Amtsblatt der Stadt Steyr 2001/9

•• LARM- eine verbreitete Umweltbelastung Wer selb t Lärm vermeidet, kann auch von seinen Mitmenschen Ruhe fordern. Dazu in Anregungen: • Laute Haushaltsgerät nerven uns und die Nachbarn! rngen Sie beim Gerätekauf nach dem „Schallleistungs-Pegel". Mu ik und TV auf Zimmerlautstärke! r ur Liebhaber der lauten Mu ·1k sind Kopfhörer zu empfehlen. • Lautsprecherboxen nicht direkt auf den Boden stellen oder an die Wand zur Nachbarwohnung hängen. • Vi rm iden Sie das Hämmern und Bohren während der Ruhezeiten. Da Tragen von Holzschuh n kann im Stockwerk unter der Wohnung unangenehm gehort werden. • Altglas darf nicht nach 20 Uhr und nicht vor 7 Uhr entsorgt werden. • Lassen Sie den Automotor nicht unnötig laufen. • Lärmarm fahren ist Treibstoff sparen! • Mit dem Musikgenuss aus dem Autoradio soll nicht die Umgebung zwangsbeglückt werden! Allgemeine Ruhezeit n: 22 bis 7 Uhr sowie an Sonn- und Feiertagen Ra enmähen ist erlaubt: Mo - Fr von 7 bis 20 Uhr sowie samstags von 8 bis 16 Uhr

RkJQdWJsaXNoZXIy MjQ4MjI2