Amtsblatt der Stadt Steyr 1999/9
Stadtrichter mit Stimmzettel vorgenommen. Der Bürgermeister erhielt außer den gewöhnli- chen Fertigungsgebühren eine einjährliche Be- soldung im nachhinein, die jeweils vom Rate festgelegt wurde. Die Zusammenarbeit zwi- schen Bürgermeister und Rat war meistens eine gute. War der Bürgermeister abwesend oder verhindert, so übernahm seine Vertretung das älteste Mitglied des Rates als „angesetzter Bürgermeister". Im 17. Jahrhundert wurden wöchentlich zwei ,,Rattage" (Sitzungen des Gemeinderates) abge- halten, und zwar am Mittwoch und am Freitag. Die Sessionen nahmen im Sommer zwischen sieben und acht Uhr, im Winter zwischen acht und 8.30 Uhr ihren Anfang und wurden meist um elf Uhr beendet. Oft waren die Ratssitzun- gen schlecht besucht. Am 6. August 1703 er- schienen zur Ratsversammlung nur der Bürger- meister, der Stadtrichter und ein Mitglied des inneren Rates. Die Zusammenkunft mußte ab- gesagt werden. b 1786 wurden auf „Allerhöchsten Be- fehl" die bisherige Verfassung und Ver- waltung der Stadt Steyr aufgehoben und anstatt der bisherigen Bürgermeister, Stadtrichter und Ratsherren aus der Bürgerschaft ein „juridi- scher Magistrat" eingeführt, der aus einem Bürgermeister, vier Räten und zwei Sekretären bestand, die alle geprüfte Juristen sein mußten. Signifikant war dabei auch die Änderung des Ratsprotokolles: Ab 1786 wird in Steyr ein po- litisches und ein ökonomisches Protokoll ge- führt. Bis dahin waren die verschiedenen Ta- gesordnungspunkte gemeinsam eingetragen worden. Die Ratsprotokolle sind im Archiv der Stadt Steyr seit 1569 erhalten geblieben. Der Bürgermeister hat nunmehr - wie jetzt noch - seinen Amtseid bei der Landesregie- rung, die vier Räte diesen in die Hand des Bür- germeisters abzulegen. Ab 1789 leistete der Bürgermeister seinen Amtseid beim k.k. Kreis- amt. Die Magistratsräte wurden auf Lebenszeit gewählt, der Bürgermeister lediglich auf vier Jahre. Der Bürgermeister konnte auf weitere vier Jahre Stadtoberhaupt werden. Der erste Bürgermeister nach der Reform von 1786 war Sylvester von Paumgarten (1786 - 1803). Mitglieder der Familie Paumgarten wa- ren schon 1748 bis 1759 mit Franz Sylvester und von 1772 bis 1781 mit Richard Bürgermei- ster. Nach den Koalitionskriegen blieb die Stel- le des Bürgermeisters von Steyr von 1810 bis 1819 unbesetzt. Die Verwaltungsangelegen- heiten erledigte in dieser Zeit der erste Rats- herr. 1819 wurde Franz Reisser von der Regie- rung zum Bürgermeister ernannt. 111 Revolutionsjahr 1848 wurde die ab 1786 geltende Magistratsverfassung ge- ändert und am 11. November 1850 die neue Gemeindeordnung eingeführt. Sie gewährte aber auch noch keine Autonomie. Bis 1854 un- terstand der Magistrat der Stadt Steyr der k.k. Bezirkshauptmannschaft und dann für ein Jahr dem k.k. Bezirksamt. In den 60er Jahren des 19. Jahrhunderts wurde mit dem verbesserten Gemeindestatut die Grundlage geschaffen, auf der sich Steyr zur autonomen Stadt entwickeln konnte. Die Bürgermeister der Stadt Steyr nach dem Ersten Weltkrieg · Josef Wokral 1919 - 1926, Franz Sichlrader 1926 - 1934, Dr. Josef Walk 1934 - 1938, Hans Ransmayr 1938 - 1945, Franz Prokesch 1945, Ing. Leopold Steinbrecher 1945 - 1957, Josef Fellinger 1957 - 1973, Franz Weiss 1973 - 1983, Heinrich Schwarz 1984 - 1991. Der jetzige Bürger- meister, Hermann Leithenmayr (Bild), seit 1991, ist das 79. Stadtoberhaupt der langen, im Jahre 1500 beginnenden Reihe. Dr. Volker Lutz, Archiv der Stadt Steyr Halbartschlager Baumschulen Gartengestalt(!ng Gartenserv,ce A-4400 Steyr, Wolfernstraße Telefon (07252) 733220, Fax (07252) 73322-32 ir haben umgebaut ... und bieten au/ vergrößerter Verkau/sfläche nach wie vor Pflanzen aus eigener Produktion, sowie Accesoires /ür Haus und Garten. Für Gartengestaltungen und P lanungen stehen wir Ihnen gerne mit unserem erfahrenen Fachpersonal zur Verfügung. Pflanzen sind das ideale Geschenk /ür Familie und Freunde - denn Grün ist Leben! Öffnungszeiten: Mo - Fr 7.30 - 12.00 und 12.45 - 18.00 Uhr Sa 7.30 - 14.00 Uhr ...ein starkes Stück Stadt 23/307
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