Amtsblatt der Stadt Steyr 2001/4
Magistrat Steyr, FA für Steuerangelegenheiten; Gern HUN-1/2000 Hundeabgabe- Ordnung der Stadt beschlossen in der Sitzung des Gemeinderates vom 22. März 2001. Auf Grund des § 16 Abs. 3 Zif. 2 und Abs. 4 des FAG 2001, des§ 12 Abs. 2 des Hundeabgabegesetzes, LGBI. Nr. 14/ 1950 i.d.g.F., sowie der Oö. Landesabgaben- ordnung, LGBI. Nr. 107/ 1996 i.d.g.F., wird ver- ordnet: §1 Für das Halten von mehr als 3 Monate alten Hunden einschließlich von Wachhunden und Hunden, die zur Ausübung eines Berufes oder Erwerbes notwendig sind, wird nach den Be- stimmungen des Hundeabgabegesetzes, LGBI. Nr. 14/ 1950 i.d.g.F., eine Hundeabgabe ein- gehoben. §2 Die Hundeabgabe wird für das Haushaltsjahr erhoben und beträgt: a) für Wachhunde und Hunde, die zur Aus- übung eines Berufes oder Erwerbes notwendig sind, je Hund S 20.- (€ 1,45) bzw. der im Oö. Hundeabgabegesetz, LBGI. Nr. l 4/ 1950 i.d.g.F., enthaltene Euro-Betrag, b) für sonstige Hunde: für den ersten Hund S 500.- (€ 36,30); für den zweiten und jeden weiteren Hund S 800.- (€ 58.- ). Die für den ersten Hund zu entrichtende Abgabe von S 500.- (€ 36,30) ermäßigt sich bei Beziehern einer Ausgleichszulage sowie bei Personen ab Vollendung des 65. Lebensjahres um 50 °/o auf S 250.- (€ 18, 15). §3 (1) Diese Verordnung tritt gern. § 16 Abs. 4 FAG 2001 mit 1. 1. 2001 in Kraft. Gleichzeitig wird die Hundeabgabeordnung des Gemeinde- rates der Stadt Steyr vom 29. 10. 1992, Gern VI - 1744/91, aufgehoben. (2) Mit 1. 1. 2002 tritt der in Klammer ange- führte EURO-Betrag in Kraft. Der Bürgermeister: Hermann Leithenmayr ♦ Öffentliche Ausschreibung Magistrat Steyr, FA Tiefbau/Kanal, Stadt- platz 27: 1. über die Erd-, Baumeister- und Rohrverle- gungsarbeiten für die Herstellung der Kanalisa- tion NK Sl Stadtplatz, NK Obere Kaigasse, Regenentlastungskanal Obere Kaigasse, Regen- 30/ 138 entlastungsbauwerk und Bogenbauwerk Stadtwerke Steyr, Ennser Straße 10: 2. über die Erd- und Baumeisterarbeiten für die Erneuerung von Gas- u. Wasserleitungen im Bereich Kaigasse sowie Stadtplatz im Zuge des Kanalbaues Umfang der Kanalbauarbeiten : Rohrkanäle Dimension Länge EI 600/900 100 m EI 800/1200 6m DN 300 60 m Aushubmas- DN 500 Neubau DN 600 DN 800 Gesamt 14 m 18 m 83 m 281 m sen/Künetten: Tiefe bis 6 ml ca. 1400 m3 mittl. Aushubtiefe: 3,5 m max. Aushubtiefe: 5,0 m Baugruben: Tiefe 5,3 m ca. 285 m3 Straßenwiederherstellung: 700 m2 Ausführungszeitraum: Baubeginn 2. Juli 2001 Fertigstellungstermine: Kanäle und Bauwerke - 24. August 2001, Straßenwiederherstellung - 21. September 2001 Umfang der Gas- und Wasserleitungsbauarbeiten : Wasserleitung: Länge ca. 160 m Gasleitung: Länge ca. 60 m Die Unterlagen können gegen Kostenersatz von S1200.- ab sofort bei der Informations- stelle des Steyrer Magistrates , Stadtplatz 27, Erdgeschoß, sowie bei der Einlaufstelle des Amtes der Oö. Landesregierung, Kärntner Straße 12, 4020 Linz, abgeholt werden. Durch die Ausschreibung und Entgegennahme der Anbote erwachsen den Ausschreibern kei- ne wie immer gearteten Verpflichtungen oder Verbindlichkeiten gegenüber den Bietern. Ein Ersatz der Kosten der Angebotserstellung er- fo lgt nicht. Der Auftraggeber behält sich das Recht vor, Bauteile einzeln an verschiedene Fir- men oder nicht zu vergeben. Der ausschreiben- den Stelle bleibt es vorbehalten, Anbieter ohne Angabe von Gründen abzulehnen. Im Falle ei- ner Aufhebung der Ausschreibung, aus wel- chen Gründen auch immer, entsteht weder ein Anspruch auf Kostenersatz noch auf entgange- nen Gewinn. Jede Anfechtung wegen Irrtums ist ausgeschlossen. Die Anbote sind in einem verschlossenen Um- schlag mit der Aufschrift „Erd-, Baumeister- und Rohrverlegungsarbeiten für die Herstel- lung der Kanalisation Innere Stadt, Stadt- platz, Kaigasse" bis spätestens 15. Mai 2001, 8.45 Uhr bei der Info-Stelle des Magistrates Steyr, Erdgeschoß, abzugeben. Die öffentliche Anbotseröffnung findet am gleichen Tag ab 9 Uhr im Geschäftsbereich III, Fachabteilung für Bauwirtschaft, Zimmer 318, statt. Für den Bürgermeister: Der Baudirektor Dipl.-Ing. Schönfelder ♦ Öffentliche Ausschreibung über die Erd-, Baumeister- und Rohrverle- gungsarbeiten für die Herstellung der Auf- schließung des Wirtschafts- und Dienstlei- stungsparks Stadtgut Steyr, Bauabschnitt 01 - für Straßen, Wege, Parkplätze, die Dorninger- bach-Brücke und für den Kanal. Umfang der Bauarbeiten : Straßenflächen: 5.200 m2 Geh- und Radwegflächen: 1.300 m2 Parkflächen: 1.200 m2 Rohrkanal: DN 250 200 m Dorningerbach-Brücke: LW = 9 m, B= 12,5 m Die Unterlagen können gegen Kostenersatz von S 2500.- ab 2. Mai 2001 bei der Wirt- schafts- und Dienstleistungspark Stadtgut Steyr GmbH, c/o FAZAT Steyr, Wehrgrabengasse 1-5, abgeholt werden. Durch die Ausschreibung und Entgegennahme der Anbote erwachsen den Ausschreibern kei- ne wie immer gearteten Verpflichtungen oder Verbindlichkeiten gegenüber den Bietern. Ein Ersatz der Kosten der Angebotserstellung er- folgt nicht. Der Auftraggeber behält sich das Recht vor, Bauteile einzeln an verschiedene Fir- men oder nicht zu vergeben. Der ausschreiben- den Stelle bleibt es vorbehalten, Anbieter ohne Angabe von Gründen abzulehnen. Im Falle ei- ner Aufhebung der Ausschreibung, aus wel- chen Gründen auch immer, entsteht weder ein Anspruch auf Kostenersatz noch auf entgange- nen Gewinn. Jede Anfechtung wegen Irrtums ist ausgeschlossen. Die Anbote sind in einem verschlossenen Um- schlag mit der Aufschrift „Erd-, Baumeister- und Rohrverlegungsarbeiten für die Aufschli e- ßung Wirtschafts- und Dienstleistungspark Stadtgut Steyr BA 01" bis spätestens 22. Mai 2001, 8.45 Uhr, bei der Wirtschafts- und Dienstleistungspark Stadtgut Steyr GmbH, c/o FAZAT Steyr, Wehrgrabengasse 1- 5, 4400 Steyr, abzugeben bzw. einzureichen. Die öffent- liche Anbotseröffnung findet am gleichen Tag ab 9 Uhr im FAZAT Steyr statt. Die Geschäftsführung: Mag. Walter Ortner/Mag. Helmut Lemmerer ste~r
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