Amtsblatt der Stadt Steyr 1998/8
Fachabteilung für öffentliche Rechtsangelegen- heiten u. Verfassungsdienst; Ges-1656/90 Öffentliche Auflage des Geschworenen- & Schöffenverzeich- nisses 1999/2000 Gemäß § 5 Geschworenen- und Schöffengesetz 1990 wurden am 6. Juli 1998 durch ein Zufalls- verfahren fünf von tausend der in der Wähler- evidenz eingetragenen Personen ermittelt, wel- che als Geschworene bzw. Schöffen für die Jah- re 1999 und 2000 vorgesehen sind. Das Verzeichnis dieser Personen wird in der Zeit von 24. August bis 4. September 1998 während der Amtsstunden in der Informations- stelle des Magistrates der Stadt Steyr, Stadt- platz 27, Erdgeschoß, zur öffentlichen Einsicht aufgelegt. Innerhalb der Auflagefrist kann jedermann we- gen der Eintragung von Personen, die die per- sönlichen Voraussetzungen für das Amt der Geschworenen oder Schöffen (§§ 1-3 Geschwo- renen- u. Schöffengesetz) nicht erfüllen, schrift- lich oder mündlich Einspruch erheben. In glei- cher Weise können eingetragene Personen ei- nen Befreiungsantrag (§ 4 Geschworenen- u. Schöffengesetz) stellen. Für den Bürgermeister: i.A. Mag. Golda Präs-590/79 - Geschäftseinteilung für den Stadtsenat Verordnung des Stadtsenates der Stadt Steyr vom 16. Juli 1998, mit der die Geschäftseinteilung für den Stadtsenat der Stadt Steyr geändert wird. Gemäß § 32 Abs . 6 und 7 des Statutes für die 34 /254 Stadt Steyr 1992, LGBI. Nr. 9/1992, zuletzt ge- ändert durch LGBI. Nr. 8/1998, wird verord- net: Die Geschäftseinteilung für den Stadtsenat der Stadt Steyr, beschlossen in der Sitzung des Stadtsenates der Stadt Steyr vom 5. November 1997, wird wie folgt geändert: Artikel 1 § 2 Abs. 1 Z. 2 und 3 lauten: 2. bis zu einem Betrag von einschließlich S 10.000.- : Die gänzliche oder teilweise Ab- schreibung (Nachsicht) von Forderungen öf- fentlich- oder privatrechtlicher Natur (§ 47 Abs. 3 Z. 10 StS 1992); 3. die Gewährung von Subventionen bis zu ei- nem Betrag von einschließlich S 10.000.- im Einzelfall (§ 47 Abs. 3 Z. 7 StS 1992); Artikel 11 Diese Verordnung ist im Amtsblatt der Stadt Steyr kundzumachen und tritt mit Ablauf des 'fages der Kundmachung in Kraft. Der Bürgermeister: Hermann Leithenmayr ♦ Fachabteilung für Baurechtsangelegenheiten; Bau Gru-47/97 · Flächenwidmungsplan- änderung Nr, 99 · Bauhaus -Widmung in Geschäftsgebiet; öffentliche Planauflage Kundmachung Gemäß § 36 Abs, 4 in Verbindung mit § 33 Abs. 3 Oö, Raumordnungsgesetz, LGBI. Nr. 114/1993, wird darauf hingewiesen, daß der Flächenwidmungsplan Nr. 99 - Bauhaus -Wid- · mung in Geschäftsgebiet - durch 4Wochen, mindestens jedoch bis 15. September 1998, zur öffentlichen Einsichtnahme während der Amtsstunden aufliegt. Entsprechend dem Änderungsplan der Fachab- teilung für Stadtentwicklung und Stadtplanung vom 16. Jänner 1998 sind durch die Umwid- mung die Grundstücke Nr. 14/15, 14/7, 14/8 und teilweise 14/9 sowie die Bfln. .1886 und .1728, alle Kat. Gern, Steyr, betroffen. Gemäß § 36 Abs, 4 in Verbindung mit § 33 Abs. 3 des Oö. Raumordnungsgesetzes, LGBI. Nr. 114/94 idgF., wird hiemit Gelegenheit zur Stellungnahme gegeben. Jedermann, der ein berechtigtes Interesse glaubhaft machen kann, ist berechtigt, während der Auflagefrist schrift- liche Anregungen oder Einwendungen beim Magistrat der Stadt Steyr einzubringen. Für den Bürgermeister: i.A. Dr. Maier • Stellen- Ausschreibung Beim Magistrat der Stadt Steyr ist im Rein- haltungsverband Steyr und Umgebung ab Herbst 1998 nachstehend angeführter Dienst- posten, gemäß den Bestimmungen des Oö, Ob- jektivierungsgesetzes, befristet zu besetzen: Stellvertretende/r Ge- schäftsführer/in des Reinhaltungsverbandes Steyr und Umgebung Aufgaben: Der/die stellvertretende Geschäftsführer/in hat vertretungsweise die Agenden der technischen und administrativen Belange entsprechend der Geschäftseinteilung des RHV wahrzunehmen. Überwiegend sind jedoch die Aufgaben der örtlichen und überörtlichen Bauleitung im Bereich der Abwasser- und Abfallwirtschaft, der Begutachtung im Zusammenhang mit Wasserrechtsverfahren sowie der abfallrechtl. Verfahren etc. wahrzunehmen. Weiters die Aufgaben der Führung des Indirekteinleiter- katasters, der Erstellung des Kanalkatasters und der Einholung von Zustimmungserklärun- gen für Indirekteinleiterbewilligungen. Anforderungsprofil: ■ Abgelegte Reifeprüfung an einer HTL, Fachrichtung Tiefbau, Berufspraxis er- wünscht Abgelegte Prüfung für den gehobenen technischen Dienst erwünscht Managementerfahrung im Bereich der Abwasser- und Abfallwirtschaft erwünscht Erfahrung in wasser- und abfallrechtlichen Belangen ■ Kenntnisse der EDV-Programme MS-Dos ab 4.0, Windows 95, Windows NT Kenntnisse der Office-Produkte Access, Excel und Word, der Ausschreibungspro- gramme Forster, AVA bzw. ABK-5, o.ä. ■ Grundkenntnissein CAD, wie z.B. ACAD-14 II Führerschein der Gruppe B Kenntnisse in der Verhandlungs- und Ge- sprächsfiihnmg Kommunikations-, Kontakt- und Team- fähigkeit, angenehmes Auftreten ■ Planungs-, Konfliktlösungs- und Organisa- tionskompetenz Führungsqualitäten und Durchsetzungsver- mögen Ständige Bereitschaft zur Weiterbildung 11 Kenntnis der deutschen Sprache in Wort und Schrift Männliche Bewerber: abgeleisteter Präsenz- od. Zivildienst Östen, Staatsbürgerschaft; diese Vorausset- zung wird jedoch auch durch die Staatsange-
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