Amtsblatt der Stadt Steyr 1999/11

Betriebskosten- Beitrag für Ampelanlagen Warum Flächenwidmung und Flächenwidmungsplan? Die Aufteilung der Betriebs- und Erhal- tungskosten für die im Stadtgebiet auf Bundes- sowie Landesstraßen im Einsatz befindlichen Verkehrslichtsignal- und Blinkanlagen erfolgt nach einem fixierten Schlüssel zwischen Bund, Land und Stadt. Nunmehr liegt vom Amt der Oö. Landes- regierung die Jahresabrechung für 1998 in Höhe von 179.000 S vor, die der Stadt- senat freigegeben hat. o wie alle anderen oö. Städte und Ge- meinden ist auch Steyr gesetzlich ver- pflichtet, alle fünf Jahre den Flächenwidmungs- plan zu überarbeiten. Dies ist derzeit auf Grundlage des aktuellen Stadtentwicklungs- Konzeptes wieder der Fall. Im wesentlichen geht es dabei unter anderem darum, Widmungskonflikte, beispielsweise zwischen Wohnbauten und Gewerbebetrieben, zu be- heben; ungeordnete Entwicklungen, wie etwa Zersiedelungen mit hohen Folgekosten für Neue Tagesheimstätte der Lebenshilfe offiziell eröffnet ie neu errichtete Tagesheimstätte der Lebensh ilfe Steyr wurde kürzlich in An- wesenheit zahlreicher Vertreter der Stadt, des Landes und der Lebenshilfe offiziell ihrer Be- stimmung übergeben. Der Neubau befindet sich direkt neben der bereits seit Jahren beste- henden Betreuungseinrichtung an der Indu- striestraße im Stadtteil Tabor. Die Stadt Steyr stellte das Grundstück im Ausmaß von 3284 m2 für die Erweiterung zur Verfügung und verein- barte mit der Lebenshilfe einen Baurechtsver- trag (Bauzins von 50 Groschen pro ~adratme- ter und Monat). Der Bürgermeister betonte in seiner Anspra- che, daß die Unterstützung für diese vom Schicksal schwer geprüften Menschen und de- ren Familien seitens der Stadt Selbstverständ- lichkeit sei und dankte allen, die ihren Beitrag dazu geleistet haben, daß diese moderne, be- darfsorientierte Einrichtung nach nur 14-mona- tiger Bauzeit eröffnet werden könne. 10/358 Im Jänner 1975 nahm die Tagesheimstätte Steyr mit elf behinderten Menschen ihren Be- trieb auf. In den letzten Jahren waren es rund 85 Personen, die gefördert und begleitet wur- den. Durch den Neubau können nunmehr weitere Behinderte aufgenommen werden, die bereits seit längerem auf einen Betreuungsplatz war- ten. Darüber hinaus wurden Bereiche für schwer geistig und mehrfach behinderte Men- schen geschaffen, die bisher in Steyr nicht be- treut werden konnten. Außerdem stehen in der neuen Tagesheimstätte geeignete Räume für be- hinderte Senioren, neue Therapiestationen und ein Bewegungsraum zur Verfügung. Der Altbau blieb erhalten und wird künftig für produktionsorientierte Beschäftigungsgruppen (Weberei, Tischlerei, Töpferei) genützt; in ei- nem eigenen Bereich werden dort auch indu- strielle Auftragsarbeiten erledigt. Di e neue Tagesheimstätte der Lebenshilfe wurde direkt neben der bereits bestehenden im Stadtteil Tabor errichtet und kann mehr behinderten Men- schen einen Betreuungs- platz bieten. Kanal, Wasser etc., zu stoppen; Erholungsflächen zu sichern bzw. vor Bebau- ung zu schützen; Wasserschutzgebiete zu sichern sowie dem Landschaftsschutz und Ortsbild Rech- nung zu tragen. Um diese Ziele zu erreichen, ist jede Grundflä- che des Stadtgebietes mit einer Flächenwid- mung versehen, die eine bestimmte Nutzung vorgibt bzw. erlaubt und somit natürlich auch jede andere Nutzungsmöglichkeit ausschließt. Häufig ausgewiesene Nutzungen sind beispiels- weise landwirtschaftliche Grünfläche, Bauland für Wohnbauten, Gewerbe- oder Industriege- biet, aber auch Flächen für Kinderspielplätze oder Sport, Naturschutzgebiete und denkmal- geschützte Zonen. Darüber hinaus werden im Flächenwidmungsplan jedoch auch zukünftige Straßenbauvorhaben ersichtlich gemacht. In Summe stellt der Flächenwidmungsplan da- her ein wichtiges Steuerungs-Instrument im In- teresse einer sowohl ökonomisch wie ökolo- gisch sinnvollen Stadtentwicklung dar. Gastschulbeiträge an Marktgemeinde Garsten Die Gastschulbeiträge, die der Steyrer Ma- gistrat an die Marktgemeinde Garsten für das Schuljahr 1998/99 entrichten muß, haben sich gegenüber dem Jahr davor deutlich erhöht. Nachdem eine erste Teil- rate von 557.478 S bereits im April d. J. überwiesen wurde, ist nunmehr der Rest- betrag in gleicher Höhe fällig. Der Ge- meinderat stimmte dieser Zahlung zu. Hangsicherung hinter dem Paddlerhaus er schlechte Zustand der Konglomerat- wand hinter dem Paddlerhaus an der Enns erfordert umfangreiche Sanierungsmaß- nahmen: Unter anderem müssen zu große bzw. schadhafte Bäume und Wurzelstöcke entfernt sowie die Böschungskronen mit Rohrankern und Spritzbeton gesichert werden. Außerdem muß als Steinschlagschutz ein Maschendraht- Geflecht angebracht werden. Der Stadt senat ge- nehmigte die Vergabe der erforderlichen Arbei- ten zum Preis von 449.500 Schilling. steyr

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