Amtsblatt der Stadt Steyr 1998/11
Beim Magistrat der Stadt Steyr ist im Ge- schäftsbereich VII/Fachabteilung für kommu- nale Dienstleistungen nachstehend angeführter Dienstposten zu besetzen: Entlohnungsgruppe p4: Straßenwärter/in Aufgaben: Straßenreinigung und Winterdienst Voraussetzungen: Freude an selbständigem Arbeiten Freundliches Auftreten Kenntnis der deutschen Sprache in Wort und Schrift Sehr guter Gesundheits- und Allgemeinzu- stand Männliche Bewerber: abgeleisteter Präsenz- od. Zivildienst Östen. Staatsbürgerschaft; diese Vorausset- zung wird jedoch auch durch die Staatsange- hörigkeit eines Landes erfüllt, dessen Ange- hörigen Österreich aufgrund der Mitglied- schaft bei der Europäischen Union (EU) die- selben Rechte für den Berufszugang zu ge- währen hat wie Inländerinnen. Die Einstellung erfolgt auf Basis Vollbeschäfti - gung. Bewerbungen sind ausschließlich unter Ver- wendung der aufgelegten Bewerbungsbögen, die in der Informationsstelle und bei der Fach- abteilung für Personalverwaltung des Magistra- tes der Stadt Steyr, Stadtplatz 27, Rathaus, 2. Stock (Tel. 07252/575-222), erhältlich sind, so rechtzeitig einzubringen, daß diese bis späte- stens 30. November 1998 beim Magistrat Steyr, FA für Personalverwaltung, einlangen. ♦ Beim Magistrat der Stadt Steyr ist im GB VI/ FA Erwachsenenbildung nachstehend angeführ- ter Dienstposten zu besetzen: Mitarbeiterin in den Seniorenklubs Aufgaben: Mithilfe bei der Programmausführung Betreuung der Senioren und Begleitung bei Ausfahrten Verrichtung von Hausarbeiten (Abwasch, Kaffeekochen etc.) Voraussetzungen: Freundliches und nettes Auftreten Sehr gute Umgangsformen und Kommunika- tionsfähigkeit ...ein starkes Stück Stadt Winterdienst auf Gehsteigen und Gehwegen Anläßlich der bevorstehenden Wintermona- te weist der Straßendienst des Steyrer Magi- strates (Tel. 71087) wiederum auf die gesetz- lichen Anrainerverpflichtungen gemäß § 93 der Straßenverkehrsordnung hin, die sowohl den Winterdienst (Schneeräumung und Streuung) auf Gehsteigen und Gehwegen als auch deren Reinigung betreffen. Die genann- te Gesetzesstelle lautet wörtlich: .,Die Eigen- tümer von Liegenschaften in Ortsgebieten - ausgenommen die Eigentümer von unver- bauten land- und forstwirtschaftlichen Lie- genschaften - haben dafür zu sorgen, daß die entlang der Liegenschaft in einer Entfernung von nicht mehr als 3 mvorhandenen, dem öffentlichen Verkehr dienenden Gehsteige und Gehwege einschließlich der in ihrem Zuge befindlichen Stiegenanlagen entlang der ganzen Liegenschaft in der Zeit von 6 bis 22 Uhr von Schnee und Verunreinigun- gen gesäubert sowie bei Schnee und Glatteis bestreut sind. Ist ein Gehsteig (Gehweg) nicht vorhanden, so ist der Straßenrand in der Breite von 1m zu säubern und zu be- streuen." Sie, sehr geehrte Liegenschaftseigentümer, werden daher höflich ersucht, dieser Ver- pflichtung sowohl im Interesse der Fußgän- ger als auch in Ihrem eigenen Interesse (Haf- tung bei Unfällen zufolge mangelhafter Engagierter Einsatz für die Belange der Se- nioren Sehr gute Kenntnis der deutschen Sprache in Wort und Schrift Männliche Bewerber: abgeleisteter Präsenz- od. Zivildienst Österr. Staatsbürgerschaft; diese Vorausset- zung wird jedoch auch durch die Staatsange- hörigkeit eines Landes erfüllt, dessen Ange- hörigen Österreich aufgrund der Mitglied- schaft bei der Europäischen Union (EU) die- selben Rechte für den Berufszugang zu ge- währen hat wie Inländerinnen. Die Einstellung erfolgt auf stundenweiser Ho- norarbasis. Bewerbungen sind ausschließlich unter Ver- wendung der aufgelegten Bewerbungsbögen, die in der Informationsstelle und bei der Fach- abteilung für Personalverwaltung des Magistra- tes der Stadt Steyr, Stadtplatz 27, Rathaus, 2. Stock (Tel. 07252/575-222), erhältlich sind, so rechtzeitig einzubringen, daß diese bis späte- Schneeräumung und Streuung!) gewissenhaft nachzukommen. In diesem Zusammenhang erlaubt sich der Magistrat der Stadt Steyr auch mitzuteilen, daß es aus arbeitstechnischen Gründen durchaus vorkommen kann, daß gewisse Teilstücke von Gehsteigen und Gehwegen, für die grundsätzlich der jeweilige Liegen- schaftsanrainer zuständig und verantwortlich ist, vom städtischen Straßendienst mitbetreut werden (z.B. die Gehsteige werden zum Teil in einem Zuge geräumt). Es wird jedoch dar- auf hingewiesen, daß es sich dabei um eine freiwillige Arbeits- leistung des Magistrates handelt, die ko- stenlos und unverbindlich ist; die gesetzliche Verpflichtung sowie die da- mit verbundene zivi lrechtliche Haftbarkeit für die zeitgerechte und ordnungsgemäße Durchführung der Arbeiten in jedem Fall beim Liegenschaftseigentümer verbleibt. Der Magistrat ersucht um diesbezügliche Kenntnisnahme und hofft, daß - so wie in den vergangenen Jahren - auch im kommen- den Winter durch das Zusammenwirken der städtischen Einrichtungen und des privaten Verantwortungsbewußtseins wieder ein be- quemes und gefahrloses Begehen der Geh- steige und -wege im Stadtgebiet möglich ist. stens 30. November 1998 beim Magistrat Steyr, FA für Personalverwaltung, einlangen. Der Magistratsdirektor: Dr. Kurt Schmid) Magistrat der Stadt Steyr, Geschäftsbe- reich für Finanzen; Fin-100/98 Kundmachung Gemäß § 53, Abs. 3, des Statutes für die Stadt Steyr 1992 (StS 1992), LG BI. Nr. 9/ 1992, wird der Voranschlag der Stadt Steyr für das Rechnungsjahr 1999 in der Zeit von 30. November bis einschließlich 5. Dezember 1998 im Geschäftsbereich für Finanzen, Rathaus, 2. Stock, Zimmer 214, zur öffentlichen Einsichtnahme auf- gelegt. Der Bürgermeister: Hermann Leithenmayr 29/349
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