Amtsblatt der Stadt Steyr 2000/8
International anerkannter Architekt plant Steyrer Technologie-Zentrum ur Realisierung des Vorhabens „Techno- logy & Innovation Center" (TIC Steyr) im Bereich des geplanten Wirtschaftsparks Steyr-Nord wurde ein Architekten-Gutachten ausgeschrieben. Die Bewertung der eingereich- ten Projekte erfolgte Mitte Juli durch eine sechsköpfige Jury. Dabei wurde der Entwurf des renommierten Architeken Professor Wil- helm Holzbauer an erste Stelle gereiht. Neben den architektonischen und städtebauli- chen Kriterien wurden bei der Bewertung auch der ökologische Aspekt sowie die konstruktiv- wirtschaftliche Lösung beurteilt. Demnach wird das Leitprojekt ,JIC Steyr" nicht nur durch sei- ne Formensprache, sondern vor allem auch durch seine Funktionalität in einem kompakten Baukörper - und die daraus resultierenden niedrigen Betriebskosten - dem Anspruch eines ,,intelligenten" Innovations-Zentrums gerecht. ,,Die Planung des TIC Steyr durch den interna- tional anerkannten Architekten Professor Holz- bauer unterstreicht die Bedeutung dieses inno- vativen Projektes weit über die Region hinaus" , kommentiert Bürgermeister Hermann Leithen- mayr diesen wichtigen Schritt bei der Realisie- rung des zukünftigen Wirtschafts-Zentrums für Steyr. Mit dem Bau des TIC Steyr wird voraussicht- lich noch heuer begonnen werden, die Fertig- stellung ist im Herbst nächsten Jahres geplant. Das Vorhaben wird von der Stadt Steyr, der Technologie- und Marketinggesellschaft Ober- österreich und der Technologie-Impulse Gesell- schaft des Bundes getragen. Die für das Architekten-Gutachten eingereich- ten Entwürfe sind noch bis 18. August (wo- chentags von 7bis 20 Uhr) in der Ausstellungs- halle des FAZAT Steyr, Wehrgrabengasse 1-5, zu besichtigen. Verträge mit Kino-Betreiber wurden genehmigt Der Stadtsenat hat Verträge genehmigt, die zwischen der Stadt Steyr und der „Fleur" Filmverleih- und Vertriebsgesellschaft mbH (Ehepaar Röber) abgeschlossen werden sol- len. Diese Verträge - ein Baurechts- und ein Pachtvertrag - sind notwendig, damit die Ge- sellschaft Fleur ein Multiplex-Kino nach Lin- zer Vorbild imBereich des Steyrer Stadtthea- ters errichten kann. Die Grundzüge des Baurechts- vertrages : Die Stadt Steyr überlässt der Gesellschaft Fleur ein Baurecht für das betreffende Grundstück vorerst auf 35 Jahre (endend mit 30. 6. 2035). Der beiderseits vereinbarte Bauzins be- trägt 1000 Schilling pro Monat*). Das Baurecht erlischt, wenn die vereinbar- te Zeit abgelaufen ist oder wenn die Ge- sellschaft wenigstens zwei aufeinander fol- gende Jahre mit dem vereinbarten Bauzins 4 / 236 imRückstand ist. Erlischt das Baurecht, ge- hen die aufgrund dieses Baurechtsvertrages errichteten Gebäude entschädigungs los in das Eigentum der Stadt über. Hält sich die Gesellschaft nicht an ihre ver- traglich festgelegten Verpflichtungen, muss sie zusätzlich zum Bauzins ein Pönale von 200.000 Schilling monatlich zahl en. Die Eckpunkte des Pacht- vertrages sind unter anderem: Die Stadt Steyr verpachtet die imGebäude Volksstraße 5 zum Restaurationsbetrieb vor- gesehenen Räume an die Fleur Filmverl eih- und Vertriebsgesellschaft mbH. 1111 Als Pachtzins wird ein genau definierter An- teil am Bruttoumsatz (mindestens 12.000 Schilling) eingehoben. II Die Stadt Steyr kann den Pachtvertrag mit der Gesellschaft Fleur sofort auflösen, wenn unter anderem der Restaurationsbetrieb oder der Kinobetrieb eingestellt wird, wenn die Pächterin mit ihren Zahlungsverpflichtun- gen länger als vi er Wochen im Rückstand ist oder wenn über das Vermögen der Ge- sellschaft ein Konku rsverfahren eröffnet wird. Die Stadt Steyr hat das Recht, einen Un- terpächter abzulehnen, wenn bcgriindctc Sorge bes teht , dass di eser das (;as liokal nicht in der von der Stadt gewü nschten Weise führenwird. Die Räum lichkeiten des Stadtsaales sind von diesemPachtvertrag nicht betroffen. Die Pächterin oder der Unterpächter ist jedoch ve rpni cht ct, den Stadtsaal zu be- wirtschaften, wenn Veranstaltungen durchgefüh rt werden. *) Alle Beträge, di e hier angeführt werden, sind wertgcs ichert. ste~r
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