Amtsblatt der Stadt Steyr 2000/10

KUNDMACHUNG Gemäߧ 15 Abs. 3 des Oö. Bürgerrechtsgesetzes wird nachstehende Verordnung der Oö. Landesregierung kundgemacht. VERORDNUNG der Oö. Landesregierung über die landesweite Durchführung einer Landes-Volksbefragung. Gemäߧ 10 Abs. 4 und§ 15 Abs. 1 und 3 des Oö. Bürgerrechtsgesetzes, LGBI. Nr. 44/1994, in der Fassung des Landesgesetzes, LGBI. Nr. 61 / 1997, wird verordnet: §1 Die Landes-Volksbefragung zur Frage: ,,Soll in Linz ein neues Musiktheater gebaut werden?" ist am Sonntag, dem 26. No- vember 2000, landesweit durchzuführen. Als Stichtag wird der 22. September 2000 festgesetzt. §2 Diese Verordnung tritt mit dem Ablauf des Tages ihrer Kundmachung im Landesgesetzblatt für Oberösterreich in Kraft. Gemeindewahlbehörde Steyr-Stadt Für die Oö. Landesregierung: KommR. Fill Landesrat beim Magistrat der Stadt Steyr; Wahl - 5/2000 Steyr, am 28. September 2000 Landes-Volksbefragung am 26. November 2000 ,,Soll in Linz ein neues Musiktheater gebaut werden?" KUNDMACHUNG über Verfügungen der Gemeindewahlbehörde Gemäß § 42 LWO wird verfügt: 1. Wahlort: Der Bereich der Stadt Steyr wird gemäß § 4 Abs. 2 LWO in 49 Wahlsprengel unterteilt. Zusätzlich werden gemäß § 4 Abs . 3 LWO 2 Wahlsprengel für den örtlichen Bereich des Landeskrankenhauses Steyr eingerichtet. Im Wahlsprengel 0060 kommen für den örtlichen Bereich des Alten- und Pflegeheimes Tabor die Bestimmungen des § 4 Abs. 3 LWO ebenfalls zur Anwendung. Für Wahlkartenwähler (Stimmkarten) aus fremden Gemeinden wird gemäߧ 38 Abs. 2 LWO ein eigenes Wahllokal eingerichtet. 2. Wahllokale: • Die Wahllokale für die 49 Wahlsprengel gemäß § 4 Abs.2 LWO sind aus der Hauskundmachung gern. § 20 Abs . 2 BRG in Ver- bindung mit§ 22 Abs. 2 LWO zu ersehen. • Für die Ausübung des Wahl rechtes in Heil- oder Pflegeanstalten und Altenheimen werden folgende Wahllokale bestimmt: Krankenhaus I - Wahlsprengel 0231: Schreibstelle „OST" im 3. Stock des Gebäudes der Internen Abteilung (für Patienten und Bedienstete des Altbaues, HNO und Interne Abteilung I u. 2). Krankenhaus II - Wahlsprengel 0232: Gymnastikraum des Institutes für physikalische Medizin im Kellergeschoß des Unfallgebäudes (für Patienten und Bedienstete der Augenabteilung, Chirurgie, Unfallabteilung, Gynäkologischen- und Geburtshilfeabteilung, Orthopädie, Infektionsstation und Urologischen Abteilung). Patienten der Lungenabteilung haben die Möglichkeit, in der Lungenabteilung zu wählen. 26/330 ste;yr

RkJQdWJsaXNoZXIy MjQ4MjI2