Amtsblatt der Stadt Steyr 1998/12

Magistrat Steyr, Fachabteilung für Tiefbau; BauT-12/98 -Kanalbau- und Straßenbau- arbeiten im Bereich des Wieserfeldplatzes Öffentliche Ausschreibung über die Kanalbauarbeiten und die zugehörigen Straßenbauarbeiten im Bereich des Wieserfeld- platzes im Stadtteil Steyrdorf, 4. Teil. Ausschreibende Stelle: Magistrat Steyr, Ge- schäftsbereich III /FA Tiefbau Ausschreibungsumfang: 1. Kanal erneuerung Wieserfeldplatz Nord und Süd mit zugehöri- gem Straßenbau: 670 lfm, 43 Schacht- bauwerke, 67 Haus- anschlüsse; 4650 1112 Straßengestaltung. 2. Grabungsfreie Kanalsanierung im Bereich Mittere Gas- se: 342 lfm, 25 Schachtbauwerke, 50 Haus- anschlüsse. 3. Kanalneubau am Bründlplatz: 180 lfin, 11 Schachtbauwerke, 13 Hausanschlüsse. 4. Kanalneubau in der Aichetgasse: 155 lfm, 5 Schachtbauwerke, 4 Hausanschlüsse. Für die Kanäle werden Rohrdimensionen DN 400 und DN 300, für die Hausanschlüsse DN 250 bzw. DN 200 verwendet. Die Unterlagen können gegen Kostenersatz von S 2.000.- ab 17. Dezember 1998, 9Uhr, bei der Informationsstelle des Magistrates der Stadt Steyr, Stadtplatz 27, Erdgeschoß, sowie bei der Einlaufstelle des Amtes der Oö. Lan- desregierung, Kärntnerstraße 12, 4020 Linz, und beim Büro Dr. Flögl, Stockhofstraße 32, 4020 Linz, abgeholt werden. Durch die Ausschreibung und Entgegennahme der Anbote erwachsen den Ausschreibern kei- ne wie immer gearteten Verpflichtungen oder Verbindlichkeiten gegenüber den Bietern. Ein 40/ 392 Ersatz der Kosten für die Anbotstellung erfolgt nicht. Der ausschreibenden Stelle bleibt es vor- behalten, Anbieter ohne Angabe von Gründen abzulehnen. Im Falle einer Aufhebung der Aus- schreibung, ans welchen Gründen immer, ent- steht weder ein Anspruch auf Kostenersatz noch auf entgangenen Gewinn; dies gilt auch für das Ergebnis von Preisverhandlungen im Sinne der geltenden Vergabeordnung der Stadt Steyr. Jede Anfechtung wegen Irrtums ist aus- geschlossen. Die Anbote sind verschlossen und mit der Auf- schrift „Kanalbauarbeiten Steyrdorf 4. Teil" bis spätestens 26. Jänner 1999, 8.45 Uhr, bei der Informationsstelle des Magistrates Steyr, Erd- geschoß, abzugeben. Die öffentliche Anbots- öffnung findet am gleichen Tag um 9 Uhr im GB III, FA für Bauwirtschaft, Zi. 318, statt. Für den Bürgermeister, der Baudirektor: Dipl.-Ing. Helmut Vorderwinkler ♦ Magistrat Steyr, Fachabteilung für Baurechtsan- gelegenheiten; Bau Gru-660/94 - Erstellung des Flächenwidmungsplanes für die Stadt Steyr mit örtlichem Entwicklungskonzept Kundmachung Gemäߧ 36 des Oberösterreichischen Raum- ordnungsgesetzes 1994, LGBI. Nr. 114/1993, hat jede Gemeinde den Flächenwidmungsplan zu überprüfen und innerhalb von 5Jahren nach Inkrafttreten des Oö. Raumordnungsge- setzes einen Flächenwidmungsplan mit dem örtlichen Entwicklungskonzept zu beschließen. Der Stadtsenat der Stadt Steyr hat in seiner Sit- zung vom 22. Oktober 1998 nunmehr die Ein- leitung des Verfahrens, betreffend die Erstel- lung des Flächenwidmungsplanes für die Stadt Steyr, entsprechend den Plänen der Fachabtei- lung für Stadtentwicklung und -planung, da- tiert mit 20. August 1998, beschlossen. Gemäß § 33 Abs. 2 Oö. Raumordnungsgesetz, LGBI. Nr. 114/ 1993 idgF., darf darauf hinge- wiesen werden, daß jedem, der ein berechtigtes Interesse glaubhaft macht, die Möglichkeit ein- geräumt wird, seine Planungsinteressen dem Magistrat der Stadt Steyr bis spätestens 29. Jän- ner 1999 schriftlich bekanntzugeben. Diese Frist wird nicht erstreckt. Der Flächenwidmungsplan-Entwurf für die Stadt Steyr sowie das örtliche Entwicklungs- konzept können während der Amtsstunden beim Magistrat der Stadt Steyr, Fachabteilung für Baurechtsangelegenheiten und Fachabtei- lung für Stadtentwicklung/Stadtplanung einge- sehen werden. Für den Bürgermeister: i.A. Dr. Maier ♦ Magistrat Steyr, Fachabteilung für Baurechtsan- gelegenheiten; Bau Gru-68/94 - Änderung des Bebauungsplanes Nr. 46 - Änderung Nr. 8 - R. Ecker - Ennser Straße Kundmachung Die vom Gemeinderat der Stadt Steyr in seiner Sitzung vom 26. November 1998 beschlossene Änderung des Bebauungsplanes Nr. 46 - Ände- rung Nr. 8 - R. Ecker - Ennser Straße - wird hiermit gemäߧ 34 Abs. 5 Oö. Raumord- nungsgesetz 1994, LGBI. Nr. 114/1993 in der Fassung der Novelle LGBI. Nr. 83/1997, in Ver- bindung mit§ 65 Statut für die Stadt Steyr 1992, LGBI. Nr. 9 idgF., als Verordnung der Stadt kundgemacht. Die Änderung besteht im wesentlichen in der Schaffung besserer Bebauungs-Möglichkeiten für Wohngebäude mittels Erweiterung des durch Baufluchtlinien umschlossenen Berei- ches auf dem Grundstück Nr. 1704/2. Die zwingend an der Westseite des Grundstückes vorgeschriebene Parkplatz-Errichtung soll nun- mehr freigestellt werden. Gemäß § 65 Statut für die Stadt Steyr 1992, LGBI. Nr. 9 idgF., wird diese Verordnung im Amtsblatt der Stadt Steyr kundgemacht. Der bezughabende Plan liegt durch 2 Wochen beim Magistrat Steyr, Baurechtsabteilung zur öffent- lichen Einsichtnahme während der Amtsstun- den auf. Er wird mit dem auf den Ablauf der zweiwöchigen Kundmachungsfrist folgenden Tage rechtswirksam. Der Plan liegt auch nach Inkrafttreten während der Amtsstunden im Magistrat der Stadt Steyr zur Einsichtnahme für jedermann auf. Für den Bürgermeister: i.A. Dr. Maier sterir

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