Amtsblatt der Stadt Steyr 1998/5

Magistrat Steyr, FA für Baurechtsangelegenh. BauGru-34/95; Bebauungspl. Nr. 63 -Jägerberg Kundmachung GeschäftsführerCin) für Gesundheits- und Sozialservice Steyr gesucht Der vom Gemeinderat der Stadt Steyr in seiner Sitzung vom 11. September 1997 beschlossene Bebauungsplan Nr. 63 -Jägerberg - wird hiemit gemäß § 34 Abs. 5 Oö. Raumordnungs- gesetz 1994, LG BI. Nr. 114/ 1993 in der Fassung der Novelle LGBI. Nr. 83/1997, in Verbindung mit § 65 Statut für die Stadt Steyr 1992, LGBI. Nr. 9 idgF., als Verordnung der Stadt kundgemacht. Das Planungsgebiet erstreckt sich vom L. Stein- brecher-Ring im Westen bis zur Gemeinde- grenze St. Ulrich im Osten. Südlich wird das Planungsgebiet von der Fellinger-Siedlung be- grenzt. Im Norden reicht das Planungsgebiet bis zur Klingschmiedgasse. Entsprechend den Planunterlagen ist die Errichtung einer Reihen- hausanlage, angrenzend an die Fellinger-Sied- lung und entlang der Gemeindegrenze zu St. Ulrich, sowie einer mehrgeschoßigen Geschoß- wohnungsanlage auf der verbleibenden Rest- fläche beabsichtigt. Die verkehrsmäßige Er- schließung soll im wesentlichen über eine neu zu errichtende Zufahrtsstraße von der Kam- Stra11cr • Böhm o„ Das im April 1998 gegründete Gesundheits- und Sozialservice Steyr (GSS Steyr) soll die Zusammenarbeit der bereits bestehenden so- zialen und medizinischen Einrichtungen der Stadt Steyr fördern (Vernetzung) und die je- weiligen Zuständigkeiten für Ratsuchende mit sozialen und medizinischen Problemen klarstellen (Sozialberatungsstelle). Weiters soll die Zusammenarbeit der sozia- len und medizinischen Einrichtungen mit Entscheidungsträgern aus Politik, Wirtschaft und Sozialversicherungen verbessert und ausgebaut werden. Dafür wird ein(e) Ge- schäftsführer(in) des GSS Steyr gesucht. mermayrstraße her erfolgen. Für einen gerin- gen Bereich ist auch die Aufschließung über die Klingschmiedgasse bzw. den L. Steinbre- cher-Ring vorgesehen. Der Plan wurde gemäß § 34 Abs. 1Oö. Raum- ordnungsgesetz 1994, LGBI. Nr. 114/1993 in der Fassung der Novelle LG BI. Nr. 83/ 1997, mit Erlaß des Amtes der Oö. Landesregierung vom 20. April 1998, Zahl Bau R-P-490122/5- 1998, aufsichtsbehördlich genehmigt. Gemäß § 65 Statut für die Stadt Steyr 1992, LGBI. Nr. 9 idgF., wird diese Verordnung im Amtsblatt C ~ STEYR / GARSTEN i e .§ Eigentumswohnungen in Neubau, wenige Gehminuten vom Zentrum. Fachkompetenz: einschlägige Ausbildung im Sozial- bzw. Gesundheitsbereich Erfahrungen im Sozial- bzw. Gesundheits- bereich, speziell im Bereich Sozialma- nagement Persönliche Voraussetzungen: kommunika- tive und integrative Persönlichkeit, orga- nisatorische Fähigkeiten, Erfahrungen mit Öffentlichkeitsarbeit, Bereitschaft zur Weiterbildung, Konflikt- und Krisenfähig- keit Bewerbungen sind schriftlich bis spätestens 15. 6. 1998 zu richten an: Dr. Michael Scho- dermayr, Harrerstraße 5, 4407 Steyr-Gleink. der Stadt Steyr kundgemacht. Der bezughaben- de Plan liegt durch zwei Wochen beim Magi- strat Steyr, Baurechtsabteilung, zur öffentlichen Einsichtnahme während der Amtsstunden auf. Er wird mit dem auf den Ablauf der zweiwöchi- gen Kundmachungsfrist folgenden Tage rechts- wirksam. Der Plan liegt auch nach Inkrafttre- ten während der Amtsstunden im Magistrat der Stadt Steyr zur Einsichtnahme für jeder- mann auf. Für den Bürgermeister: i. A.: Dr. Maier C ~ :; 0 e .§ Stra11cu • Böhm 01:ir. Herrliche Aussicht zu Traumpreisen in gediegener Architektur. HAIDERSHOFEN 28/ 148 Bereits ab ÖS 17.000,- f m 2 (je nach Lage) Größe : von 52m 2 bis 88 m 2 , beste Ausstattung Teilweise auch Miete möglich. Immobilien Strasser, Linz, 0732/67 45 75 Preiswerte und erfolgreiche Nachhilfe, Förderung und Hausaufgabenbetreuung durch ausgesuchte Mitarbeiter Steyr, Berggasse 9 - Tel. 07252 / 45 1 58 Anmeldung und Beratung: Montag-Freitag 15.00-17.30 Uhr Wenige Autominuten von Steyr in absolut ruhigem Siedlungsgebiet Sehr schöne Eigentumswohnung, gute Ausstattung. ca . 75m 2 , 3 Zimmer + Wohnküche, Gartennutzung. ÖS 1,2 Mio. Immobilien Strasser, Linz, 0732/67 45 75 ste~r

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