Amtsblatt der Stadt Steyr 1998/7

Tarifordnung für die Fremdschlamm- Übernahme auf der Kläranlage geändert Geplante Anhebungen des Spalttarifes werden nicht durchgeführt er Reinha ltungsverband Steyr und Um- gebung (RHV) übernimmt Senkgruben- inhalte und Fremdschlämme aus dem gesamten Einzugsgebiet der neun Mitgliedsgemeinden. Die in den vergangenen Jahren angelieferten Mengen standen jedoch in keinem Verhältnis zu den theoretisch angenommenen, sodaß ver- schiedene Maßnahmen gesetzt wurden zur Steigerung der Anlieferungsmengen und somit geordneten Entsorgung der Senkgrubeninhalte bzw. Schlämme. Eine dieser Maßnahmen war die Einführung eines Spalttarifes für ordnungs- gemäß gewartete bzw. technisch den gesetzli- chen Bestimmungen entsprechende Senkgru- ben sowie jene, die diesen technischen und rechtlichen Anforderungen nicht entsprechen. Als Kriterium wurde der CSB-Gehalt (chemi- scher SauerstoHbedarf) mit 5000 mg/1festge- setzt. Dieser Grenzwert ist äußerst großzügig angesetzt, zumal bereits bei 1500 mg/1 davon auszugehen ist, daß Überwasser anderweitig verbracht wird bzw. unzulässige Einleitungen von diversen Stoffen (z.B. Fritieröl, Fotochemi- kalien usw.) erfolgen. Die Einführung des Spalttarifes mit 1.1.1997 und die damals beschlossenen Anhebungen für CSB-Werte über 5000 mg/1 (ab 1.1.1998 von 70 S auf 120 S; ab 1.7.1998 von 120 S auf 170 S; und ab 1.1 .1999 von 170 S auf 220 S exkl. USt.) führten jedoch zu unerwarteten Schwie- rigkeiten bei der Überprüfung und Verwaltung der insgesamt 3600 Senkgruben. Deshalb wur- de anläßlich der jüngsten Mitgliederversamm- lung beschlossen, die Tarifordnung abzuändern und die Tarife mit 1.7.1998 und 1.1.1999 nicht anzuheben. Ab Jänner 1999 ist eine umfassen- de Änderung vorgesehen, wobei sämtliche Ge- meinden eine entsprechende Neuregelung der Groß, aber naja! Tarifordnung für Senkgrubeninhaber vorberei- ten werden. Über diese Gebührenordnungen der jeweiligen RHV-Mitgliedsgemeinden wer- den rechtzeitig entsprechende Informationen erteilt. Sinn dieser Neugestaltung soll sein, daß Senkgrubeninhaber die anfallenden Abwässer ordnungsgemäß und den gesetzlichen Bestim- mungen entsprechend entsorgen und behan- deln lassen. Der RHV errichtet derzeit in Sierning eine Übernahmestelle für Senkgrubeninhalte, damit die Fahrtstrecken der Entsorgungsfahrzeuge entsprechend kurz gehalten werden können . In dieser Übernahmestelle werden die angeliefer- ten Senkgrubeninhalte abgespeichert und ent- sprechend belüftet, sodaß bereits ein Kohlen- stoffabbau erfolgt. Zur Vermeidung von all- fälligen Geruchsbelästigungen werden Korn- postfilter im Bereich der Luftabsaugung vorge- sehen. Die Baukosten für diese Station, die über das bereits bestehende Fernwirksystem rund um die Uhr überwacht wird, betragen rd. 7,5 Mill. S. Die Zulieferfirmen haben mittels Chipkarte jederzeitigen Zutritt. Tarifordnung für die Fremd - schlammübernahme auf der Zen - tralen Kläranlage 1. Mit Beschluß der Mitgliederversammlung des RHV Steyr und Umgebung vom 23. Juni 1998 wird der Tarif für die Übernahme von Senk- grubeninhalten bzw. von Schlamm aus häusli- chen Kleinkläranlagen wie folgt festgesetzt: 1. Senkgrubeninhalte, die dem üblichen häusli- chen Abwasser entsprechen, welche in einer flüssigkeitsdichten Senkgrube gesammelt Hoffentlich paßt die Schachtel vom Fernseher in den So ein Glück, der Behälter ist leer. Also, erst falten ... Behälter. ...ein starkes Stück Stadt werden, mit einem CSB-Wert bis max. 5000 mg/1 - S 20.-/m3 2. Senkgrubeninhalte, die nicht dem üblichen häuslichen Abwasser entsprechen, mit einem CSB-Wert ab 5001 mg/1- ab 1.7.1998 bis 31.12.1998: S 120.-/m3 3. Schlamm aus häuslichen Kleinkläranlagen, entsprechend Ö-Norm B2502 mit wasser- rechtlicher Bewilligung - S 70.- /m3 II . Der zu entrichtenden Übernahmegebühr sind die gesetzlichen Abgaben, wie z.B. Umsatzsteu- er, hinzuzurechnen. III. Die Fremdschlammübernahmegebühr wird vom RHV Steyr und Umgebung direkt den je- weiligen Senkgrubenbesitzern in Rechnung ge- stellt. Diesbezügliche Hinweise haben die Entsorgungsfirmen für Senkgruben auf ihren Lieferscheinen bzw. Rechnungen aufzunehmen. IV. Diese Tarifordnung tritt mit 1. Juli 1998 in Kraft und ersetzt daher die Tarifordnung vom 1. Jänner 1998. Für den RHV Steyr und Umgebung, der Ob- mann: Ing. Dietmar Spanring Amtsblatt der Stadt Steyr Medieninhaber und Herausgeber Stadt Steyr, 4400 Steyr, Stadtplatz 27 · Redaktion Stabsstelle für Presse und Information , 4400 Steyr, Stadtpl atz 27, Telefon 0 72 52 / 544 03, FS 281 39, Telefax 0 72 52 / 483 86, eMail : office@s teyr.gv.at, Web: www.steyr.gv.at · Hersteller Druckerei Prietzel, 4400 Steyr, Pachergasse 3 - Verlags· und Herstellungsort Steyr -Anzeigenannahme Druckerei Prietzel, 4400 Steyr, Pachergasse 3, Telefon 0 72 52 / 52 0 84 - 0 Titelfoto: Hartlauer Der. Umwelt 1. b ,u 1e e So große Verpackungen bringst Du am besten ins Abfallsammelzentrum. 23/215

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