Amtsblatt der Stadt Steyr 1999/2
Stellen- Ausschreibung In den Stadtwerken/Städt. Verkehrsbetriebe ist nachstehend angeführter Dienstposten zu be- setzen: Entlohnungsgruppe p2: Omnibuslenker/in Aiifgaben: Lenken eines städt. Omnibusses Betreuung und Beratung der Fahrgäste Verkauf von Fahrscheinen Anforderungsprofil: Omnibus-Lenkerberechtigung Kfz-bezogene Berufsausbildung Ansprechendes Auftreten, Kommunikations- fähigkeit Verantwortungsbewußtsein, kundenorientier- te Berufsauffassung Bereitschaft für Schicht- und Wechseldienst, Wochenend- und Feiertagsdienst Kenntnis der deutschen Sprache in Wort und Schrift Männliche Bewerber: abgeleisteter Präsenz- od. Zivildienst Östen. Staatsbürgerschaft; diese Vorausset- zung wird jedoch auch durch die Staatsange- Amtsb latt der Stadt Steyr Medieninhaber und Herausgeber Stadt Steyr, 4400 Steyr, Stadtplatz 27 - Redaktion Stabsstelle für Presse und Information, 4400 Steyr, Stadtplatz 27, Telefon 0 72 52 / 544 03, FS 281 39, Telefax 0 72 52 / 483 86, eMail: office@steyr.gv.at, Web: www.steyr.gv.at - Hersteller Druckerei Prietzel, 4400 Steyr, Pachergasse 3 · Verlags- und Herstellungsort Steyr - Anzeigenannahme Druckerei Prietzel, 4400 Steyr, Pachergasse 3, Telefon 0 72 52 / 52 0 84 - 0 Titelfoto: Hartlauer 30/58 hörigkeit eines Landes erfüllt, dessen Ange- hörigen Österreich aufgrund der Mitglied- schaft bei der Europäischen Union (EU) die- selben Rechte für den Berufszugang zu ge- währen hat wie Inländerlnnen. Die Aufnahme erfolgt in ein Vertragsbedienste- ten-Verhältnis zur Stadt Steyr und aufBasis Vollbeschäftigung. Bewerbungen sind ausschließlich unter Ver- wendung der aufgelegten Bewerbungsbögen, die in der Informationsstelle und bei der Fach- abteilung für Personalverwaltung des Magistra- tes der Stadt Steyr, Stadtplatz 27, Rathaus, 2. Stock (Tel. 07252/575-222), erhältlich sind, so rechtzeitig einzubringen, daß diese bis späte- stens 28. Februar 1999 beim Magistrat Steyr, Fachabt. für Personalverwaltung, einlangen. ♦ Beim Reinhaltungsverband Steyr und Umge- bung ist nachstehend angeführter Dienstposten zu besetzen: Entlohnungsgruppe p4: Hilfsarbeiter/in Aufgaben: Hilfstätigkeiten und Reinigungsarbeiten sind als Unterstützung des Klärfachpersonals lfd. im Bereich der Zentralen Kläranlage, der Schlammentwässerungsanlage, der Außen- stellen des RHV (Pumpstationen usw.) und der Mülldeponie der Stadt Steyr durchzufüh- ren. Weiters sind die Grünanlagen des RHV zu betreuen, und im Bedarfsfall ist der Ein- satz bei der Kanalbdgade vorgesehen. Anforderungsprofil: Lehre als Maurer oder in einem metallverar- beitenden Beruf erwünscht (Lehrabschluß nicht erforderlich) Handgeschicklichkeit und technisches Ver- ständnis Unempfindlichkeit der Haut (Kontakt mit Abwasser) Sehr guter Gesundheits- und Allgemeinzu- stand Flexibilität innerhalb des Arbeitsbereiches Freundliches Auftreten, sehr gute Umgangs- formen Kenntnis der deutschen Sprache in Wort und Schrift Männliche Bewerber: abgeleisteter Präsenz- od. Zivildienst Österr. Staatsbürgerschaft; diese Vorausset- zung wird jedoch auch durch die Staatsange- hörigkeit eines Landes erfüllt, dessen Ange- hörigen Österreich aufgrund der Mitglied- schaft bei der Europäischen Union (EU) die- selben Rechte für den Berufszugang zu ge- währen hat wie Inländerlnnen. Die Aufnahme erfolgt in ein Vertragsbedienste- ten-Verhältnis zur Stadt Steyr und auf Basis Vollbeschäftigung. Da der Einsatz beim Reinhaltungsverband Steyr und Umgebung vorgesehen ist, muß die Möglichkeit zur Erreichung des Dienstortes in Steyr-Gleink, Steinwändweg 82, gegeben sein (PKW, Moped etc.). Bewerbungen sind ausschließlich unter Ver- wendung der aufgelegten Bewerbungsbögen, die in der Informationsstelle und bei der Fach- abteilung für Personalverwaltung des Magistra- tes der Stadt Steyr, Stadtplatz 27, Rathaus, 2. Stock (Tel. 07252/575-222), erhältlich sind, so rechtzeitig einzubringen, daß diese bis späte- stens 28. Februar 1999 beim Magistrat Steyr, Fachabt. für Personalverwaltung, einlangen. Für nähere Auskünfte wenden Sie sich bitte an den technischen Geschäftsführer des Reinhal- tungsverbandes Steyr und Umgebung, Hrn. EUR-Ing. Deutschmann, unter der Tel.-Nr. 07252/77381. Der Magistratsdirektor: Dr. Kurt Schmid] Gew ässe r rein halten In den letzten Jahren mußte durch Auf- sichtsorgane festgestellt werden, daß Silo- abwässer konzentriert zur Versickerung gebracht werden bzw. in Oberflächen- wässer eingeleitet werden. Im Sinne der Reinhaltung der Gewässer wird auf die Unzulässigkeit dieser Vorgangsweise hin- gewiesen. Alle Personen, die für das Verbringen von Siloabwässern verantwortlich sind, haben dies mit der gebotenen Sorgfalt bei Beach- tung der gesetzlichen Bestimmungen (Wasserrechtsgesetz, Oö. Bodenschutz- gesetz) ordnungsgemäß durchzuführen. Bei Übertretung sind in Anwendung des Wasserrechtsgesetzes Strafen bis zu 500.000 Schilling bzw. des Oö. Boden- schutzgesetzes Strafen bis zu 50.000 Schil- ling vorgesehen. Dabei ist nicht auszu- schließen, daß bei Schäden des Grundwas- sers privatrechtliche Forderungen gestellt werden oder aµch die Staatsanwaltschaft in Vollziehung des Umweltstrafrechtes tä- tig wird. ste"r
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