Amtsblatt der Stadt Steyr 1999/2

Vorschreibung von Aufschließungs- Beiträgen für ungenützte Baugrundstücke eit dem Kalenderjahr 1999 haben die Gemeinden in Oberösterreich und da mit auch die Stadt Steyr den sogenannten Auf- schließungsbeitrag im Bauland vorzuschreiben. Dabei hat der Eigentümer eines Grundstückes, das im rechtswirksamen Flächenwidmungsplan als „Bauland" gewidmet ist, jedoch nicht be- baut ist, je nach Aufschließung des Grundstük- kes durch eine gemeindeeigene Abwasserent- sorgungsanlage, eine gemeindeeigene Wasser- versorgungsanlage oder eine öffentliche Ver- Städtische Liegenschaft verkauft. Die Stadt verkaufte die Liegenschaft Fuchs- luckengasse 7, bestehend aus der 350 m2 großen Grundparzelle sowie dem darauf errichteten, jedoch durch Brand in Mitlei - denschaft gezogenen Gebäude. Der Stadt- senat beschloß den Verkauf zum Preis von 227.500 Schilling. Im Vorjahr kamen deutlich mehr Buben als Mädchen zur Welt mVorjahr wurden in Steyr 1169 neue Erdenbürger registriert. Die Gesamtzahl der Babys, die 1998 in Steyr das Licht der Welt erblickt haben, verringerte sich damit im Ver- gleich zum Jahr 1997 um 77. Von in Steyr wohnhaften Müttern wurden 417 Kinder zur Welt gebracht, während 752 Babys von Müt- tern aus anderen Städten bzw. Gemeinden in Steyr geboren wurden. Weitere 13 Kinder wur- den von Steyrer Müttern in auswärtigen Kran- kenhäusern geboren, womit die Gesamtanzahl der neugeborenen Steyrerinnen und Steyrer im Vorjahr 430 betrug. Abzüglich der 392 Verstor- benen, die zuletzt in Steyr wohnhaft waren, er- rechnet sich für das vergangene Jahr eine Be- völkerungszunahme von 38 Personen (1997 waren es hingegen 28). Was den „Geschlechter-Wettkampf" bei den Geburten betrifft, lagen im Vorjahr die Knaben (616) gegenüber den Mädchen (553) vorne. Be- sonders deutlich war die Differenz zwischen männlichen und weiblichen Nachkommen bei den Steyrer Müttern, die mit insgesamt 233 Bu- ben und 184 neugeborenen Mädchen gleich um 49 Knaben mehr zur Welt brachten. Die auswärtigen Mütter schenkten hingegen 383 Knaben und 369 Mädchen das Leben . ...ein starkes Stück Stadt kehrsfläche der Gemeinde einen Aufschlie- ßungsbeitrag zu entrichten. Diese Verpflich- tung, einen Aufschließungsbeitrag zu entrich- ten, besteht grundsätzlich bis zur Vorschrei- bung einer Kanalanschlußgebühr, einer Was- seranschlußgebühr oder eines Verkehrsflächen- beitrages für Verkehrsflächen der Gemeinde und wird auf diese angerechnet. Der Aufschließungsbeitrag wird durch Be- scheid vorgeschrieben und ist in 5 aufeinander- folgenden Ka lenderjahren in jährlichen Raten zu je 20 0/o fällig. Die genaue Höhe, Berech- nung und Anrechnung des Aufschließungs- beitrages ist im Oö. Raumordnungsgesetz 1994 in der Fassung der Oö. Raumordnungsgesetz- Novelle 1997, LGBI. Nr. 83, bzw. in der Oö. Bauordnung, LGBI. Nr. 66/ 1994 idgF., für den Verkehrsflächenbeitrag festgelegt. Mit den Auf- schließungsbeiträgen soll der Gemeinde die Herstellung der öffentlichen Infrastruktur für Grundflächen im Bauland abgegolten werden. Gleichzeitig soll durch diesen Aufschließungs- beitrag eine „Baulandmobilisierung" bewirkt werden. Zur Höhe und zur Berechnung der Aufschlie- ßungsbeiträge ist festzustellen, daß für die Auf- schließung durch eine Abwasserentsorgungsan- Wertsicherung Dezember 1998 und Jahres- durchschnitt Verbraucherpreisindex 1996 = 100 November ................................................... 102,4 Dezember .................................................... 102,5 Jahresdurchschnitt .................................... 102,2 Verbraucherpreisindex 1986 = 100 November ................................................... 133,9 Dezember .................................................... 134,1 Jahresdurchschnitt .................................... 133,7 Verbraucherpreisindex 1976 = 100 November .................................................... 208,2 Dezember .................. ........................ ...... .. ... 208,4 Jahresdurchschnitt ..................................... 207,9 Verbraucherpreisindex 1966 = 100 November .................................................... 365,3 Dezember ..................................................... 365,6 Jahresdurchschnitt ..................................... 364,7 lage S 20.- /m2 und für die Aufschließung durch eine Wasserversorgungsanlage S 10.-/ m2 zu entrichten sind. Für die Berechnung des Verkehrsflächenbeitrages ist eine gesonderte kompliziertere Formel nach den Bestimmungen der Oö. Bauordnung heranzuziehen. Wer 5 Jahre lang Aufschließungsbeiträge ge- zahlt hat und noch immer nicht gebaut hat, wird mit einem sogenannten Erhaltungsbeitrag belastet. Dieser beträgt bei Aufschließung durch eine Abwasserentsorgungsanlage S2.-/ m2 und bei Aufschließung durch eine Wasser- versorgungsanlage S l.-/m2. Auch eine Ausnahme vom Aufschließungs- beitrag ist vorgesehen: Dem Verkehrsflächen- beitrag kann ausgewichen werden, wenn eine Ausnahme binnen 4Wochen nach Zustellung der Vorschreibung beantragt wird, die Interes- sen einer geordneten Siedlungsentwicklung nicht entgegenstehen und das Grundstück kei- ne Baulücke darstellt. Die allenfalls erteilte Ausnahme-Genehmigung hat die gesetzliche Wirkung, daß für das Grundstück vor Ablauf von 10 Jahren keine Bauplatz- oder Baubewil- ligung erteilt werden darf. Für allfällige weitere Auskünfte stehen die Mit- arbeiter der Fachabteilung für Baurechtsan- gelegenheiten (Tel. 575-324 od. -361 Dw.) jeder- zeit zur Verfügung. Verbraucherpreisindex I 1958 = 100 November ................................................ .... 465,4 Dezember ..................................................... 465,9 Jahresdurchschnitt ..................................... 464,7 Verbraucherpreisindex II 1958 = 100 November .................................................... 466,8 Dezember .................................................... 467,3 Jahresdurchschnitt .................................... 466, 1 Kleinhandelspreisindex 1938 = 100 November ..... ... ................................... ...... 3.524,5 Dezember ............................................... .. 3.527,9 Jahresdurchschnitt ................................. 3.519, 1 Lebenshaltungskostenindex 1938 = l 00 November ................................................. 3.473,4 Dezember ................................................. 3.476,8 Jahresdurchschnitt .................................. 3.468,0 1945 = 100 November ...................... .. .. .. .. ........ ........... 4.089,4 Dezember .................................................. 4.093,4 Jahresdurchschnitt ................................. 4.083, 1 29/ 57

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