Amtsblatt der Stadt Steyr 2001/3

Magistrat Steyr, Fachabteilung für Tiefbau Öffentliche Ausschreibung des Magistrates Steyr, FA Tiefbau/Kanal, Stadtplatz 27: 1. über die Erd-, Baumeister- und Rohrverle- gungsarbeiten für die Herstellung der Kanalisa- tion Tabor -Taschelried, Feldstraße, Arnhalm- weg und Seitenstettner Straße - Kleinraminger Straße, BA 08 u. 09 Stadt Steyr sowie der Stadtwerke Steyr, Ennser Straße 10: 2. über die Erd- und Baumeisterarbeiten für die Erneuerung von Gas- u. Wasserleitungen im Bereich Tabor - Taschelried, Arnhalmweg und Kleinraminger Straße im Zuge des Kanalbaues Umfang der Bauarbeiten: 1.1 Bauteil Kanalbau Feldstraße: Austausch der Drosselstrecke Rohrkanäle Dimension EI 800/1200 Gesamt Länge 38 m 38m Aushubmassen: Tiefe bis 6 ml ca. 350 m3 mittl. Aushubtiefe 4,25 ml max. Aushubtiefe 4,40 ml Straßen-Wiederherstellung: 200 m2 Ausführungszeitraum: ab Mai 2001 - Bauzeit 3 Wochen 1.2 Bauteil Kanalbau Arnhalmweg: Neubau Rohrkanäle Dimension Länge DN 300 70 m Gesamt 70m Hausanschlüsse DN 150 70 m Aushubmassen: Tiefe bis 4 ml ca. 325 m3 mittl. Aushubtiefe 2,35 ml max. Aushubtiefe 2,55 ml 2.2 Bauteil Wasser- und Gasleitung Arnhalmweg je 70 ml Ausführungszeitraum: Kanal - ab Juni 2001, Bauzeit 3Wochen; Gas und Wasser -Juli 2001 1.3 Bauteil Kanalbau Seitenstettner Straße - 30/106 Kleinraminger Straße: Neubau Rohrkanäle Dimension Länge Hausanschlüsse DN 200 203 m Gesamt DN 150 203 m 70 m Aushubmassen: Tiefe bis 4 ml ca. 730 m3 mittl . Aushubtiefe 2,70 ml max. Aushubtiefe 3,65 ml 2.3 Bauteil Wasserleitung Kleinraminger Straße 100 m Ausführungszeitraum: Kanal - ab Juli 2001, Bauzeit 9Wochen; Wasserleitung - August 2001 1.4 Bauteil Kanalbau Tabor - Taschelried: Neubau und Abtrag der alten Stränge Rohrkanäle Dimension Länge DN800 12m DN 600 40 m DN 400 150 m DN 300 190 m DN 250 80 m Gesamt 472 m Hausanschlüsse DN 150 150 m Aushubmassen: Tiefe bis 4 ml ca. 2100 m3 Tiefe bis 6 ml ca. 100 m3 mittl. Aushubtiefe 3,35 ml max. Aushubtiefe 4,30 ml 2.4 Bauteil Wasserleitung Tabor - Taschel- ried 200 m Ausführungszeitraum: Kanal - ab September 2001, Bauzeit 12 Wochen; Wasserleitung - Ok- tober 2001 Die Unterlagen können gegen Kostenersatz von S 2.000.- ab sofort bei der Informations- stelle des Magistrates Steyr, Stadtplatz 27, Erd- geschoß, sowie bei der Einlaufstelle des Amtes der Oö. Landesregierung, Kärntner Straße 12, 4020 Linz, abgeholt werden. Durch die Aus- schreibung und Entgegennahme der Anbote er- wachsen den Ausschreibern keine wie immer gearteten Verpflichtungen oder Verbindlichkei- ten gegenüber den Bietern. Ein Ersatz der Kosten der Angebotserstellung erfolgt nicht. Die Auftraggeber behalten sich das Recht vor, Bauteile einzeln an verschiedene Firmen oder nicht zu vergeben. Den ausschrei- benden Stellen bleibt es vorbehalten, Anbieter ohne Angabe von Gründen abzulehnen. Im Falle einer Aufhebung der Ausschreibung, aus welchen Gründen auch immer, entsteht weder ein Anspruch auf Kostenersatz, noch auf ent- gangenen Gewinn. Jede Anfechtung wegen Irr- tums ist ausgeschlossen. Die Anbote sind in einem verschlossenen Um- schlag mit der Aufschrift „Erd-, Baumeister- und Rohrverlegungsarbeiten für die: 1. Herstel- lung der Kanalisation Tabor - Taschelried, Feld- straße, Arnhalmweg, Seitenstettner Straße - Kleinraminger Straße; und 2. Erd- und Baumei- sterarbeiten für die Erneuerung von Gas- u. Wasserleitungen im Bereich Tabor - Taschel- ried, Arnhalmweg und Kleinraminger Straße" bis spätestens 9. April 2001 , 8.45 Uhr bei der Informationsstelle des Steyrer Magistrates (Rathaus, Erdgeschoß), abzugeben. Die öffentli - che Anbotseröffnung findet am gleichen Tag ab 9 Uhr im Geschäftsbereich III, Fachabteilung für Bauwirtschaft, Zimmer 318, statt. Für den Bürgermeister: Der Baudirektor Dipl.-Ing. Schönfelder ♦ Magistrat Steyr, Fachabteilung für Baurechtsan- gelegenheiten; Bau Gru-28/99 Kundmachung Der vom Gemeinderat der Stadt Steyr in seiner Sitzung vom 11. Mai 2000 beschlossene Flä- chenwidmungsplan Nr. 1 -Änderung Nr. 103 - Gewerbepark Steyr-Nord - wird hiermit gemäß § 34 Abs. 5 Oö. Raumordnungsgesetz 1994, LGBI. Nr. ll 4/ 1993 in der Fassung der Novel - le LGBI. Nr. 83/1997, in Verbindung mit§ 65 Statut für die Stadt Steyr 1992, LGBI. Nr. 9 idgF., als Verordnung der Stadt kundgemacht. Der Änderungsbereich betrifft eine direkt an der neu errichteten Entlastungsstraße - Nord- spange - liegende Fläche, die im Norden von der Stadtgrenze, im Westen und im Süden von der Nordspange begrenzt wird, die Tiefe des ggstl. Umwidmungsbereiches beträgt ca. 250 111, der größere nördliche Bereich ist als Betriebs- baugebiet und Freihaltezone, der südlich des Dornacherbaches befindliche Bereich als ge- mischtes Baugebiet unter Ausschließung be- triebsfremder Wohnnutzung ausgewiesen. Der Plan wurde gemäß § 34 Abs. 1 Oö. Raum- ordnungsgesetz 1994, LGBI. Nr. 114/1993 in der Fassung der Novelle LGBI. Nr. 83/ 1997, mit Erlass des Amtes der Oö. Landesregierung vom 29. Jänner 2001, Zahl Bau R-P-490143/12- 2001, aufsichtsbehördlich genehmigt. Gemäß § 65 Statut für die Stadt Steyr 1992, LGBI. Nr. 9 idgF., wird diese Verordnung im Amtsblatt der Stadt Steyr kundgemacht. Der Bezug habende Plan liegt durch zwei Wochen beim Magistrat Steyr, Baurechtsabteilung, zur öffentlichen Ein- sichtnahme während der Amtsstunden auf. Er wird mit dem auf den Ablauf der zweiwöchigen Kundmachungsfrist folgenden Tage rechts- wirksam. Der Plan liegt auch nach Inkrafttreten während der Amtsstunden beim Magistrat der Stadt Steyr zur Einsichtnahme für jedermann auf. Für den Magistrat Steyr: im Auftrag Dr. Maier steYtr

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