Amtsblatt der Stadt Steyr 1999/9

Gesundbleiben weraen Verantwortung für die Gesundheit übernehmen Mediation - ein Konflikt- lösungsmodell der Zukunft? Mediation ist eine professionelle Technik zur vor- oder außergerichtlichen, freiwilligen Lö- sung von Konflikten. Mediationsverfahren ha- ben das Ziel, durch die unterstützende und be- gleitende Vermittlung eines neutralen Dritten (Mediatorin, Mediator) ohne Entscheidungsge- walt den Konfliktparteien mit unterschiedli- chen Auffassungen zu einer gemeinsamen ei- genverantwortlichen Entscheidung zu verhelfen. Wenn zwei oder mehrere Parteien streiten, ver- sucht die Mediatorin (der Mediator), den Par- teien neue Kommunikations-Möglichkeiten zu erschlieEen. Die von den Parteien gemeinsam getroffenen Entscheidungen schließen die In- teressen der Beteiligten ein, die Mediatorin ist ,,Sachwalterin" der Interessen aller Parteien. Unter diesem Blickwinkel ist Mediation eine spezifische Form einer Interessenlösung. Welchen Nutzen und welche Vorteile bringt Mediation für die Parteien? Kooperation statt Konfrontation Tei lnahme an der Mediation ist freiwillig Für die Mediationsgespräche gilt Verschwie- genheitspflicht Mediation ist unabhängig von Gerichten, Be- hörden, Ämtern Konsensmodell im Unterschied zum richter- lichen Entscheidungsmodell Interessen statt Positionen Akzeptanz der Unterschiedlichkeit der Sicht- weisen Dauer und Termingestaltung bestimmen die Parteien Mediation ermöglicht, Konflikte in gegensei- tiger Achtung zu bearbeiten. Mediation bietet die Möglichkeit, ein neues Verhalten für zukünftige Streitsituationen zu entwickeln, um damit neuen Auseinander- setzungen nicht hilflos gegenüberzustehen. Mediation bietet einen zukunftsorientierten Ausgleich, der die Bedürfnisse und Interes- sen der Parteien berücksichtigt. Das Menschenbild der Mediation: der selbst- verantwortliche Bürger In we lchen Schritten verläuft Mediation? Anfangsphase: Vertrauensbildung, Vereinba- rung über die Art der Zusammenarbeit zwi- schen den Parteien und der Mediatorin. Ab- schluß eines Mediationsvertrages. Feststellen der Anliegen: Sammeln der The- menbereiche. Jede der beteiligten Parteien kann ihr Anliegen vollständig vorbringen, ohne sich zugleich ständig rechtfertigen oder auf die Vorwürfe anderer Beteiligter einge- hen zu müssen und ohne dabei unterbrochen zu werden. Klären der Standpunkte Entwicklung von Alternativen, von fairen Lösungen zum Ausgleich der Interessen Schriftliche Vereinbarung Abschluß: gegenseitige Anerkennung der Be- mühungen, Rückschau auf die Mediations- ergebnisse In der Mediation wird der Konflikt aus der Ver- gangenheit in die Gegenwart (Realität) geholt und der Schritt in die Zukunft in einer Verein- barung verankert. Dabei sind folgende Grund- sätze zu beachten: Respekt vor dem Konflikt Respekt vor den beteiligten Personen Respekt vor dem Mediationsprozeß Das Mediationsverfahren kann z. B. eingesetzt werden : als Familien- und Scheidungsmediation; in Obsorgefragen, Besuchsrechtsregelung, Unterhalt; in erbrechtlichen Streitigkeiten; in Vertragsstreitigkeiten; in Konflikten am Arbeitsplatz; in Vereinsstreitigkeiten; in Streitigkeiten unter Gesellschaftern; in politischen Bereichen; überall dort, wo die Konfliktparteien zu ei- ner kooperativen Lösung bereit sind, und überall dort, wo Menschen bereit sind, in ei- ner Konfliktsituation ein neues Verhalten für zukünftige Streitsituationen zu entwickeln. Der Erfolg des Mediationsprozesses hängt von der eigenverantwortlichen Kooperationsbereit- schaft der Parteien und vom Fachwissen sowie Rechtsverständnis, von der Intuition, von den Wertvorstellungen und vom Menschenbild der Mediatorin/des Mediators ab. Mit dieser Vision könnte die Mediation ein eigenständiges, alternati- ves Modell für Konfliktlö- sungen sein und zu einer neuen Konfliktkultur der Zukunft beitragen . Dr. Heidemarie Wolke <Mediatorin> Friedensdorf holte erneut 20 Kinder aus Krisengebieten mAugust brachte der Verein Friedens- dorf International wieder 6Mädchen und Buben aus Albanien sowie 14 Kinder aus Afghanistan zur - meist lebensrettenden - Be- handlung nach Österreich. Zwölf Krankenhäu- ser in Ober- und Niederösterreich sowie Tirol nahmen die jungen Patienten aus Kriegs- und Krisengebieten auf. Der jüngste Schützling ist noch ein Baby - Shelzen, gerade siebeneinhalb Monate, mußte sich einer schwierigen Herz- 28/312 operation unterziehen. Ein 10jähriger Bub hat einen Schußbruch mit Knochen- und Hautde- fekten erlitten, ein anderer wies eine schwere Infektion nach Verbrennungen auf. Die weite- ren Diagnosen waren u. a. Frakturen und Kno- cheneiterungen, Blutkrankheiten, Nierenleiden. Die zum Teil schwerstverletzten Kinder können in ihrer Heimat nicht ausreichend medizinisch versorgt werden . Der Steyrer Verein widmet sich bereits seit mehr als 10 Jahren der Betreu- ung jener Kinder, die unschuldig zu Opfern ge- worden sind, und brachte schon 500 Mädchen und Buben zur Behandlung nach Österreich. Die Einsätze werden ausschließlich aus Spen- den finanziert (Konto 27.300, Raika St. Ulrich). Kostenlose Rechtsauskunft echtsanwalt Dr. Alois Karan erteilt am Donnerstag, 30. September, in der Zeit von 14 bis 17 Uhr im Rathaus, 1. Stock, Zimmer 101, kostenlose Rechts- auskunft. Dabei handelt es sich um eine freiwillige Dienstleistung der oö. Rechts- anwaltskammer, für welche die Stadt Steyr lediglich die Räumlichkeiten zur Verfü- gung stellt. Einlaß zur Beratung bis späte- stens 16 Uhr.

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