Amtsblatt der Stadt Steyr 1999/6

Amtstierarzt Hunde sollen allen Freude machen Da sich in letzter Zeit die Beschwerden von Mitbürgern häufen, die sich durch freilaufende Hunde belästigt oder gefährdet fühlen, wird die gültige Verordnung über den Leinenzwang für verschiedene Stadtgebiete nochmals in Erinne- rung gerufen: Verordnung des Gemeinderates der Stadt Steyr vom 20. 9. 1990, mit der ein Verbot der Mitnahme von Hunden auf bestimmte Plätze sowie ein Lei- nenzwang für verschiedene Stadtgebiete von Steyr erlassen wird. Gemäß § 5Abs. 3 und § 10 Abs. 2 lit. b) des Oö. Polizeistrafgesetzes, LGBI. Nr. 36/1979, idFd. LGBI. Nr. 94/1985, wird verordnet: Haas GesmbH Steiner Straße 2e 4400 Steyr Telefon (07252) 81790 Telefax (07252) 81790-26 § 1 Die Mitnahme von Hunden in öffentliche Kin- der- und Jugendspielplätze, Spiel- und Liege- wiesen, Badebecken und Winterspielplätze ist verboten. §2 Hunde müssen im Altstadtbereich und Bereich Tabor und Resthof, das ist das Gebiet inner- halb der Straßenzüge Ennskai, Tomitzstraße, Schwimmschulstraße, Wiesenberg, Seifentruhe- Umfahrung, Ennser Straße, Infangstraße, Stein- wändweg, Ufergasse, Rennbahnweg, Ennstal- brücke, Pachergasse, Klotzstraße und Schönau- erbrücke; im Bereich Münichholz, das ist das Gebiet innerhalb der Straßenzüge Haager Stra- ße, Schumannstraße, Lortzingstraße, Pusch- mannstraße, Ahrerstraße, Punzerstraße, Sebek- straße, Gablerstraße; und im Bereich Ennsleite, das ist das Gebiet innerhalb der Straßenzüge Hubergutstraße, Steinbrecherring, Körner- straße, Damberggasse, Wokralstraße und Rad- moserweg; außerhalb von Gebäuden und von ausreichend eingefriedeten Grundflächen an einer Leine geführt werden, sodaß jederzeitige Beherrschung des Hundes gewährleistet ist. §3 Ausgenommen von den Bestimmungen der §§ 1 und 2 dieser Verordnung sind Diensthunde der Polizei, des Hilfs-, Rettungs- und Jagdwe- Draußen Sommer - Drinnen renovieren sens sowie Blindenhunde, soweit die Erfüllung ihrer Aufgaben auf diesen Plätzen notwendig ist. §4 Zuwiderhandlungen gegen diese Verordnung bilden eine Verwaltungsübertretung und wer- den gern. § 10 Abs. 2 lit. b) des Oö. Polizei- strafgesetzes durch den Bürgermeister mit Geldstrafen bis zu S 20.000.- geahndet. Die Stadtverwaltung ersucht alle Hundebesit- zer, jene Spielregeln einzuhalten, die für ein harmonisches Zusammenleben von Mensch und Tier erforderlich sind. Eine Verunreinigung von Gehsteigen und Gehwegen durch Hunde- kot wird nach der Straßenverkehrsordnung und dem Oö. Polizeistrafgesetz bestraft. Die Entfernung des Hundekotes liegt in der Verant- wortung des Hundehalters. Unabhängig von drohenden Strafen muß es jedoch im Interesse jedes einzelnen Hundebesitzers liegen, die Ex- kremente seines Vierbeiners selbst zu beseiti- gen und damit ein harmonisches Zusammenle- ben mit all jenen Mitbürgern zu gewährleisten, die sich zu Recht vom Hundekot belästigt füh- len und keinerlei Verständnis für die „schwar- zen Schafe" unter den Hundehaltern haben. Der Magistrat dankt allen rücksichtsvollen Hnndebesitzern für ihren Beitrag, Steyr sauber und sicher zu halten. HAAI Jetzt ist die beste Zeit, um fällige Erneuerungen in Angriff zu nehmen! Ob Bad oder Heizung, auf beides läßt sich im Sommer leichter verzichten - zumindest kurzzeitig. Durch geplante Arbeitsabläufe und vorgefertigte Systembauteile können wir die neuen haus- technischen Einrichtungen in kürzester Zeit installieren. Gerne übernehmen wir auch die Koordination der Ergänzungsarbeiten (z.B. Maurer, Maler, Fliesen- leger etc.). Bei der Sanierung der Heizung ist es wichtig, nicht nur an den Kessel und Brenner zu denken, sondern das gesamte System einschließlich Regelung und Kamin einzubeziehen. Modeme Ölkessel, zum Beispiel, brauchen alle feuchtigkeitsunempfindliche Kamine. Dafür haben wir für Sie die perfekte Lösung in unserem Angebot! Ein Kondensations-Abgaswärmetauscher mit Kunststoff-Abgasleitung ersetzt nicht nur die kon- ventionelle Kaminsanierung, sondern spart bei gleichen Anschaffungskosten ca. 10% Brennstoff pro Jahr. Reden Sie mit uns über Ihr aktuelles Vorhaben - wir sind für Sie da! .. .ein starkes Stück Stadt 31/ 191

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