Amtsblatt der Stadt Steyr 2000/8

Ausschreibung des „Hans und lrmgard Braunsberger-Preises der Stadt Steyr 11 für das Jahr 2000 ie Stadt schreibt heuer erstmals den neu geschaffenen „Hans und Irmgard Braunsberger-Preis derStadt Steyr"mit ei - nem Betrag von 100.000 Schilling an Perso- nen oder Personenmehrheiten aus, die sich in besonderer Weise in den Bereichen a) Kunst und Kultur b) Altstadterhaltung, Denkmalpflege und Stadterneuerung c) Wirtschaft, Technologie und Innovation Verdienste für die Stadt Steyr erworben haben. Vorschläge zur Verleihung dieses Preises kön- nen von jedermann bis spätestens 30. Septem- ber 2000 an den Magistrat der Stadt Steyr, Ge- schäftsbereich für Kulturangelegenheiten, ein- gebracht werden. Die Verleihung des „Hans und Irmgard Braunsberger-Preises der Stadt Steyr" kann so- wohl an Einzelpersonen als auch an Personen- mehrheiten erfolgen, soferne sie die oben unter a) bis c) angeführten Voraussetzungen erfüllen. Personenmehrheiten können sowohl juristische Personen als auch Vereine oder bloße temporä- re Zweckgemeinschaften, wie etwa Kultur- plattformen etc., sein. Die Verleihung des „Hans und Irmgard Braunsberger-Preises" schließt eine andere Eh- rung durch die Stadt Steyr nicht aus. Dieser Preis kann bei Vorliegen der zuvor unter a) bis c) genannten besonderen Voraussetzungen auch mehrmals an ein und dieselbe Person (Personenmehrheit) verliehen werden. Die Auszeichnung mit dem „Hans und Irmgard Braunsberger-Preis der Stadt Steyr" begründet über die Verleihung hinaus weder Sonderrechte noch Sonderpflichten. Die Verleihung dieses Preises ist unter Ausschluss jeden Rechtsmit- tels endgültig. Zur Verleihung des „Hans und Irmgard Braunsberger-Preises der Stadt Steyr" wird eine Jury gebildet. Sollte diese Jury zu dem Ur- teil kommen, dass für die Zuerkennung des Preises in einem Kalenderjahr keine qualitativ geeigneten Leistungen erbracht wurden, so be- hält sie sich das Recht vor, von der Verleihung des „Braunsberger-Preises der Stadt Steyr" im Einzelfalle Abstand zu nehmen. Die Jury kann auch eine Teilung des „Hans und Irmgard Braunsberger-Preises", der mit insgesamt 100.000 S dotiert ist, auf mehrere eingereichte Vorschläge zu gleichen oder unter- schiedlich hohen Anteilen beschließen. Die Entscheidung der Jury ist endgültig und nicht anfechtbar. Der Rechtsweg ist ausgeschlossen. Vorschläge für die Verleihung des „Hans und Irmgard Braunsberger-Preises der Stadt Steyr" für dasJahr 2000 sind an den Magistrat der Stadt Steyr, Geschäftsbereich für Kulturan- gelegenheiten, zu richten und müssen bis spä- testens 30. September 2000 in einem ver- schlossenen Umschlag bei der Informations- stelle des Magistrates (Rathaus, Stadtplatz 27, 4400 Steyr) eingelangt sein. Der Umschlag ist mit der Aufschrift „Vorschlag für die Verlei- hung des Hans und Irmgard Braunsberger- Preises der Stadt Steyr für das Jahr 2000" zu kennzeichnen. Für die eingereichten Werke wird seitens der Stadt Steyr keine Haftung übernommen. Die Stadt Steyr ist berechtigt, die prämierten Lei- stungen zur Gänze oder in Ausschnitten der Öffentlichkeit vorzustellen. Für etwaige weitere Auskünfte steht Ihnen der Leiter des Geschäftsbereiches für Kulturan- gelegenheiten, Dr. Raimund Locicnik, unter der Steyrer Tel.-Nr. 575-340 gerne zur Verfü- gung. Der Bürgermeister: Hermann Leithenmayr ,,Das höchste Wohngefühl" Eigentumswohnungen BAD HALL, Körblweg (beim Kurpark) BAUBEGINN bereits erfolgt ! dänzsclufe Ab Montag, 18. September bieten wir im Stadtsaal Steyr folgende Kurse an: SCHÜLER-GRUNDKURSE Mi. 13.9. , Mo. 18.9., u. Di . 19.9. Es stehen noch 3 verschiedene Wohnungsgrößen im Dachgeschoß, jeweils zzgl. ca. 6m 2 ~~lkon od. 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