Amtsblatt der Stadt Steyr 1999/2

Impfen schützt Infekte begleiten uns ein Leben lang. Gegen ei- nige gefährliche Erkrankungen gibt es glückli- cherweise die Möglichkeit der Impfung. Die Wirkung jeder Schutzimpfung beruht darauf, daß das Immunsystem des Geimpften eine ganz besondere Antwort gegen einen Krank- heitserreger ausbildet. Dies kann in Form von bestimmten Zellen, Abwehreiweißen oder an- deren Vorgängen erfolgen. Um das zu errei- chen, muß man dem Körper den Erreger oder wesentliche Teile davon auf eine ungefährliche, nicht krankmachende Weise präsentieren. Das kann aufzwei Weisen geschehen: Bei den sogenannten Totimpfstoffen werden entweder inaktivierte Virusteile (zB Zecken- impfung) oder auch nur bestimmte Virus- eiweiße (zB Gelbsuchtimpfung) gespritzt. Da es bei diesen Impfstoffen zu keiner Vermehrung der Krankheitserreger im Geimpften kommt, müssen große Impfstoffmengen eingesetzt wer- den. Deshalb sind auch meist mehrere Impfun- gen in bestimmten Abständen notwendig. Sonderregelung nach lit. Agegeben ist, sind bei der Bezirksverwaltungsbehörde für jede Schutzimpfung 50 Szu erlegen. Die Rückerstat- tung dieser Beträge erfolgt auf Antrag durch je- nen Krankenversicherungsträger, bei welchem das Kind mitversichert ist. Die Zeckenschutzimpfung wird ab sofort bei der Fachabteilung für Gesundheitsangelegen- heiten durchgeführt. Es wird jedoch um vorhe- rige Terminvereinbarung gebeten. Ein Rahmen- termin - wie in den vergangenen Jahren - wird nicht mehr festgelegt, weil das Virologische In- stitut der Universität Wien einen solchen für entbehrlich hält. Im Sinne einer bürgernahen Verwaltung wird die FSME-Prophylaxe ganz- jährig angeboten. Da der Impfschutz möglichst schon ab Beginn der saisonalen Zeckenaktivi- tät bestehen soll, wird empfohlen, die 1. und 2. Teilimpfung in der kalten Jahreszeit durchzu- führen . Die Kosten für die Impfung können - so wie im Vorjahr - direkt bei der FA für Gesundheitsan- gelegenheiten eingezahlt werden. Für nähere Auskünfte stehen die Mitarbeiterinnen dieser Abteilung unter der Tel.-Nr. 575-355 oder -3 56 Dw. während der Dienstzeiten zur Verfü- gung. .. .ein starkes Stück Stadt Verantwortung für die Ges'undheit übernehmen Bei der zweiten gängigen Methode, der soge- nannten Lebendimpfung (zB Masern-, Mumps-, Rötelnimpfung) infiziert man den Geimpften mit lebenden, aber nicht krankmachenden Er- regern. In diesen Fällen kommt es zur Vermeh- rung des Virus im Körper, die Anwort darauf fällt recht deutlich aus und entspricht fast der Reaktion auf eine echte Infektion. Ein beson- ders dauerhafter Impfschutz kann damit erzielt werden. Modeme Techniken erlauben es, immer besser verträgliche Impfstoffe herzustellen. Die Ne- benwirkungen werden seltener und sind bei vielen Impfungen zu vernachlässigen. Über die Dauer des Impfschutzes, die Verträg- lichkeit der einzelnen Impfstoffe und die Not- wendigkeit der Impfwiederholung weiß Ihr Hausarzt Bescheid. Er ist Ihr kompetenter An- sprechpartner in Impfangelegenheiten, auch wenn es um die Impfungen geht, die für Reisen in fremde Länder notwendig sind. Selbstver- ständlich führ t er diese Impfungen auch durch, lediglich die Impfung gegen Gelbfieber, eine ge- fährliche Viruserkrankung, ist aus technischen Gründen in den Händen der Amtsärzte an der Landessanitätsdirektion in Linz geblieben. Im Herbst 1998 wurde endlich eine unver- ständliche finanzielle Hürde im Impfwesen be- seitigt: Alle Impfungen für Kinder sind nun für deren Eltern kostenlos beim Arzt Ihres Vertrau- ens möglich. Nehmen Sie die angebotenen Impfungen für sich und Ihre Familie in An- spruch. Uns Ärzten ist es ein An liegen, Sie als Einzel- person vor bestimmten Krankheiten und deren möglichen Folgen zu schützen. Außerdem be- abs ichtigen wir mit Hil fe der Impfungen, ge- fährliche Krankheiten in unserem Lebensbe- reich auszurotten. Überprüfen Sie Ih- ren Impfschutz mit Hilfe Ihres Arztes, und geben Sie durch rechtzeitiges Impfen manchen Krank- heiten keine Chance. Dr. Christoph Pfaffenwimmer Kostenlose Rechtsauskunft echtsanwalt Dr. Ronald Klimscha erteilt am Donnerstag, 25. Februar, in der Zeit von 14 bis 17 Uhr im Rathaus, 1. Stock, Zim- mer 101, kostenlose Rechtsauskunft. Dabei Das Integrations-Projekt „Paraplü" bietet Rechtsberatung für aus ländische Frauen in den Bereichen Familie, Scheidung, Unter- halt. Die anonyme Rechtsauskunft ist ko- stenlos und findet am Do, 25. Februar, in der Zeit von 17 bis 19 Uhr statt. (Telefoni- sche Voranmeldung notwendig unter: Tel. 41702/Paraplü-Büro, Stadtplatz 29) handelt es sich um eine freiwillige Dienstlei- stung der oö. Rechtsanwaltskammer, für welche die Stadt Steyr lediglich die Räumlichkeiten zur Verfügung stellt. Einlaß zur Beratung bis spätestens 16 Uhr. Preiswerte und erfolgreiche Nachhilfe, Förderung und Hausaufgabenbetreuung durch ausgesuchte Mitarbeiter Steyr, Berggasse 9 - Tel. 07252 / 45 1 58 Anmeldung und Beratung: Montag•Freitag 15.00·17.30 Uhr Rechtsberatung im Frauenhaus Das Steyrer Frauenhaus (Wehrgrabengasse 83, Tel. 87700) bietet mißhandelten bzw. be- drohten Frauen Schutz und Zuflucht sowie die Chance, in gewaltfreier Atmosphäre und mit Unterstützung engagierter Betreuerinnen ein eigenverantwortliches Leben zu begin- nen. Außerdem wird juristische Beratung (nach telefonischer Terminvereinbarung) erteilt; die nächste Rechtsauskunft findet am Di, 2. März, in der Zeit von 18 bis 19.30 Uhr statt. Mon- tag bis Freitag, jeweils zwischen 8 und 18 Uhr und nach Terminvereinbarung, wird auch psychologische- sowie Lebens- und So- zialberatung angeboten. Die Notrufnummer des Frauenhauses (87700) ist für Frauen in partnerschaftlichen Krisen- situationen rund um die Uhr erreichbar. 27/ 55

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