Amtsblatt der Stadt Steyr 1999/11

Ausgabe des Seniorenpasses 2000/01 itte vergessen Si e nicht, den Senioren- paß für di eJahre 2000 und 2001 zu be- antragen. Berechtigt dazu sind alle Steyrerin- nen und Steyrer, di e das 60. (bei Frauen) bzw. das 65. Lebensjahr (bei Männern) vollendet ha- ben und nicht mehr imBerufsleben stehen. Die Ausgabe beginnt heuer ab 22. November. Um den älteren Mitbürgern den mitunter weiten Weg zur Sozialabteilung zu ersparen, werden in den einzelnen Stadtteilen wieder Seniorenpaß- Ausgabestellen eingerichtet. Die in den jeweili- gen Bereichen wohnenden Pensionisten haben so die Möglichkeit, sich den Seniorenpaß bei der für sie zuständigen Einrichtung ausstellen zu lassen. Folgende Ausgabestellen werden eingerichtet: Stadtteil Resthof und Gleink: Hort Resthof, Sparkassenplatz 14A - von 22. bis 24. 11., nur vormittags zwischen 7.30 und 12 Uhr Stadtteil Gründberg und äußerer Wehr- graben: Seniorenklub Sierninger Straße 115 - am 25. und 26.11., nur vormittags zwischen 7.30 und 12 Uhr Stadtteil Münichholz: Sportheim Münichholz, Schuhmeierstraße 2 von 29. 11. bis 3. 12."") Stadtteil Tabor: Al ten- und Pflegeheim Tabor, Eingang Hanuschstraße - von 6. bis 10. 12.'') Stadtteil Ennslei te: Städt. Jugendherberge, Hafnerstraße 14 - von 13. bis 17. 12.'") Stadttei l Innere Stadt: Seniorenklub Redtenbachergasse lA, Seiten- eingang - von 20. 12. '99 bis 14. 1. 2000, nur vormittags zwischen 7.30 und 12 Uhr '') Geänderte Öffnungszeiten in den Stadttei- lenMünichholz, Tabor und Ennsleite: Mon- tag, Dienstag und Donnerstag von 7.30 bis 12 Uhr sowie von 12.30 bis 16 Uhr; Mittwoch und Freitag von 7.30 bis 12 Uhr. Für Pensionisten, die sich den Paß nich t bei ei- ner der Ausgabestellen abholen können oder erst im Laufe der Jahre 2000/01 die Vorausset- zungen für den Erwerb des Passes erfüllen, ste- hen ab Montag, 17. Jänner 2000, die Mitarbei- terinnen der Ausgabestelle in der Sozialab- teilung, Seniorenservice (Redtenbachergasse 3, Zimmer 10, Tel. 575-449), zur Verfügung. Parteienverkehrszeiten: Mo, Di, Do 8.30 - 12 und 13.30 - 16 Uhr; Mi u. Fr 8.30 - 12 Uhr. Mitzubringen sind : Für die erstmalige Antragstellung sind ein Lich tbild, Lichtbildausweis (Paß, Führerschein etc.), ein Meldezettel und eine Bescheinigung bzw. ein Nachweis erforderlich, woraus ersicht- lich ist, daß der Antragsteller nicht mehr im Berufsleben steht (Pensionsbescheid). Seniorenpaß-Inhaber müssen den abgelaufenen Paß vorlegen, wobei das vorhandene Lichtbild nicht entfernt werden soll, weil es nach Mög- lichkeit wieder verwendet wird. Bei der erstma- ligen Paß-Ausstellung, für die persönliches Er- scheinen erforderlich ist, können die Mitarbei- terinnen des Seniorenservices auch ein Sofort- bild fü r Sie herstellen. Für den Seniorenpaß 2000/01 wird bei der Aus- stellung ein Kostenbeitrag von 200 Schilling in bar eingehoben. Dies gilt jedoch nicht für Pen- sionisten, die zu ihrer Pension eine Ausgleichs- zulage beziehen · für sie ist der Seniorenpaß völlig kostenlos. Bringen Sie in diesem Fall aber bitte unbedingt Ihren letzten Pensions- bescheid oder Kontoauszug mit, aus dem her- vorgeht, daß Sie Mindestpensionis t sind. All fällige weitere Informationen erhalten Sie während der Dienstzeiten imSeniorenservice der Stadt oder telefonisch unter der Nummer 575-449 bzw. 575-469. Den 96. Geburtstag feierten Karol ine Zapletal, Schumannstraße 17 Franziska Eiterer, Hanuschstraße 1 (APT) Luise Maroscher, Bienenweg 19 Den 95. Geburtstag feierten Rosina Well es, Hanuschstraße 1 (APT) Valerie Rössler, Seifentruhe SA Den 90. Geburtstag feierten Karl Ehga rtner, Hanuschstraße 1 (APT) Thusnclda Goldbacher, Hanuschstraße 3 ...ein starkes Stück Stadt Ka roline Ecker,Wehrgrabengasse 63 Franz Prameshuber, Holubstraße 10 Weihnachts- Aktion für Pensionisten mit Ausgleichszulage Die Stadt Steyr führt an läßlich des Weih- nachtsfestes wieder eine Unterstützungs- aktion für Pensionisten durch, die Aus- gleichszulage beziehen. Bei dieser fre iwil- ligen Sozialleistung wird ein einmaliger Betrag von 500 Schilling an jeden Aus- gleichszulagenbezieher ausgezahlt. Da die Namen der Berechtigten aufgrund des Datenschutzes von den Pensionsver- sicherungsanstalten nicht weitergegeben werden können, haben jene Ausgleichszu- lagenbezieher, die bisher nicht von der Aktion erfaßt waren, die Möglichkeit, bei der Fachabteilung für Soziales (Redten- bachergasse 3, Zimmer 10) oder beim zuständigen Fürsorgerat vorzusprechen. Um in diesem Fall den Anspruch kurzfri - stig feststellen zu können, werden Sie er- sucht, den letzten Pensionsbescheid von der Pens ionsversicherungsanstalt (und al- lenfalls die Unterlagen über weitere Ein- künfte) mitzubringen. Die Parteienverkehrszeiten des Sozialam- tes sind: Montag, Dienstag und Donners- tag von 8.30 bis 12 Uhr sowie von 13.30 bis 16 Uhr; Mittwoch und Freitag jeweils zwischen 8.30 und 12 Uhr. Jene Ausgleichszulagenbezieher, die be- reits im Vorjahr in den Genuß dieser Weihnachts-Aktion gekommen sind, er- halten auch heuer wieder ohne Antrag- stellung den Unterstützungsbetrag per Post zugestellt. Eine Vorsprache in der Fachabteilung für Soziales oder beim Fürsorgerat ist in diesem Fall nicht mehr erforderlich. FÜR SENSIBLE TRÄUMER ~ ~ ~ ,13 Cll ~ :e Q> Q> oa e CXl c:: .!! a; ~ ~ ~ 1l .:!! -~ .;; Cll ::,. .a :E: i§ ~ ~ :e A A A NATURHAUS MESSNER STEYR. Sicrningcrs lr.. W. Tel. : 75 9 31 27/375

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