Amtsblatt der Stadt Steyr 1999/4

Stadtgärtner pflanzten 32.000 Frühlingsblumen 32.000 Frühlingsblumen, die von den Stadt- gärtnern in den rund 5 Hektar umfassenden Grün- und Parkanlagen der Stadt ausgepflanzt wurden, machen den Frühling in Steyr deutlich sichtbar. Die Blumenpracht, die in den städti- schen Glashäusern und Beeten herangezogen wurde, schmückt das Stadtbild bis etwa Mitte Mai. Daran anschließend erfolgt die Sommer- bepflanzung, für welche die fleißigen Stadtgärt- ner neuerlich mehr als 30.000, auf die Jahres- zeit abgestimmte Einzelgewächse bereithalten. Führerschein der Gruppe B bereits ab 17 Jahren ufgrund des Führerscheingesetzes 1997 besteht seit 1. März d. J. die Möglich- keit, eine Lenkberechtigung für die Klasse B schon ab Vollendung des 17. Lebensjahres - unter Absolvierung einer intensiveren Ausbil- dung - zu erwerben. Das Verkehrsamt der Bundespolizeidirektion Steyr informiert im folgenden über die wichtigsten Voraussetzun- gen dafür: Der entsprechende Antrag kann mit dem voll- endeten 16. Lebensjahr gestellt und die theore- tische sowie praktische Ausbildung in der Fahr- schule begonnen werden. Dafür muß der Be- werber verkehrszuverlässig sowie gesundheit- lich geeignet sein (ärztliche Untersuchung) und die geistige und körperliche Reife besitzen (verkehrspsychologische Untersuchung oder Bestätigung des Erziehungsberechtigten). Nach Abschluß der theoretischen (28 Unter- richtseinheiten) und der praktischen ( 12 Unter- richtseinheiten) Ausbildung in einer Fahrschule kann die Bewilligung zur Durchführung von Ausbildungsfahrten beantragt werden. Der Begleiter bei diesen Fahrten muß den Führerschein der Gruppe Bseit minde- stens sieben Jahren besitzen; während der letzten 3Jahre Fahrzeuge der Klasse Btatsächlich gelenkt haben; die Ausbildungsfahrten unentgeltlich durch- führen; in einem besonderen Naheverhältnis zum Bewerber stehen (Zustimmungserklärung er- forderlich, wenn Begleiter nicht der Erzie- hungsberechtigte ist); und er darf während der letzten 3Jahre nicht wegen eines schweren Verstoßes gegen kraftfahrrechtliche oder straßenpolizeiliche Vorschriften bestraft worden sein. 16/ 104 D Geburten a Standesamt Angelina Anna Spindlbeck, Laura Streicher, • Julian Alexander Scheufele, Vanessa Puljeze- b er I L, u .... '--' ... vic, Daniel Hebesberger, Anna Maria Mayer, Im Monat Februar wurde im Geburtenbuch des Standesamtes Steyr die Geburt von 91 Kindern (Feb. 1998: 92) beurkundet. Aus Steyr stammen 28, von auswärts 63 Kinder; ehelich geboren sind 68, unehelich 23 Kinder. 12 Paare haben im Februar die Ehe geschlos- sen (Feb. 1998: 6). In 10 Fällen waren beide Teile ledig, und in 2 Fällen waren beide ge- schieden. Alle Eheschließenden waren öster- reichische Staatsbürger. 54 Personen sind im Berichtsmonat gestor- ben (Feb. 1998: 40). Zuletzt in Steyr wohn- haft waren 32 (12 Männer und 20 Frauen), von auswärts stammten 22 Personen (7 Män- ner und 15 Frauen). Von den Verstorbenen waren 49 mehr als 60 Jahre alt. Eheschliefiungen Manfred Harald Franz Bauer und Eveline Gertrude Hladik; Johannes Georg Hoffmann, Waldneukirchen, und Maria Gölzner; Paul Edmund Traxler und Sabine Trezevant; Franz Johann Schönberger und Ingrid Helm; Dietmar Mayr und Jasmina Astrid Kaindl; Thomas Peischl und Manuela Illchmann; Ro: land Chrysant Thaler, St. Johann im Walde, und Sandra Edlinger; Gerhard und Marion Monika Hofer. Das Fahrzeug ist besonders zu kennzeichnen: Die blaue Tafel mit der weißen Aufschrift „Ll 7" sowie die weiße Tafel mit der schwarzen Aufschrift „Ausbildungsfahrt" müssen vorne und hinten am Fahrzeug gut sichtbar ange- bracht sein. Die Verwendung der Tafeln ist nur bei Ausbildungsfahrten gestattet. Die zulässige Höchstgeschwindigkeit beträgt 80 km/h auf Freilandstraßen und 100 km/h auf Autobah- nen. Bei der Durchführung von Ausbildungsfahrten darf sowohl beim Bewerber um eine vorgezoge- ne Lenkberechtigung als auch beim Begleiter der Alkoholgehalt des Blutes nicht mehr als 0, 1 Promille (oder der Alkoholgehalt der Atem- luft nicht mehr als 0,05 mg/1) betragen. Weiters ist auch ein Fahrtenprotokoll zu füh- ren . Nach jeweils 1000 gefahrenen Kilometern haben der Bewerber und der Begleiter gemein- sam eine begleitende Schulung (mit Schulfahrt) in der Fahrschule zu absolvieren. Nach 3000 km und einer Perfektionsschulung in der Fahr- schule - frühestens jedoch mit Vollendung des 17. Lebensjahres - kann die Fahrprüfung abge- Julian Thomas Zimmer, Tobias Andreas Bar- tak, Laura Etzlinger, Manuel Madlener, Mar- lies Bojovic, Alexander Peschta, Stefanie Grabner, Sebastian Born, Moritz Kalchmayr, Felix Blaimauer, Mario Rössel, Florentina Rakuschan, Samuel Tempelmayr. Sterbefälle Bertha Hintersteiner, 89; Berthold Leinwe- ber, 69; Karl Steyrer, 78; Isabella Josefine Steiner, 66; Maria Franziska Winterleithner, 87; Rudolf Luksch, 83; Anna Horwath, 90; Anna Maria Berta Schartner, 81; Manfred Friedrich Weber, 55; Katharina Illchmann, 83; Stefan Juratsek, 73; Magdalena Maria Reithmayr, 97; Gisela Maria Unger, 72; Al- fred Doschko, 78; Martha Söllner, 92; Rosa Denk. 68: Franz Riedl. 89: Anna Nagler, 92; Maria Mayer, 88; Barbara Höllhuber, 81; Hajro Guso, 66; Margaretha Aloisia GÜN- TER, 77; Maria Billensteiner, 92; Ingeborg Weldi, 51; Rudolf Fix!, 86; Maria Kranzelic- Grgac, 88; Maria Josefa Jirku, 88; Rudolf Böschinger, 84; Anna WILHELM, 85; Rai- mund Emil Hübsch, 93; Franz Miesenberger, 67; Karoline Barbara Köckinger, 81; Karl Irmler, 82; Erich Karl Halmich, 70; Albert Lidlgruber, 69; Leopold Schodermayr, 66; Margareta Hammer, 76; Franz Graf, 78; Mat- hilde Nagenkögl, 89; Erwin Hubert Ferdi- nand Beranek, 77. legt werden. Mit der „vorgezogenen Lenkbe- rechtigung" ist der Bewerber in Österreich zum Lenken von besonders gekennzeichneten Fahr- zeugen (,,Ll 7") unter Einhaltung der angeführ- ten Geschwindigkeits-Beschränkungen berech- tigt. Detaillierte Auskünfte erteilt die Leiterin des Verkehrsamtes der Bundespolizeidirektion Steyr, Amtsdirektorin Waltraud Schleis, unter der Steyrer Tel.-Nr. 570-320. Amtsblatt der Stadt Steyr Medieninhaber und Herausgeber Stadt Steyr, 4400 Steyr, Stadtplatz 27 · Redaktion Stabss telle für Presse und Information , 4400 Steyr, Stadtplat z 27, Telefon 0 72 52 / 544 03, FS 281 39, Telefax 0 72 52 / 483 86, eMail: office@steyr.gv.at, Web: www.steyr.gv.at • Hersteller Druckerei Prietzel , 4400 Steyr, Pachergasse 3 - Verlags· und Herstellungsort Steyr - Anzeigenannahme Druckerei Prietze l, 4400 Steyr, Pachergasse 3, Telefon 0 72 52 / 52 0 84, Fax 50773 Titelfoto: Hartlauer ste~r

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