Amtsblatt der Stadt Steyr 1999/6

Neue Linienführung der städtischen Busse Neue Bus- Haltebucht b 12. Juli wird die zentrale Umsteige- stelle der städtischen Busse auf den neuen Busbahnhof Hessenplatz verlegt. Die da- durch mögliche Verknüpfung der öffentlichen Verkehrsmittel Bahn, Bundesbusse und städti- scher Linienverkehr erforderte auch eine Neu- konzeption der Buslinien. Die künftige Linien- führung ist dem neuen Netzplan der Steyrer Stadtwerke (auf der linken Seite) zu entneh- men. Der dazugehörige, ab 12. Juli gültige Bus- Fahrplan wird allen Steyrer Haushalten An- fang Juli zugeschickt. Ziel der Veränderungen ist, den Fahrgästen der städtischen Busse ein möglichst attraktives An- gebot auf sämtlichen Linien zu bieten. Und zwar gleichermaßen für das Stadtzentrum, das weiterhin im 15 Minuten-Takt angefahren wird, wie für alle anderen Stadtteile. Neben den insgesamt sechs Bussen, die das Stadtzen- trum künftig über den Stadtplatz, Zwischen- brücken sowie über die Vorlandbrücke bedie- nen, ist besonders auch auf die Linie 4 hinzu- weisen: Mi t dieser Linie wird über Zwischen- brücken und somit großteils abseits der Haupt- verkehrswege eine direkte Verbindung Bahnhof - Tabor geschaffen und gleichzeitig der Stadtteil Steyrdorf im 15 Minuten-Takt bedient. Außer- dem kommen auf dieser Linie die neuen , mo- dernen Midi-Busse zum Einsatz. Sämtliche Änderungen bei der Linienführung im Über- blick: Die Linie 2: Resthof - Stadtplatz - Kranken- haus - Stadtplatz - Bahnhof - Resthof wird in zwei Linienäste geteilt. Die Linie 2 Abefährt zukünftig die Route Bahnhof - Resthof - Bahn- hof, während die Linie 2 Bdie Strecke Bahnhof - Haltestelle Vorlandbrücke (neu) -Krankenhaus - Haltestelle Vorlandbrücke - Bahnhof bedient. Die Linie 3 A: Stadtplatz - Neuschönau - Ennsleite - Neuschönau -Stadtplatz wird nach der Umstellung nicht mehr den Stadtplatz, son- dern den Bahnhof als Endpunkt bzw. Um- steigepunkt haben. Diese Streckenführung ent- spricht dem Konzept, alle Linien auf dem Hes- senplatz zentral zu verknüpfen. Die Linie 3 B: Stadtplatz - Bahnhof - Pacher- gasse - Ennsleite - Pachergasse - Stadtplatz dient zukünftig indirekt als einer der Zubringer zum Stadtplatz; sie wird ab Bahnhof als Linie 9 im 15 Minuten-Takt direkt auf den Stadtplatz geführt. Die neue Linienführung: Bahnhof - Pachergasse - Ennsleite - Pachergasse - Bahn- hof. ...ein starkes Stück Stadt Linie 9: Neue, direkte Zubringerlinie im 15 Minuten-Takt von der zentralen Umsteigestelle Hessenplatz auf den Stadtplatz. Die Linie 4: Stadtplatz -Bahnhof - Pacher- gasse - Tabor - Pachergasse - Stadtplatz wird ebenfalls geändert und sorgt in Zukunft für eine zusätzliche Anbindung des Stadtzentrums durch die städtischen Busse von Zwischenbrü- cken im 15 Minuten-Takt. Mit der neuen Lini- enführung: Bahnhof - Zwischenbrücken - Steyrdorf - Tabor - Steyrdorf - Zwischen- brücken - Bahnhof wird - großteils abseits der Hauptverkehrswege - eine direkte Verbindung Bahnhof/Tabor geschaffen und gleichzeitig der Stadtteil Steyrdorf im 15 Minuten-Takt bedient. Außerdem kommen auf dieser Linie die neuen, modernen Midi-Busse zum Einsatz. Die Linie 5: Resthof - Gleink - Taborschule - Mit Inkrafttreten der neuen Linienführung der städt. Busse im Juli wird für die Linien ,,Bahnhof-Krankenhaus" sowie „Bahnhof- Gleink" kurz nach der Schönauerbrücke (Richtung Forum) eine neue Haltebucht zur Verfügung stehen. Zu diesem Zweck wird der Kreuzungsbereich der Stadtaus- fahrt umgebaut, wobei u. a. auch die Auf- fahrt von der Zieglergasse zur Schönauer- brücke auf 6 m (2spurig) verbreitert wird. Der Stadtsenat beschloß die Vergabe der notwendigen Bauarbeiten, die bereits voll in Gang sind. Wieserfeldplatz -Wehrgraben - Stadtplatz und zurück wird in Zukunft ab dem Wehrgraben nicht mehr auf den Stadtplatz, sondern über die Haltestelle Vorlandbrücke zum Bahnhof und diese Strecke wieder retour geführt. Erweiterte Parkgebührenpflicht ab 12. Juli Bewohner-Parkkarten werden deutlich billiger Mit der Inbetriebnahme der neuen , zentra- len Busdrehscheibe auf dem Hessenplatz wird ab Montag, 12. Juli, die Parkgebühren- pflicht in Steyr auch auf den Museums- parkplatz, die Gaswerkgasse (bis zur Gaswerkbrücke), die Mittere Gasse (Bereich Post bis Kolpinghaus) sowie auf den Bereich Kollertor/Dukartstraße ausgedehnt. Gleichzeitig verzichtet die Stadt ab diesem Zeitpunkt auf die Einhebung der Jahres- gebühr für Bewohner-Parkberechtigungen in Höhe von 1500 Schilling, die bisher generell zu entrichten war. Für diese Parkkarten, die in Hinkunft auch von den Bewohnern im Umkreis der aktuellen Parkgebühren-Erwei- terung beantragt werden können, sind zu- künftig lediglich die von der Stadt unbeein- flußbare Verwaltungsabgabe in Höhe von 380 S und die Bundesabgabe von 180 S zu bezahlen. Außerdem wird die Bewohner- Parkberechtigung auf Wunsch auch für die Dauer von zwei Jahren ausgestellt. In diesem Fall ist die Bundesabgabe (180 S) nur einmal zu entrichten und somit ein Betrag von ins- gesamt 940 Schilling aufzuwenden. In der Folge sind jene Straßenzüge ange- führt, deren Bewohner durch die Ausweitung der Gebührenpflicht nunmehr ebenfalls An- spruch auf eine Bewohner-Parkkarte haben. Diese Parkberechtigungen können ab Mon- tag, 28. Juni, bei der Fachabteilung für Ver- kehrsrecht (Promenade 9, Tel. 575-241, Frau Waiermaier) beantragt werden. Wehrgraben: Gaswerkgasse, Wehrgra- bengasse ab Direktionsstraße bis FAZAT, Fabrikstraße ab Direktionsstraße bis Bad- gasse, Badgasse, Frauenstiege, Gschaider- berg Steyrdoif: Gleinker Gasse ab Wieserfeld- platz bis Kirchengasse, Kirchengasse, Mi- chaelerplatz, Sierninger Straße ab Kir- chengasse bis Frauengasse, Schlosser- gasse, Schuhbodengasse, Frauengasse, Mittere Gasse Ennsdoif: Bahnhofstraße, Haratzrnüller- straße ab Johannesgasse bis Bahnhof- straße, Johannesgasse, Pachergasse ab Johannesgasse bis Bahnhofstraße, Färber- gasse, Kollergasse, Dukartstraße, Korn- paßgasse, Hessenplatz, Damberggasse ab Bahnhofstraße bis Johannesgasse Grundvoraussetzung für die Ausstellung ei- ner Bewohner-Parkkarte ist der Nachweis des Hauptwohnsitzes in einem der berechtig- ten Straßenzüge (Meldezettel) sowie der KFZ-Zulassung des jeweiligen Fahrzeuges (Zulassungsschein). 5/165

RkJQdWJsaXNoZXIy MjQ4MjI2