Amtsblatt der Stadt Steyr 2000/7

Fähigkeit und Bereit schaft, selbst initiativ zu werden Bereitschaft für Schi cht - und Wechseldienst, Wochenend- und Pciertagsdienst Kenntnis der deut schen Sprache in Wort und Schrift Männliche Bewerber: abgeleisteter Präsenz- od. Zivildienst Österr. Staatsbürgerschaft"" ) A uswahlveifahren: Möglichkeit einer Vorauswahl aus verwal- tungsökonomischen Gründen Vorstellungsgespräch in der Fachabteilung für Personalverwaltung Eventuell ! Praxistag im Alten- und PAege- heim Tabor Allfällige Kosten (Fahrtspesen usw.) im Zusam- menhang mit dem Auswahlverfahren können nicht ersetzt werden . Die Einstellungen erfolgen aufBasis Vollbe- schäftigung in ein befristetes Vertragsbdie11- steten-Verhältnis zur Stadt Steyr. Bewerbungen sind ausschließlich unter Verwendung der auf- gelegten Bewerbungsbögen so rechtzeitig ein- zubringen, dass sie bis spätestens 31. Juli 2000 beim Magistrat Steyr, Fachabteilung für Perso- nalverwaltung, einlangen. Die Formulare sind bei der Informationsstelle und bei der FA für Personalverwaltung des Magistrates (Stadtplatz ...ein starkes Stück Stadt Öffentliche Auflage des Geschworenen- und Schöffenverzeichnisses 2001/2002 Gemäß § 5 Geschworenen- und Schöffen- gesetz 1990 wurden am 26. Juni 2000 durch ein Zufallsverfahren fünf von tausend der in der Wählerevidenz eingetragenen Personen ermittelt, welche als Geschworene bzw. Schöffen für die Jahre 2001 und 2002 vorge- sehen sind. Das Verzeichnis dieser Personen wird in der Zeit von 24.Juli bis 7. August 2000 wäh- ·· rend der Amtsstunden in der Informations- stelle des Magistrates der Stadt Steyr, Stadt- platz 27, Erdgeschoß, zur öffentlichen Ein- sicht aufgelegt. 27, Rathaus, 2. Stock) erhältlich. Bei Fragen zur Tätigkeit wenden Sie sich bitte an die Vorgesetzte der Hausmädchen des Al- ten- und Pflegeheimes, Andrea Austaller (fel. 07252/81777-19 Dw.). Nähere Auskünfte be- züglich Einstellung und Entlohnung erhalten Sie bei der Fachabteilung für Personalverwal- tung unter der Steyrer Tel.-Nr. 575-224. Der Magistratsdirektor: Dr. Kurt Schmid! Innerhalb der Auflagefrist kann jedermann wegen der Eintragung von Personen, welche die persönlichen Voraussetzungen für das Amt der Geschworenen oder Schöffen (§§ 1- 3 Geschworenen- und Schöffengesetz) nicht erfüllen, schriftlich oder mündlich Ein- spruch erheben. In gleicher Weise können eingetragene Personen einen Befreiungsan- trag (§ 4 Geschworenen- und Schöffengesetz) stellen. Für den Bürgermeister: Im Auftrag: Mag. Augustin Zineder Wetterstationen demoliert Die von der Firma Optik Petermandl zur Verfügung gestellten zwei Wetterstationen beim städtischen Busbahnhof sind vor kurzem demoliert worden. Unbekannte Täter haben die Armaturen gewaltsam aus der Halterung gerissen und gestohlen. Das Steyrer Unternehmen wird die Armaturen demnächst wieder montieren. KANZLEIVERLEGUNG Ab sofort finden Sie uns im neuen Glanz und viel Elan in der Redtenbachergasse 7, 4400 Steyr (Eingang Schloss Engelsegg) Es freut sich auf Ihren Besuch Ihre HAUSVERWALTUNGSGESMBH Verwaltung und Vermittlung von Realitäten, gewerblicher Bauträger Tel. 0 72 52 / 53 5 10 • Fax 0 72 52 / 50 3 50-14 e-mail: office@hausverwaltung-steyr.at 33/229

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