Amtsblatt der Stadt Steyr 2000/9

Magistrat Steyr Wahl - 6/00 VOLKSBEGEHREN „NEUE EU-ABSTIMMUNG" VERLAUTBARUNG über das Eintragungsverfahren Auf Grund der im „Amtsblatt zur Wiener Zeitung" vom 10. Juli 2000 veröffentlichten Entscheidung des Bundesministers für Inneres, mit der demAntrag auf Einleitung des Verfah- rens für ein Volksbegehren mit der Kurzbezeichnung „Volksbegehren neue EU-Abstimmung" stattgegeben wurde, wird verlautbart: Die Stimmberechtigten können innerhalb des vom Bundesminister für Inneres gemäß § 5 Abs. 2 des Volksbegehrengesetzes 1973, BGBL Nr. 344, idF. BGBL I Nr. 160/1998 festgesetzten Eintragungszeitraumes, das ist von Mittwoch, 29. November 2000, bis ( einschließlich) Mittwoch, 6. Dezember 2000, in den Text des Volksbegehrens Einsicht nehmen und ihre Zustimmung zu dem beantragten Volksbegehren durch einmalige eigenhändige Eintragung ihrer Unterschrift (Familien- und Vorname) in die Eintragungsliste erklären. Die Eintragung hat außerdem das Geburtsdatum und die Adresse des/der Stimmberechtigten zu enthalten. Eintragungsberechtigt sind alle Männer und Frauen, die am Stichtag (25. Oktober 2000) das Wahlrecht zum Nationalrat besitzen und in einer Gemeinde des Bundesgebietes den Hauptwohnsitz haben. Demnach sind alle Personen, die die österreichische Staatsbürgerschaft besitzen, vor dem 1. Jänner 2000 (spätestens am 31. Dezember 1999) das 18. Lebensjahr (Jahrgang 1981 und ältere) vollendet haben und vom Wahlrecht nicht ausgeschlossen sind, berechtigt, sich in die Eintragungslisten einzutragen. Stimmberechtigte, die ihren Hauptwohnsitz in einer anderen Gemeinde haben, benötigen zur Ausübung ihres Stimmrechtes eine Stimmkarte. Die Eintragungslisten liegen an folgenden Adressen auf: 1. Eintra2un2slokal „Rathaus", Steyr, Stadtplatz 27 Dieses Eintragungslokal umfasst den Bereich: Innere Stadt incl. Pyrach, Sarning, Christkindl, Steyrdorf, Schlüsselhof, Ennsdorf, Neuschönau und Fischhub 2. Eintra2un2slokal „Alten- u. Pfle2eheim Tabor", Steyr, Eingang Ferdinand-Hanusch-Straße 1 Dieses Eintragungslokal umfasst den Bereich: Tabor, Stein, Gleink, Dornach, Hausleiten, Resthof, Haidershofen 3. Eintra2un2slokal „Mehrzweckhalle Wehr2raben", Steyr, Wehrgrabengasse 22 Dieses Eintragungslokal umfasst den Bereich: Wehrgraben, Eysnfeld, Gründbergsiedlung, Steinfeldstraße, Neustraße 24/ 300 steYir

RkJQdWJsaXNoZXIy MjQ4MjI2