Amtsblatt der Stadt Steyr 1999/8

Magistrat Steyr Wahl - 5/99 Familien-Volksbegehren VERLAUTBARUNG über das Eintragungsverfahren Auf Grund der im „Amtsblatt zur Wiener Zeitung" vom 12. April 1999 veröffentlichten Ent- scheidung des Bundesministers für Inneres, mit der dem Antrag auf Einleitung des Verfahrens für ein Volksbegehren mi~ der Kurzbezeichnung „Familien-Volksbegehren" stattgegeben wur- de, wird verlautbart: Die Stimmberechtigten können innerhalb des vom Bundesminister für Inneres gemäߧ 5 Abs. 2 des Volksbegehrengesetzes 1973, BGBL Nr. 344, idF. BGBL I Nr. 160/1998, festgesetzten Eintragungszeitraumes, das ist vom Donnerstag, dem 9. September 1999, bis (einschließlich) Donnerstag, dem 16. September 1999, in den Text des Volksbegehrens Einsicht nehmen und ihre Zustimmung zu dem beantragten Volksbegehren durch einmalige eigenhändige Eintragung ihrer Unterschrift (Familien- und Vorname) in die Eintragungsliste erklären. Die Eintragung hat außerdem das Geburtsda- tum und die Adresse des/der Stimmberechtigten zu enthalten. Eintragungsberechtigt sind alle Männer und Frauen, die am Stichtag (3. August 1999) das Wahlrecht zum Nationalrat besitzen und in einer Gemeinde des Bundesgebietes den Haupt- wohnsitz haben. Demnach sind alle Personen, die die österreichische Staatsbürgerschaft besit- zen, vor dem 1. Jänner 1999 (spätestens am 31. Dezember 1998) das 18. Lebensjahr (Jahrgang 1980 und ältere) vollendet haben und vom Wahlrecht nicht ausgeschlossen sind, berechtigt, sich in die Eintragungslisten einzutragen. Stimmberechtigte, die ihren Hauptwohnsitz in einer anderen Gemeinde haben, benötigen zur Ausübung ihres Stimmrechtes eine Stimmkarte. Die Eintragungslisten liegen an folgenden Adressen auf: 1. Eintra2un2slokal „Rathaus", Steyr, Stadtplatz 27 Dieses Eintragungslokal umfaßt den Bereich: Innere Stadt incl. Pyrach, Sarning, Christkindl, Steyrdorf, Schlüsselhof, Ennsdorf, Neuschönau und Fischhub 2. Eintra2un2slokal „Alten- u. Pflei:eheim Tabor", Steyr, Eingang Ferdinand Hanusch-Straße 1 Dieses Eintragungslokal umfaßt den Bereich: Tabor, Stein, Gleink, Dornach, Hausleiten, Resthof, Haidershofen 3. Eintra2un2slokal „Mehrzweckhalle Wehr2raben", Steyr, Wehrgrabengasse 22 Dieses Eintragungslokal umfaßt den Bereich: Wehrgraben, Eysnfeld, Gründbergsiedlung, Steinfeldstraße, Neustraße 44/280 ste~r

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