Amtsblatt der Stadt Steyr 1999/11

Christbaumverkauf er Christbaumverkaur rindet heuer in der Zeit von 4. bis 24. Dezember auf folgenden Plätzen slall: Sd1loßpark: Eingang Promenade - Stögerslrar~e; Brucknerplatz: beim Brunnen; 1:1hor: Marklgelände, Parkplatz vor dem Kommunalzcnlrum, Parkplatz bei Mö- bel Leiner; Ennslcilc: Arbe ilerstraße 21 - ehern. Spar M,1yrhofrr, Esso-Tankstelle. Für Fichlen wurden folgende Richtpreise fest- gelcg1: bi s 100 nn Größc bis zu 110 S; von 101 bis 150 cmzwischen 111und 150 S; von 151 bis 200 cm zwischen 15 1und 200 S; von 201 bi s 250 cm zwi schen 201 und 250 S. Für Tan- nen aller Grör~en und für Fichlen über 250 cm wurden die Prei se nichl k slgelegt. Stumpf- längen über 20 cm und asllose Spitzen über 30 cm werden bei der Klassirizierung in die Baum- länge nicht einbezogen. Die l liind ler werden angewiesen, ein nach Baumgrößen gestaffeltes Preisverzeichnis anzubringen und eine Meßlat- te bereitzuhalten. Stadt sucht Kaufinteressenten für Gebäudeanteil am ehemaligen Hotel Nagl Angebote können bis 26. November abgegeben werden Der zum Verkauf stehende Gebäudeteil des ehemaligen Hotel Nagl (Kollergasse 1/ Bahnhofstraße 6) umfaßt den 1. Stock, das Dachgeschoß sowie einen Kelleranteil (Ge- samtnutzfläche ca. 800 m2} und wurde bis Ende 1998 als Beherbergungsbetrieb mit 38 Zimmern einschließlich einer Wohnung (ca. 80 m2} genutzt. Im Erdgeschoß des Gebäudes befindet sich die Bücherei der Stadt Steyr, welche derzeit generalsaniert wird, sodaß bei einem Ver- kauf eine Teilung des Objektes nach dem Wohnungseigentumsgesetz erforderlich wäre. Das Objekt liegt ca. 5 Gehminuten vom Zentrum, vom städt. Busbahnhof und vom ÖBB-Bahnhof entfernt. Interessenten sind eingeladen, ihr Kaufange- bot unter Angabe des Kaufpreises und des zukünftigen Verwendungszwecks bis späte- stens 26_ November 1999 schriftlich in ei- nem verschlossenen Umschlag mit der Auf- schrift „Kaufangebot Kollergasse 1 - ehern. Hotel Nagl" an den Magistrat der Stadt Steyr, Fachabteilung für Liegenschaftsver- waltung, Stadtplatz 27, 4400 Steyr, zu über- mitteln. Für etwaige nähere Auskünfte bzw. Termi- ne zur Besichtigung stehen Hr. Herbert Auer (Tel. 07252/575-320) und Hr. Helmut Kremsmayr (Tel. 07252/575-322) während der Dienstzeiten zur Verfügung. Winterdienst auf Gehsteigen und Gehwegen Infos zur Betriebsanlagen-Genehmigung. Der Steyrer Magistrat bietet jeden ersten Mittwoch im Monat einen Sprechtag rund um das Thema „Betriebsanlagen-Geneh- migung" (Rathaus, Besprechungszimmer des Geschäftsbereiches f. Bauangelegen- heiten, 3. Stock). Telefonische Terminver- einbarung unter 575-363 (Hr. Fuchs) oder 575-41 7 (Hr. Buchner}. nläßlich der bevorstehenden Wintermo- nate weist der Straßendienst des Steyrer Magistrates (Tel. 899-720) wiederum auf die ge- setzlichen Anrainerverpflichtungen gemäß § 93 der Straßenverkehrsordnung hin, die so- wohl den Winterdienst (Schneeräumung und Streuung) auf Gehsteigen und Gehwegen als auch deren Reinigung betreffen. Die genannte Gesetzesstelle lautet wörtlich: ,,Die Eigentümer von Liegenschaften in Ortsgebieten - ausge- nommen die Eigentümer von unverbauten land- und forstwirtschaftlichen Liegenschaften - haben dafür zu sorgen, daß die entlang der Lie- genschaft in einer Entfernung von nicht mehr als 3 mvorhandenen, dem öffentlichen Ver- kehr dienenden Gehsteige und Gehwege ein- schließlich der in ihrem Zuge befindlichen Stiegenanlagen entlang der ganzen Liegen- schaft in der Zeit von 6 bis 22 Uhr von Schnee und Verunreinigungen gesiiubert sowie bei Schnee und Glall eis beslreut sind. Ist ein Geh- steig (Gehweg}ni cht vorh anden, so ist der Stra- Weil schenken Freude macht ßenrand in der Breite von 1m zu säubern und zu bestreuen." Sie, sehr geehrte Liegenschaftseigentümer, wer- den daher höflich ersucht, dieser Verpflichtung sowohl im Interesse der Fußgänger als auch in Ihrem eigenen Interesse (Haftung bei Unfällen zufolge mangelhafter Schneeräumung und Streuung!) gewissenhaft nachzukommen. In diesem Zusammenhang erlaubt sich der Ma- gistrat der Stadt Steyr auch mitzuteilen, daß es aus arbeitstechnischen Gründen durchaus vor- kommen kann, daß gewisse Teilstücke von Gehsteigen und Gehwegen, für die grundsätz- lich der jewei lige Liegenschaftsanrainer zustän- dig und verantwortlich ist, vom städtischen Straßendienst mitbetreut werden (zB. die Geh- steige werden zum Teil in einem Zuge ge- räumt}. Es wird jedoch darauf hingewiesen, dag es sich dabei um eine freiwillige Arbeitslei- stung des Magistrates handelt, die kostenlos R.END und unverbindlich ist; die gesetzliche Verpflichtung sowie die damit verbundene zivilrechtliche Haftbarkeit für die zeitgerechte und ordnungsgemäße Durchfüh- rung der Arbeiten in jedem Fall beim Liegen- schaftseigentümer verbleibt. Der Magistrat ersucht um diesbezügliche Kenntnisnahme und hofft, daß - so wie in den vergangenen Jahren - auch im kommenden Winter durch das Zusammenwirken der städti- schen Einrichtungen und des privaten Verant- wortungsbewußtseins wieder ein bequemes und gefahrloses Begehen der Gehsteige und -wege im Stadtgebiet möglich ist. 4400 Steyr, Haratzmüllerstraße 2 Telefon 07252 I 45709 (ehern. Blumen Angerer) • recuardo • • andenken • surprise • Öffnungszeiten: Mo - Fr 9.00 - 18.00 Uhr, Sa 9.00 - 12.00 Uhr, langer Samstag 9.00 - 17.00 Uhr .. .ein starkes Stück Stadt 33/381

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