Amtsblatt der Stadt Steyr 1998/8

Stadt verkauft Grundstücke an St. Ulrich ie Stadt Steyr besitzt seit 1953 verschie- dene Grundstücke im Gemeindegebiet von St. Ulrich, die bisher an interessierte Land- wirte zur wirtschaftlichen Nutzung verpachtet wurden. Jetzt kauft die Gemeinde St. Ulrich ei- nen Teil dieser Liegenschaften mit einer Ge- samtfläche von 31.754 m2. Als Kaufpreis wur- den 100 S pro Qiadratmeter festgelegt. Für den Fall einer späteren Umwidmung von der- zeit Grünland in Bauland wurde ein zusätzli- cher Kaufpreis von 421,50 S je Quadratmeter wertgesichert festgelegt. Der Stadtsenat bean- tragt beim Gemeinderat, dem Verkauf zuzu- stimmen. eine Anwesenheit in Steyr anläßlich der Eröffnung des Wach- zimmers Münichholz nützte Innenminister Mag. Karl Schlögl auch für einen Kurzbesuch im Rathaus. Dabei lud ihn Bürgermeister Hermann Leithenmayr ein, sich ins Goldene Buch der Stadt einzutragen. Der Bundes- minister für Inneres kam dieser ehrenvollen Auf- gabe gerne nach und ver- ewigte sich in diesem be- sonderen Buch, das aus- schließlich hochrangigen in- und ausländischen Persönlichkeiten vorbe- halten ist. Grundkauf für Straßen- Verbreiterung Die Staffelmayrstraße - die Verbindungsstraße zwischen Sierninger- und Wolferner Straße - wird imBereich der Zufahrt zur Gärtnerei Mursch und der Einmündung in die Wolferner Landesstraße ausgebaut. Die asphaltierte Fahr- bahn wird durchgehend auf 4 mverbreitert, wobei linksseitig je 50 cm Bankett vorgesehen sind. Zudem sind in Kurvenbereichen zwei neue Ausweichen geplant. Zur Verwirklichung des Gesamtprojektes erwirbt die Stadt die da- für benötigte Grundfläche zum Kaufpreis von 300 S pro Qiadratmeter. Mobilfunkmast neben Post- Garage erneut abgelehnt ie Stadt hat die Errichtung eines 27 Me- ter hohen Mobilfunkmastes neben der Postgaragenhalle neuerlich abgelehnt. Der Stadtsenat hat in seiner jüngsten Sitzung die Berufung der Post- und Telekom Austria AG gegen den negativen Bescheid des Magistrates der Stadt Steyr als unbegründet abgewiesen. Die Stadt hatte die Bauausführung des geplan- ten Mobilfunkmastes im Febraur 1997 bereits als Baubehörde 1. Instanz untersagt, und auch HII !III ll li lln ~ n Anwesenheit zahlreicher Ehrengäste - an der Spitze Innenminister Mag. Karl Schlögl, Nationalrats-Abg. Ing. Kurt Gartlehner, Landtagspräsidentin Angela Orthner, Bürger- meister Hermann Leithenmayr, Vizebürgermeisterin Friederike Mach sowie Polizeidirektor Hofrat Dr. Johann Steininger - wurde kürzlich das neue Polizeiwachzimmer in Münichholz of- fiziell eröffnet. Die neue Dienststelle im ehemaligen Hotel Münichholz an der Wagnerstraße befindet sich nunmehr in zentraler Lage und entspricht den heutigen Ausstattungs-Erforder- nissen. ...ein starkes Stück Stadt die Berufung der Post- und Telekom AG gegen diesen Bescheid hatte der Stadtsenat als Berufungsbehörde und Baubehörde 2. Instanz per Bescheid vom 25. 8. 1997 als unbegründet abgewiesen. Da die Oö. Landesregierung als Aufsichtsbehörde diesen negativen Bescheid al- lerdings aufgehoben und zur nochmaligen Ent- scheidung an die Stadt zurückverwiesen hat , mußte neuerlich entschieden werden. Im Mittelpunkt stand dabei die Frage, ob das Orts- und Landschaftsbild durch diesen Sende- mast wesentlich beeinträchtigt wird (eventuelle gesundheitliche Auswirkungen der Antennen- anlage sind von der Baubehörde nicht zu beur- teilen). Darüber lagen zwei widersprechende Sachverständigen-Gutachten vor: der Amts- sachverständige attestiert eine wesentliche Be- einträchtigung des Orts- und Landschaftsbildes durch dieses Bauvorhaben, während das von der Post- und Telekom AG in Auftrag gegebene Sachverständigen-Gutachten zum gegenteiligen Schluß gelangt. Bei einander widersprechenden Gutachten ist es der Behörde aber gestattet, dem einen oder dem anderen Gutachten zu fol- gen, wenn es sich um gleichwertige Beweismit- tel handelt. Der Steyrer Stadtsenat hat von dieser Möglich- keit Gebrauch gemacht und die Berufung der Post- und Telekom AG gegen den negativen Be- scheid zur Errichtung des Mobilfunkmastes auf dem Postgaragenareal wegen der massiven Be- einträchtigung des Orts- und Landschaftsbildes als unbegründet abgewiesen. 5/ 225

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