Amtsblatt der Stadt Steyr 1999/8

Stadtrat Ing. Dietmar Spanring (SP) ist im Steyrer Stadtsenatfür die Personalangele- genheiten, den Reinhaltungsverband Steyr und Umgebung, die Kulturellen Angelegen- heiten sowie die Erwachsenenbildung zu- ständig. Imfolgenden Beitrag berichtet er aus seinen Ressorts: Breitgefächertes Angebot beim ,. Festival der jungen Kunst" Ing. Dietma rStadtrat Spanring Bereits zum fünften Mal findet heuer das Mu- sikfestival Steyr statt. Die Idee, die hinter die- sem Festival steht, ist, einem interessierten und kunstverständigen Publikum junge, talentierte Künstler zu präsentieren. Jungen Menschen, die erst am Anfang einer möglichen Karriere stehen, soll dabei ein Podium, eine Auftritts- möglichkeit geboten werden, um sich bestmög- lich in Szene setzen zu können. Darüber hinaus wollen die Veranstalter ein breitgefächertes Angebot präsentieren, um da- mit den vielfältigen Begabungen, die in Öster- reich zahlreich vorhanden sind, zu entspre- chen. Dadurch kommt dieses Konzept einer weiten Streuung der Nachwuchsförderung in den mannigfaltigsten Sparten der Musik nach. Einen Schwerpunkt bildet dabei sicherlich das Musiktheater. In diesem werden eigenprodu- zierte Musicals - wie heuer, aufgrund des vor- jährigen Sensationserfolges, nochmals der Mu- sical-Klassiker „Hair" - aufgeführt. Weitere Veranstaltungen betreffen Konzerte, Kabaretts, Kunstpräsentationen und Perfor- mances. Bei der Auswahl der Auftretenden geht es dem Veranstalter einerseits um ein brei- tes Angebotsspektrum, andererseits aber auch darum, innovativen und nicht unbedingt rein kommerziell ausgerichteten Künstlerinnen und Künstlern Auftrittsmöglichkeiten zu bieten. Unter dem Titel „Kunst & Kulinarium" werden Gaumenfreuden mit Ohrenschmaus verbun- den, womit das Musikfestival Steyr perfekt ab- gerundet wird. Ich möchte den Durchführenden des heurigen Musikfestivals auch von dieser Stelle einen er- folgreichen Verlauf wünschen. Dem Protagoni- sten Karl Michael Ebner und seinem Team darf ich zu dieser Idee, das Konzert, ein „Festival der jungen Kunst" zu entwickeln, gratulieren, gleichzeitig aber auch Dank und Anerkennung aussprechen, bei uns in Steyr - dem starken Stück Stadt - gerade in der Sommerferien- und Urlaubszeit ein derart anspruchsvolles Kultur- programm zu bieten. Klare, objektive Richtlinien für ein zeitgemäßes Personal -Auswahl- verfahren Abschließend möchte ich noch Stellung neh- men zur jüngsten Personaldiskussion. Nach in- tensiven Gesprächs- und Verhandlungsrunden ist seit 16. Dezember 1994 die letzte, bis heute gültige Fassung des Oö. Objektivierungsge- setzes in Kraft. Unter anderem heißt es im I. Hauptstück unter § 1 - Ziel: ,, .... Darüber hin- aus soll auch die Besetzung leitender Funktio- nen mit dem Ziel miterfaßt werden, daß die Funktionszuteilung im Bereich des Landes Neuer Studiengang am Fernstudien-Zentrum Steyr Ein speziell auf Führungskräfte von Non- Profit-Organisationen (z.B. Kommunen oder caritative sowie soziale Vereine und Institu- tionen) ausgerichtetes Bildungsangebot soll am Standort Fernstudien-Zentrum Steyr neu geschaffen werden. Geplant ist die Entwick- lung und Installierung eines Studienlehr- ganges in Kooperation mit den Studienzen- tren Leverkusen (D), Brig (CH) und Buda- pest (H) unter Mitwirkung der Fernuniversi- tät Hagen und der Universität Linz. Das Fernstudien-Zentrum Steyr wird bei die- ser länderübergreifenden Zusammenarbeit ...ein starkes Stück Stadt als Koordinations-, Informations- und Kommunikationsstelle fungieren. Die Ge- samtkosten für die Entwicklung dieses neuen Studienganges am Standort Fernstudien-Zen- trum Steyr werden auf etwa 600.000 Sge· schätzt, wobei auch versucht werden wird, EU-Förderungsmittel zu erhalten. Der Ge- meinderat erteilte dem Fernstudien-Zentrum Steyr den Auftrag zur Entwicklung eines Stu· dienganges für Führungskräfte in Non-Pro- fit-Organisationen und beschloß, in den Jah- ren 1999 und 2000 dafür jeweils 300.000 S zur Auszahlung zu bringen. Oberösterreich, der Städte mit eigenem Statut und der übrigen oberösterreichischen Gemein- den sowie der Gemeindeverbände einheitlich und nach objektiven Kriterien erfolgt." Für die Besetzung leitender Funktionen gelten Abschnitt Bund C des II. Hauptstückes, die sinngemäß nach § 21 des III. Hauptstückes auch für Statutargemeinden anzuwenden sind! Unter§ 10 Begutachtungskommission ist unter anderemfolgendes zu finden: U ( 1) Zur Beurteilung der Bewerbungen um eine der im § 8 Abs. 1 angeführten leitenden Funktionen ist im Amt der Landesregierung (des Stadtsenates) eine Begutachtungskom- mission einzurichten. Diese Begutachtungs- kommission besteht aus drei Dienstgeberver- tretern und drei Dienstnehmervertretern ... (6) (Verfassungsbestimmung) Die Mitglieder der Begutachtungskommission sind bei der Ausübung ihres Amtes an keine Weisungen gebunden. Der§ 11 behandelt die Begutachtungs- kriterien. Dabei ist unter Punkt 2 folgen- des festgelegt: Die Begutachtungskommission kann ihren Sitzungen Sachverständige und Auskunfts- personen, wie zum Beispiel externe Perso- nalexperten, mit beratender Stimme beizie- hen. Sie sehen, liebe Steyrerinnen und Steyrer - wenn auch auszugsweise -, daß der Gesetzge- ber klare, objektive Richtlinien für ein zeitge- mäßes Personalauswahlverfahren vorgegeben hat, an die sich die Stadt Steyr selbstverständ- lich immer gehalten hat und nach denen sie sich auch weiterhin richten wird. So wie es aber auch die Gelöbnisformel des Gemeindera- tes verlangt, die lautet: ,,Ich gelobe, die Bundes- verfassung und die Landesverfassung sowie alle übrigen Gesetze und alle Verordnungen der Republik Österreich und des Landes Ober- österreich gewissenhaft zu beachten, meine Aufgaben unparteiisch und uneigennützig zu erfüllen, das Amtsgeheimnis zu wahren und das Wohl der Stadt nach bestem Wissen und Gewissen zu fördern." In diesem Sinne wünsche ich Ihnen noch erhol- same Sommertage. 7/243

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