und Stadtplanung sowie für die Freiwillige Feuerwehr zuständig. Im folgenden Beitrag berichtet er aus dem Be- reich der Stadtplanung: „Planungs-Visite 11 beschleunigt Genehmigung von Großbauvorhaben Durch den Ankauf großer Flächen im Norden der Stadt haben wir nunmehr im dort entstan- denen Wirtschafts- und Dienstleistungspark Stadtgut die Möglichkeit einer gezielten Be- triebsansiedlungs-Politik zur nachhaltigen Si- cherung des Wirtschafts-Standortes Steyr. Die rasche Abwicklung künftiger Bauvorhaben und der dafür notwendigen Behördenverfahren stellt einen wesentlichen Faktor für die Attrak- tivität dieses Standortes dar. Nach den gegebenen Richtlinien werden je- doch die meisten Projekte aufgrund ihrer Grö- ße dem Gestaltungsbeirat vorzulegen sein. Beim derzeitigen Modus von vierteljährlichen Sitzungen des Gestaltungsbeirates würde sich dann das Problem ergeben, dass wir die Begut- achtung der eingereichten Vorhaben nicht mehr so rasch wie erforderlich gewährleisten können. Deshalb soll aufEmpfehlung des ge- meinderätlichen Bauausschusses bei den Pro- jekten im Wirtschaftspark anstelle des Ge- staltungsbeirates ein kurzfristig verfügbares Gutachter-Gremium eingerichtet werden - die sogenannte Planungsvisite. Diese wird im Zuge ...ein starkes Stück Stadt Ing. Vizebürgermeister David Forstenlechner des Bauverfahrens sowohl architektonische als auch städtebauliche bzw. stadtplanerische Be- lange beurteilen. Das Gremium setzt sich aus einem von uns be- stellten ehemaligen Mitglied des Gestaltungs- beirates sowie einem für die Stadt zuständigen Experten für Ortsbild-Angelegenheiten zusam- men. Bei Bedarf werden auch Fachleute mit einbezogen. Mittlerweile sind von der Planungs- visite schon mehrere Projekte erfolgreich be- gutachtet worden. Ich glaube, dass die architek- tonische Q!ialität des Wirtschaftsparks Stadt- gut maßgeblich dazu beitragen wird, die Anzie- hungskraft zu steigern, und sich somit in Steyr ein Vorzeige-Projekt entwickelt. Nutzungskonzept für Stadtteil Tabor Nach der Auflassung der Garnison Steyr beab- sichtigt der Bund nunmehr, das Kasernen- gelände in unserer Stadt zu verkaufen. Damit falsche stadtplanerische Entwicklungen durch private Bauvorhaben verhindert werden, haben wir uns im Interesse der umliegenden Wohnbe- völkerung mit einem Nutzungskonzept für den Stadtteil Tabor auseinander gesetzt. Auch die unterschiedlichsten übergeordneten Planungs- vorhaben der Stadt - wie Aufstiegshilfe „Zwi- schenbrücken - Tabor", der Bau der Bezirks- sporthalle oder der Ausbau des Verkehrssy- stems (Posthofknoten, Taborknoten) - sind in das Gesamtkonzept „Stadtteil Tabor" einzube- ziehen. All diese Anforderungen können nur durch ein nachhaltiges Nutzungskonzept gelöst werden. Dieses Konzept soll nicht nur neue Nachbar- schafts-Konflikte vermeiden, sondern darüber hinaus Verbesserungen für die Bevölkerung hinsichtlich Verkehrsbelastungen, Erholungs- flächen und eines neu zu schaffenden Stadtteil- Zentrums beinhalten. Im Vordergrund steht die Verkehrsberuhigung im Stadtteil Tabor. Es ist geplant, Schleichwege für den motorisierten Individualverkehr zwi- schen Rooseveltstraße und Blümelhuberstraße zu unterbinden. Durch den sogenannten Post- hofknoten im Bereich der jetzigen Kreuzung Blümelhuberstraße - Posthofstraße soll eine flüssigere Aufschließung für den Kfz-Verkehr erfolgen. Dabei ist vorgesehen, durch eine Un- ter- oder Überführung der Posthofstraße eine ampelfreie Lösung zu erzielen. Vor allem aber werden die Fuß- und Radwege dem motorisierten Verkehr übergeordnet. Öf- fentliche Plätze, mehr Grünraum, Tiefgaragen, um die wertvollen oberirdischen Flächen vom ruhenden Verkehr freizuhalten, eine Schall- schutz-Bebauung zum Taborknoten durch An- ordnung von Geschäftszeilen - all das soll die Lebensqualität für die Wohnbevölkerung des Stadtteiles Tabor steigern. Gleichzeitig wollen wir mit der geplanten Aufstiegshilfe Tabor eine optimale Verbindung zur Innenstadt gewährlei- sten. Das Nutzungskonzept wird eine bindende Vor- gabe für jeden Planungsträger sein. Dabei wer- den wir jedoch die Kreativität der individuellen Gestaltungs-Möglichkeiten so wenig wie mög- lich beeinträchtigen. 7/319
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