Amtsblatt der Stadt Steyr 1999/8

4. Eintra1:una:slokal „Kultur-, Freizeit- und .Tu1:endzentrum Ennsleite", Steyr, Josef Hafner-Straße 14 Dieses Eintragungslokal umfaßt den Bereich: Ennsleite und Waldrandsiedlung 5. Eintra2un2slokal „Freizeit- und Kulturzentrum Münichholz", Steyr, Karl Punzer-Straße 60A Dieses Eintragungslokal umfaßt den Bereich: Münichholz, Hinterberg, Hammer 6. Flie2ende Eintra1:un1:skommission Krankenhaus sowie Alten.:. und Pfle~eheim Tabor In den Eintragungslokalen liegt auch der Text des Gesetzes, der Gegenstand des Volksbegehrens ist, auf. Jeder Stimmberechtigte kann sein Stimmrecht nur in jenem Eintragungslokal ausüben, in dessen Bereich er wohnhaft und in der Stimmliste eingetragen ist. Eintragungen können an jedem der unten angeführten Tage zu folgenden Zeiten vorgenommen werden: Donnerstag, Freitag, Samstag, Sonntag, Montag, Dienstag, Mittwoch, Donnerstag, 09. September 1999, von 8.00 bis 20.00 Uhr 10. September 1999, von 8.00 bis 16.00 Uhr 11. September 1999, von 8.00 bis 12.00 Uhr 12. September 1999, von 8.00 bis 12.00 Uhr 13. September 1999, von 8.00 bis 16.00 Uhr 14. September 1999, von 8.00 bis 20.00 Uhr 15. September 1999, von 8.00 bis 16.00 Uhr 16. September 1999, von 8.00 bis 16.00 Uhr Der Bürgermeister: Hermann Leithenmayr Eintra1:un1:slokale beim FAMILIEN-VOLKSBEGEHREN im Bereich Wehr1:raben - Steyrdorf Da es anläßlich der letzten Volksbegehren mehrfach zu Unklarheiten hinsichtlich der örtlichen Zuständig- keit der Eintragungslokale im Bereich „Wehrgraben" bzw. ,,Steyrdorf" gekommen ist, erlaubt sich die Fachabteilung für Statistik, Wahlen und Einwohnerwesen folgendes mitzuteilen: Eintragungsberechtigte, die ab der gedachten Linie Seifentruhe - Direktionsberg - Museum Arbeitswelt flußabwärts wohnen, sind im Eintragungslokal Rathaus stimmberechtigt. Alle anderen Bewohner des Wehr- grabens bzw. von Steyrdorf sind im Eintragungslokal „Mehrzweckhalle Wehrgraben" eintragungsberechtigt. Die Fachabteilung für Statistik, Wahlen und Einwohnerwesen steht bei Unklarheiten hinsichtlich der ört- lichen Zuständigkeit unter der Telefonnummer 575/DW 231 bis 233 zur Verfügung. ...ein starkes Stück Stadt 45/281

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