Amtsblatt der Stadt Steyr 2000/1

Kennzeichnung aller Hunde mit amtlichen Marken ie Kennzeichnung aller Hunde mit amt- lichen Hundemarken zur Bekämpfung der Wutkrankheit (Tollwut) ist seit dem Jahr 1998 neu geregelt: Nunmehr sind die Hunde- marken unbegrenzt gültig, sodaß künftig ledig- lich die Hundesteuer vorgeschrieben wird. Zur Kennzeichnung und Identifikation müssen alle Hunde, die älter als 8Wochen sind, mit diesen Marken versehen sein, wenn sie sich au- ßerhalb der Wohnung oder des eingezäunten Gartens aufhalten. Neuanmeldungen von mehr als acht Wochen alten Hunden sind innerhalb von 3 Tagen nach Beginn der Hundehaltung beim Veterinäramt der Stadt Steyr, Redtenbachergasse 3, Zimmer 2, vorzunehmen. Die Parteienverkehrszeiten sind: Mo his Fr von 8 his 12 Uhr sowie mon- tags und donnerstags auch von 13.30 bis 16 Uhr. Bei der Anmeldung erhält der neue Hun- dehalter die Lebensmarke für sein Tier, wofür derzeit eine Gebühr von 20 Schilling zu ent- richten ist. Eine Erneuerung der Marke ist bei Verlust, bei Un lesbarkeit, bei Wechsel des Hun- dehalters oder bei Übersiedlung in eine andere Gemeinde notwendig. Ersatzmarken sind eben- falls im Veterinäramt erhältlich. Die Hundebesitzer werden darauf hingewiesen, daß jede Veränderung im Zusammenhang mit der Hundehaltung innerhalb von drei Tagen dem Veterinäramt zu melden ist. Übertretun- gen dieser Anordnungen werden nach den Be- stimmungen des Tierseuchengesetzes mit Stra- fen bis zu S 60.000.- geahndet. Für weitere Auskünfte stehen die Mitarbeiter des Veteri- näramtes unter der Steyrer Tel.-Nr. 575-277 zur Verfügung. Neue Öffnungszeiten im Abfall -Sammelzentrum Das Abfall-Sammelzentrum an der Ennser Straße 10 ist seit Be- ginn dieses Jahres zu folgenden geänderten Zeiten für Sie geöffnet: Montag - Freitag von 7.30 bis 12 Uhr und von 13 bis 17.30 Uhr sowie samstags in der Zeit zwischen 7.30 und 11.30 Uhr Luftreinhaltung durch Verwendung richtiger Brennstoffe Magistrat Steyr, Fachabteilung für Privat- rechts-Angelegenheiten; VerkR-1078/1998 - Abschleppdienst Kundmachung Die öffentliche Ausschreibung im Amts- blatt der Stadt Steyr, Ausgabe 11 vom 17. November 1999, über die Abschleppung verkehrsbehindernd oder kennzeichenlos abgestellter Fahrzeuge im Steyrer Stadtge- biet wird ersatzlos aufgehoben. Für den Bürgermeister: i.A. Mag. Zineder Aktion "Windelgutschein 11 auch in Steyr er Umweltausschuß der Stadt hat kürz- lich beschlossen, daß die vom Land OÖ ins Leben gerufene Windelaktion auch in Steyr durchgeführt wird. Die dabei angebotenen waschbaren Höschenwindeln aus modernsten Materialien sollen eine kostengünstige und um- weltfreundliche Alternative zu Wegwerfwin- deln darstellen. Um Interessierten einen Anreiz zu bieten, für ihre Babys Stoffwindeln zu ver- wenden, läuft bis vorerst 31. März die Aktion „Windelgutschein". Dieser Gutschein im Wert von 1300 Schilling ist bei der Fachabteilung für Jugendangelegenheiten des Magistrates (Red- tenbachergasse 3, 2. Stock, Tel. 575-448) gegen Vorlage des Mutter-Kind-Passes bzw. des Mel- dezettels oder der Geburtsurkunde des Kindes erhältlich. In Steyr können die Windelgutscheine bei ei- nem Einkauf ab 3500 S (Anschaffungskosten für Grundausstattung von Stoffwindeln) beim Naturhaus Messner (Sierninger Straße 39) so- wie bei den Filialen der Drogerie Pfeiffer (Sie- mensstraße 3-5, Punzerstraße 16, Arbeiter- straße 37) eingelöst werden . n letzter Zeit wurde von der Fachabtei- lung für Umweltschutz und Abfallwirt- schaft des Magistrates vermehrt beobachtet, daß sowohl in Betrieben als auch in Haushal- ten ungeeignete Materialien verbrannt werden (wie z. B. Spanplatten, Kunststoffe aller Art, Holzsteigen aus verleimtem Schichtholz sowie beschichtetes, imprägniertes oder lackiertes Holz). Durch die Verbrennung dieser unzulässi- gen Brennmaterialien ist es u. a. zu einer er- höhten Rauchgas-Belästigung gekommen. wenden. Aus gegebe- nem Anlaß führen Mitarbeiter der zu- ständigen Fachabtei- lung des Magistrates bis zum Ende dieser Heizperiode Kontrol- len bezüglich der ver- wendeten Brennma- terialien durch. Der- artige Verstöße gegen das Oö. Luftreinhalte- gesetz können mit Geldstrafen geahndet werden. Zwerge machen Berge.. ICH MACHE IN POPOLINO® Alle Besitzer von Einzelfeuerungsanlagen wer- den daher aufgefordert, nur unbehandeltes und unbeschichtetes Holz bzw. andere geeignete Festbrennstoffe, wie Kohle, Koks udgl., zu ver- ...ein starkes Stück Stadt WINDELN ~ kostengünstig ~ Ermäßigung mit Winde/gutschein ~ natürliche Materialien ~ hautfreundlich ~ Babies werden schneller sauber. NATURHAUS ME 4400-STEYR Sicmingerslr. 39 lel/ta:x 07252-7593 1 http:/ wwm11at11rha1ts-mes.mer.at 21

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