Amtsblatt der Stadt Steyr 2001/2

Störfall-Information für die Zentrale Kläranlage emäß § 14 Umweltinformationsge- setz und§ 2 Zi. 6 fit. b der Stöifall- informations-Verordnung, BGB!. 391/94, ist der Reinhaltungsverband Steyr verpflich- tet, eine Stöifall-lnformationfür die Zentra- le Verbandskläranlage zu erstellen. Gem. § 3 Abs. 4 leg. cit. wird die möglicherweise be- troffene Öffentlichkeit darüber informiert: Information der Behörden und der Offentlichkeit a} Bei Bränden, Gasaustritten und gleichzeitig bestehender Explosionsgefahr sowie bei Zulauf explosiver Stoffe imAbwasser wird die allen- falls betroffene Öffentlichkeit durch die Freiwil- lige Feuerwehr der Stadt Steyr bzw. die Exeku- tive entsprechend verständigt. Dies geschieht mittels Einsatzfahrzeugen, die die betroffenen Gebiete befahren und über Lautsprecher- Durchsagen die Bevölkerung über mögliche Gefahren und die zu setzenden Verhaltens- maßnahmen informieren. Im Katastrophenfall ist die Bevölkerung auch aufgerufen, die Radio- geräte einzuschalten, zumal über die Regional- programme des Rundfunks entsprechende Hin- weise durchgegeben werden. Die wichtigsten Verhaltensmaßnahmen sind: Im Brandfall: Tü- Wertsicherung Dezember/Jahresdurchschnitt Verbraucherpreisindex - 1996 = 100 November .... ................. .............................. 106,4 Dezember .................................................... 106,6 Jahresdurchschnitt .................... ................ 105,2 Verbraucherpreisindex - 1986 = 100 November ...... ............................................. 139,2 Dezember ............. ....................... ................ 139,4 Jahresdurchschnitt .................................... 137,6 Verbraucherpreisindex - 1976 = 100 November ................................... ................ 216,3 ren und Fenster verschlossen halten. Bei Explo- sionsgefahr: Fenster und Türen öffnen und Be- reiche in den Wohnungen bzw. Häusern aufsu- chen, die einen Schutz vor eventueller Splitter- wirkung bieten. b) Ein Kurzauszug aus der Störfall-Information sowie die wesentlichsten Zu- und Ablaufwerte der Kläranlage sind im Schaukasten auf dem Areal der ARA (entlang des Wanderweges un- mittelbar neben dem Ennsfluss) permanent gut sichtbar ausgehängt. c) Alle zwei Jahre Informationen im Amtsblatt der Stadt Steyr. d) Abhaltung eines „Tages der offenen Tür" mit entsprechender Informations-Möglichkeit für die Bevölkerung und laufendes Angebot von Führungen. e) Darüber hinaus besteht die Möglichkeit, nach telefonischer Vereinbarung detaillierte Auskünfte über die Störfall-Information bzw. die Betriebsdaten der Kläranlage zu erhalten. Diesbezüglich ist die technische Geschäftsfüh- rung des RHV zu kontaktieren. f) Laufende Mitteilung der Betriebswerte an die Wasserrechtsbehörde (Landeshauptmann von OÖ) - monatlich. Dezember ..................................................... 216,7 Jahresdurchschnitt ................ ..................... 213,9 Verbraucherpreisindex - 1966 = 100 November .................................................... 379,5 Dezember ..................................................... 380,2 Jahresdurchschnitt ..................................... 375,4 Verbraucherpreisindex I - 1958 = 100 November .................................................... 483,6 Dezember ..................................................... 484,5 Jahresdurchschnitt ..................................... 478,3 Verbraucherpreisindex II - 1958 = 100 November ..... ...... ........................................ 485, 1 Dezember .................................................... 486,0 Kundmachung ie vom Gemeinderat der Stadt Steyr in seiner Sitzung vom 18. Jänner 2001 be- schlossene Aufhebung des Bebauungsplanes Nr. 47 - ,,Stein" - wird hiermit gemäߧ 34 Abs. 5 Oö. Raumordnungsgesetz 1994, LGBI. Nr. 114/ 1993 in der Fassung der Novelle LGBI. Nr. 83/1997, in Verbindung mit§ 65 Sta- tut für die Stadt Steyr 1992, LGBI. Nr. 9 idgF., als Verordnung der Stadt kundgemacht. Ent- sprechend diesen Unterlagen ist beabsichtigt, den Bebauungsplan Nr. 47 „Stein" zur Ermögli- chung einer zeitgemäßen Wohnraum-Erweite- rung aufzuheben. Die Aufhebung umfasst den gesamten Bebauungsplanbereich, der durch- wegs westlich der Steiner Straße liegt. Gemäß § 65 Statut für die Stadt Steyr 1992, LGBI. Nr. 9 idgF., wird diese Verordnung im Amtsblatt der Stadt Steyr kundgemacht. Der bezughabende Plan liegt durch zwei Wochen beim Magistrat Steyr, Baurechtsabteilung, zur öffentlichen Einsichtnahme während der Amts- stunden auf. Er wird mit dem auf den Ablauf der zweiwöchigen Kundmachungsfrist folgen- den Tag rechtswirksam. Der Plan liegt auch nach Inkrafttreten während der Amtsstunden beim Magistrat der Stadt Steyr zur Einsicht- nahme für jedermann auf. Für den Magistrat: im Auftrag Dr. Maier Jahresdurchschnitt .............. ....................... 479,8 Kleinhandelspreisindex - 1938 = 100 November ................................................. 3.662,2 Dezember ................................................. 3.669, 1 Jahresdurchschnitt .................................. 3.622,0 Lebenshaltungskostenindex - 1938 = 100 November ................................................ 3.609, 1 Dezember ................................................. 3.615,9 Jahresdurchschnitt .... ... .......................... 3.569,5 Lebenshaltungskostenindex - 1945 = 100 November ................................................. 4.249,2 Dezember ................................................. . 4.257,2 Jahresdurchschnitt .................. ................ 4.202,6 Suche interessierte Senioren für altengerechte ETW als Altenwohnsitz. t für die Schule? Blockhaus, ca. 60 - 70 m2, Pool, Sauna usw. Zuschriften an: Druckerei Prietzel unter Chiffre-Nr.: 2001/02/385 A-4400 Steyr, Pachergasse 3 ...ein st ar kes Stück Stadt • Mit System zum Erfolg Nachhilfe mit System! Tun Sie jetzt etwas für die sichere Zukunft Ihrer Kinder <::, STUDIENKREIS" Erfolgreich lernen m,t System • Festsetzen und Kontrolle von Zielen gemeinsam mit Eltern und Schülern • Unterricht durch qualifizierte Lehrkräfte in fachhomogenen Gruppen 4400 Steyr, Bahnhofstraße 1-3 (ehern. Fotostudio Kranzmayr) Anmeldung und Beratung: Mo - Fr von 14.00 - 17.00 Uhr UND NACH VEREINBARUNG Tel. 072S2 / 50 7 22 oder Mobil 0664 / 39 17 823, Fax 07252 / 50 6 55 35/71

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