Amtsblatt der Stadt Steyr 2001/4

seit 1.1.99 Schilling qu) Für öffentliches Gut, das zur gärtneri- sehen oder feldmäßigen Nutzung herange· zogen wird (Schrebergärten) pro m2 u. Jahr 5.- Mindestgebühr bei derartiger Nutzung: 120.- r) Für Schaukästen, Anschlagtafeln von Vereinen und sonstigen Institutionen pro m2 und Jahr 90.- Mindestgebühr bei derartiger Nutzung: 120.- s) Aufstellung von Zeitungsverkaufs- ständern , pro Zeitungsverkaufsstelle (Tasche und Entgeltbox) und Jahr: sa) bei Aufstellung an Sonn- u. Feiertagen 240.- sb) bei täglicher Aufstellung 690.- t) Baustelleneinrichtung, Aufstellungen von Containern uä.: ta) pro 1112 und Monat 70.- tb) Die gem. lit. ta) ermittelten Entgelte erhöhen sich ab dem vierten Monat der Benützung um 50 %, ab dem siebenten Monat der Benützung um 100 0/o des ur- 2. Für das Aufstellen bzw. das Anbringen von Einrichtungen, die dem Abstellen von Fahrrä- dern dienen (Fahrradständer uä.), ist kein Ent- gelt zu entrichten. 3. Eine Inanspruchnahme öffentlichen Gutes über die in Abs. 1 und 2 angeführten Benützungsarten hinaus ist nur nach Abschluss von Sondergestattungsverträgen zulässig. 4. In den Tarifen gemäß Abs. 1 ist die Umsatz- steuer nach den Bestimmungen des Umsatz- steuergesetzes 1994, BGBI. Nr. 663/1994, in der jeweils geltenden Fassung nicht enthalten. Art. III - Berechnung der Entgelte 1. Trifft der Beginn (das Ende) einer Benüt- zung, für die ein Jahresentgelt zu entrichten ist, nicht mit dem Beginn (Ende) eines Kalender- jahres zusammen, so ist das Entgelt aliquot ...ein starkes Stück Stadt ab 1.4.01 ab 1.1.02 seit 1.1.99 ab 1.4.01 ab 1.1.02 Schilling Euro Schilling Schilling Euro sprünglichen Betrages. Die Mindestgebühr beträgt je Baustelleneinrichtung bzw. je 5,25 0,38 Container und Monat 180.- 186.- 13,50 125.- 9.- u) Verkaufsständer, Warenkörbe uä., pro m2 und Monat 110.- 115.- 8,30 v) Informations- und Werbestände: 94.- 6,80 bis 6 m2 Grundfläche für die Dauer von 3 125.- 9.- Tagen und pro weitere angefangene 3Tage 300.- 310.- 22,50 bei einer Grundfläche über 6 m2 ein Zuschlag pro 1112 für die Dauer von 3Tagen und pro angefangene 3Tage 248.- 18.- in Höhe von 50.- 53.- 3,80 715.- 51,90 w) Für das Abstellen eines mehrspurigen Kfz in Gebieten, die mit Verordnung des GRzu gebührenpflichtigen Zonen erklärt 73.- 5,30 worden sind, mit Ausnahmen des Stadt- platzes und des Grünmarktes, mit einer Aus- nahmegenehmigung gern. § 45 Abs. 2 bzw. Abs . 4 a, StVO 1960 i.d.g.F., ab einer Bewilligungs- <lauer von 1 Monat je Fahrzeug u. Jahr 8.000.- 8.500.- 615.- nach Monaten auf der Grundlage des Jahres- entgeltes zu berechnen. Die Berechnung be- ginnt mit dem Monat, der dem Beginn der Be- nützung folgt. Die Berechnung endet mit dem Monat, in dem die Benützung endet. 2. Trifft der Beginn (das Ende) einer Benüt- zung, für die ein Monatsentgelt zu entrichten ist, nicht mit dem Beginn (Ende) eines Kalen- dermonates zusammen, so ist das Entgelt ali- quot nach Tagen auf der Grundlage des Mo- natsentgeltes zu berechnen. Der Berechnung wird ein Kalendermonat von 30 Tagen zugrun- de gelegt. 2. Wird das Benützungsentgelt nicht spätestens am Fälligkeitstag entrichtet, so tritt mit Ablauf dieses Tages die Verpflichtung zur Entrichtung eines Säumniszuschlages ein. Der Säumniszu- schlag beträgt 4 0/o des nicht zeitgerecht entrich- teten Entgeltbetrages, jedenfalls aber S30.- . Art. IV - Fälligkeit 1. Benützungsentgelte nach Art. II werden durch den Magistrat Steyr zur Zahlnng vorge- schrieben und mit Ablauf von 2Wochen nach Zustellung der Rechnung fällig. 3. Wird das Benützungsentgelt nicht innerhalb von zwei Monaten nach Zustellung der Rech- nung zur Anweisung gebracht, kann eine weite- re Inanspruchnahme des öffentlichen Gutes je- derzeit untersagt und gegebenenfalls die Ent- fernung der betreffenden Einrichtung aufgetra- gen werden. Art. V - Inkrafttreten Der Beschluss ist durch Anschlag auf der Amtstafel der Stadt Steyr kundzumachen und tritt mit 1. April 2001 in Kraft. Gleichzeitig tritt die derzeit gültige Tarifordnung außer Kraft. Uhren ~chmuck Uwe Kohl Bahnhofstralbe 1 4400 SLeyr . ~~ ' Uhrmachem1c isl c r T e l e fon 0 T2 5'2 / 53 116 ... .DIE TOP-ADRESSE FÜR DAS BESONDERE 27/ 135

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