Amtsblatt der Stadt Steyr 1999/3

Stadt muß Errichtung des Mobilfunkmastes endgültig akzeptieren Landes-Aufsichtsbehörde hob negativen Bescheid neuerlich auf ie Stadt muß bei ihren Bemühungen, die Errichtung eines 27 Meter hohen Mobilfunkmastes neben der Garagenhalle der Steyrer Postgarage zn verhindern, endgültig aufgeben . Nachdem der Stadtsenat die Beru- fung der Post und Telekom Austria AG gegen den negativen Bescheid des Magistrates in al- len Instanzen abgewiesen und auch nach der erstmaligen Aufhebung des Bescheides durch die Aufsichtsbehörde des Landes neuerlich ne- gativ entschieden hat, wird die Stadt jetzt ver- pflichtet, von ihrem Rechtsstandpunkt abzurük- ken. Der Grund: Nach der kürzlich erfolgten, noch- maligen Aufhebung des Bescheides durch die Vorstellungsbehörde des Landes muß die Stadt der Rechtsmeinung der Aufsichtsbehörde (kei- ne wesentliche Beeinträchtigung des Orts- und Landschaftsbildes durch den Sendemasten) bindend folgen . Der Stadtsenat beschloß daher mehrheitlich, in Bindung an die Rechtsansicht der Vorstellungsbehörde gern. Bescheid des Amtes der Oö. Landesregierung vom 28. De- zember 1998, der von der Post und Telekom Austria AG erhobenen Berufung Folge zu ge- ben und den Bescheid des Magistrates der Drei weitere Midi- Busse angekauft Nach dem imHerbst des Vor jahres be- stellten drei Midi-Niederflurbussen kauft die Stadt nunmehr drei weitere Fahrzeuge dieses Typs. Die neuen Busse verfügen über ein Fassungsvermögen von 55 Sitz- und Stehplätzen und sollen vornehmlich auf den Linien 8 a und 8 b zum Einsatz kommen. Der Gemeinderat vergab den Auftrag an die Fa. ÖAF & Steyr Nutzfahr- zeuge OHG/Wien - unter gleichzeitiger Riickn~hmf' von rhri C:ityhnssrn (Rj. '91 u. '93) - zum Aufpreis von 6,28 Mill. S. Stadt Steyr vom 27. Februar 1997 aufzuheben. Die Stadt hatte die Bauausführung des geplan- ten Mobilfunkmastes im Februar 1997 als Bau- behörde 1. Instanz untersagt, und auch die Be- rufung der Post und Telekom AG gegen diesen Bescheid hatte der Stadtsenat als Berufungs- behörde und Baubehörde 2. Instanz mit Be- scheid vom 25. 8. 1997 als unbegründet abge- wiesen. Die Oö. Landesregierung als Aufsichts- behörde hob diesen negativen Bescheid auf und verwies ihn zur nochmaligen Entscheidung an die Stadt, die den geplanten Sendemasten weiterhin als wesentliche Beeinträchtigung des Orts-und Landschaftsbildes betrachtete und da- her die Berufung der Post und Telekom AG mit Bescheid vom 16. Juli 1998 wiederum als unbe- gründet abwies. (Eventuelle gesundheitliche Auswirkungen der Antennenanlage waren und sind von der Baubehörde nicht zu beurteilen!) Dagegen wurde bei der Gemeindeanfsichts- bzw. Vorstellungsbehörde des Landes neuerlich berufen, die letztendlich die auch für die Stadt bindende Rechtsansicht festlegte, daß die ge- plante Antennenanlage das Orts- und Land- schaftsbild nicht wesentlich beeinträchtigt. Mietvertrag für Fernstudien- Zentrum Steyr ie Personalkosten für das im FAZAT-Ge- bäude untergebrachte Fernstudien-Zen- trum werden - wie vereinbart - von der Linzer Kepler-Universität bezahlt, während die Stadt für die Ausstattung der Räumli chkeiten sowie die Betriebskosten aufkommt. Daher ist für die vom Fernstudien-Zentrum genutzten Räumlich- keiten ein Mietvertrag mit der FAZAT Steyr GmbH erforderlich. Drr St~rlt.~rn~t stimmtr rlrm Ahsrhlnß f'inrs entsprechenden Vertrages zu, der einen monat- lichen Mietzins von 6.080 S sowie anteilige Be- triebs- und Verwaltungskosten in Höhe von 2.600 Svorsieht. Probebetrieb des Anruf-Sammel - Taxis verlängert Bis 31. 8. 1999 um weitere sechs Monate verlängert wird der Anruf-Sammeltaxi- Probebetrieb entlang der Linie 10 (Stein- wändweg - Bahnhof - Stadtplatz). Der Stadtsenat beschloß di e entsprechende Vereinbarung mit dem Taxiunternehmen Marietta Kleinhagauer. Unabhängig davon erarbeiten die Stadtwerke derzeit ein Ge- samtkonzept für den Aufbau eines Flä- chendeckenden Anruf-Sammeltaxi-Sy- stems in Steyr. Region Steyr soll EU-Fördergebiet bleiben ie österr. Bundesregierung muß bis Ende März ihren Vorschlag für di e na- tionalen EU-Fördergebiete für die Periode 2000 bis 2006 nach Brüssel weiterleiten. Obwohl in den letzten Jahren schon spürbare Fortschritte erzielt werden konnten, weist die Region Steyr speziell in bezug auf Infrastruktur-Verbesserung sowie zusätzliche Arbeitsplätze nach wi e vor Defizite auf, welche die neuerliche Einstufung als Fördergebiet rechtfertigen. Der Gemeinde- rat beschloß eine Resolution an die Bundesre- gierung wie auch an die Oö. Landesregierung mit dem dringenden Ersuchen, sich nachh altig für die Beibehaltung der Region Steyr a 1s na- tionales Fördergebiet und als Zielgebicl im Rahmen der EU-Förderungsmöglichkcilrn ein- zusetzen. Förderung für Pfarrgemeindehaus-Neu- bau . Die Stadt unterstützt das Evange li - sche Pfarramt A.B. Steyr bei der Errich- tung eines neuen Pfarrgemeindehauses (veranschlagte Gesamtkosten: 8,4 Mill.) mit Förderungsmitteln von 700.000 S. Der Stadtsenat gab den Jahresbeitrag für 1999 - als zweite von vier Teilsummen · in Höhe von 200.000 S frei . Tourismusverband erhält 1,7 Millionen ie Stadt unterstützt die überaus erfolg- reiche Arbeit des Tourismusverbandes Steyr unter anderem durch eine Jahressubven- tion für den laufenden Betrieb. Der Gemeinde- rat gab die im Voranschlag dafür vorgesehenen Mittel in Höhe von 1,7 Millionen Schilling frei. 8 Mill. S für Investitionen des Gaswerkes und der Verkehrsbetriebe 4/ 64 er Versorgungsbetriebeverbund Gas und Verkehr plant 1999 Investitionen in Höhe von 19,640.000 Schilling, wobei auf den Verbundteilbetrieb Gaswerk 10,760.000 S und auf den Verbundteilbetrieb Verkehr 8,880.000 S entfallen. Der Gemeinderat gewährte dafür ei- nen Investitionskosten-Zuschuß in Höhe von 8Millionen Schilling. ste~r

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