Amtsblatt der Stadt Steyr 2001/5
Badesaison in der Schwimmschule beginnt am 19. Mai nter völlig neuen Vorzeichen beginnt in der Steyrer Schwimmschule am Sams- tag, 19. Mai, die Badesaison 2001. Eigentümer des 127 Jahre alten Traditionsbades ist nun der Verein „Freunde der Steyrer Schwimmschule", der das Bad von der Steyr-Daimler-Puch Land- holdings als Geschenk bekommen hat. Vorsit- zender des Vereins ist Bürgermeister Hermann Leithenmayr. Der Betrieb der Schwimmschule wird kostenfrei von den Steyrer Stadtwerken geleitet. Der Steyrer Stadtchef skizziert folgen- des Zukunfts-Szenario für die Schwimmschule: ,,Das Bad soll zum Teil in seinem Original-Zu- stand rekonstruiert und als Kulturprojekt wei- tergeführt werden. Außerdem soll die neue Schwimmschule als Naturbad konzipiert wer- den - und zwar so, dass ein Teil des wunder- schönen Ufergebietes der Steyr in die Anlage mit eingebunden wird." .. Freunde der Schwimmschule" bitten um Unterstützung Leithenmayr appelliert nun an die Steyrer, den Verein, der von allen Gemeinderats-Parteien mitgetragen wird, zu unterstützen (siehe Bei- trittserklärung unten). ,,Je stärker und geschlos- sener wir auftreten, desto leichter wird es uns gelingen, Sponsorgelder der EU zu bekommen und damit eine einzigartige Freizeitanlage für die Steyrer Bevölkerung zu schaffen." x .-------------------------------------- -------~ X .. BEITRITTS ERKLAR UN G zum VEREIN DER FREUNDE DER SCHWIMMSCHULE IN STEYR Vorsitzender: Bürgermeister Hermann Leithenmayr Rathaus, Stadtplatz 27, 4400 Steyr Ich (Vor- und Zuname): ........................................ . Firma, Organisation: ............................................ . Anschrift: ..................................................... . Tel.-Nr.: ............................ Geb.-Datum: .............. . trete dem Verein der Freunde der Schwimmschule in Steyr als o ordentliches Mitglied o unterstützendes Mitglied bei. Ich erkenne mit der Unterzeichnung dieser Beitrittserklärung die Vereinsstatuten an. Der Vereinsvorstand behält sich vor, binnen 14 Tagen nach Einlangen der Beitrittserklärung über die Aufnahme in den Verein zu entscheiden; erfolgt innerhalb dieser Frist keine schriftliche Absage, so gilt der Beitrittswerber als aufgenommen. Ort und Datum: ............... . Unterschrift: ................. . ...ein starkes Stück Stadt 5/145
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