Amtsblatt der Stadt Steyr 1998/5

Auswahlverfahren: Vorstellungsgespräch in der Fachabteilung für Personalverwaltung Mindestens I Praxistag im Alten- und Pfle- geheim Tabor Die Einstellung erfolgt auf Basis Vollbeschäfti- gung und in ein befristetes Vertragsbedienste- tenverhältnis zur Stadt Steyr. Bewerbungen sind ausschließlich unter Ver- wendung der aufgelegten Bewerbungsbögen, die in der Informationsstelle und bei der Fach- abteilung für Personalverwaltung des Magistra- tes der Stadt Steyr, Stadtplatz 27, Rathaus, 2. Stock (Tel. 07252/575-222), erhältlich sind, so rechtzeitig einzubringen, daß diese bis späte- stens 31. Mai 1998 beim Magistrat Steyr, Fachabteilung für Personalverwaltung, ein- langen. Für nähere Auskünfte wenden Sie sich bitte an den Heimleiter des Alten- und Pflegeheimes Tahor, Hrn. OAR Ruckerbauer, unter der Tel.- Nr. 07252-81777 Dw 10. Der Magistratsdirektor: Dr. Kurt Schmid! ♦ Magistrat der Stadt Steyr, Geschäftsbereich für Präsidial- und Rechtsangelegenheiten; Ges - 1/98 - Dr.-Wilhelm-Groß-Stiftung 1998 Ausschreibung einer Studienbeihilfe Die Stadt Steyr vergibt aus den Erträgnissen der von ihr verwalteten Dr.-Wilhelm-Groß-Stif- tung für das Schuljahr 1998/99 eine Studien- beihilfe in Höhe von S 15.000.- . Diese wird in erster Linie Hochschülern oder Hochschülerin- nen gewährt, die sich dem Studium der Mathe- matik an einer inländischen Universität wid- men, in Steyr ansässig und überdies bedürftig sind. Die soziale Bedürftigkeit wird hiebei nach den Richtlinien des Bundes für Studienbeihi l- fensätze im Sinne des Studienförderungsge- setzes 1992 bemessen. In Ermangelung solcher Bewerber kann die Studienbeihilfe auch ande- ren bedürftigen Hochschülern oder Hochschü- lerinnen, sofern sie den übrigen Bedingungen entsprechen, zuerkannt werden. Studierende, die sich um diese Studienbeihilfe bewerben wollen, haben diese entsprechend be- legten Gesuche bis spatestens 15_Oktober 1998, unter der Kennbezeichnung „Studien- beihilfe Dr.-Wilhelm-Groß-Stiftung" beim Ma- gistrat Steyr, Rathaus, einzubringen. Die erfolg- te Inskription ist durch Vorlage einer lnskrip- ...ein starkes Stück Stadt tions-Bestätigung für das laufende Winterseme- ster und der gute Studienerfolg durch Vorlage von mindestens auf die Qualifikation „gut" lau- tenden Kolloquien oder Übungszeugnissen über wenigstens fünfstündige Vorlesungen nachzuweisen. Das Kriterium der sozialen Be- dürftigkeit ist durch Vorlage eines Bescheides über die Zuerkennung einer Studienbeihilfe nach dem Studienförderungsgesetz 1992 zu be- legen. Sämtliche dem Gesuch angeschlossenen Belege bleiben bei der Akte und sind daher in beglaubigter Abschrift oder Fotokopie beizu- bringen. Die Verleihung obliegt dem Stadtsenat der Stadt Steyr. Die Bewerbung allein gibt noch keinen Anspruch auf die Zuerkennung einer Studienbeihilfe. Der Bürgermeister: Hermann Leithenmayr ♦ Magistrat der Stadt Steyr, Fachabteilung für Tiefbau; BauT - 10/98 - Erd-, Baumeister-, Rohrverlegungs- u. Sanierungsarbeiten der Ka- nalisation Knoglergründe, ABA BA 08 Öffentliche Ausschreibung über die Erd-, Baumeister-, Rohrverlegungs- und Sanierungsarbeiten für die Herstellung und Verbesserung der Kanalisation Knogler- gründe. Umfang der Arbeiten NK Knoglergründe: Neubau Schacht Länge m Dimension 15 - 11 136,00 BM 0 400 11 - l 0 40,00 BM 0 600 10 - 9 35,00 BM 0 600 9 - 8 9,50 BM 0 300 3 - 24 107.50 BM 0 500 328,00 Sanierung Rohr in Rohr 8 - 7 84, 17 0 300 7 - 3 104.84 0 400 189,01 mittl. Tiefe 2,50 m 3,20 m 2,50 m 2,30 m 3,70 111 Die Unterlagen können gegen einen Kostener- satz von S 2.000.- ab sofort in der Informati- onsstelle des Magistrates Steyr, Erdgeschoß, Stadtplatz 27, sowie in der Einlaufstelle des Amtes der Oö. Landesregierung, Kärntner- straße 12, 4020 Linz, abgeholt werden. Durch die Ausschreibung und Entgegennahme der Anbote erwachsen den Ausschreibern kei- ne wie immer gearteten Verpflichtungen oder Verbindlichkeiten gegenüber den Bietern. Ein Ersatz der Kosten für die Anbotstellung erfolgt nicht. Der ausschreibenden Stelle bleibt es vor- behalten, Anbieter ohne Angabe von Gründen abzulehnen. Im Falle einer Aufhebung der Aus- schreibung, aus welchen Gründen immer, ent- steht weder ein Anspruch auf Kostenersatz noch auf entgangenen Gewinn. Jede Anfech- tung wegen Irrtums ist ausgeschlossen. Die Anbote sind verschlossen und mit der Auf- schrift „Erd-, Baumeister-, Rohrverlegungs- und Sanierungsarbeiten für die Kanalisation Knog- lergründe" bts spätestens 3. Juni 1998, 8.45 Uhr bei der Informationsstelle des Magistrates, Erd- geschoß, abzugeben. Die öffentliche Anbotser- öffnung findet am gleichen Tage ab 9Uhr im Geschäftsbereich III, FA für Bauwirtschaft, Zimmer 318, statt. Für den Bürgermeister, der Baudirektor: Dipl.-Ing. Helmut Vorderwinkler ♦ Magistrat der Stadt Steyr, Fachabteilung für Baurechtsangelegenheiten; Bau Gru - 67/96 - Flächenwidmungsplanänderung Nr. 98 - Kleingartenanlage Steyr-Daimler-Puch AG Kundmachung Die vom Gemeinderat der Stadt Steyr in seiner Sitzung vom 22. Jänner 1998 beschlossene Flä- chenwidmungsplanänderung Nr. 98 - Kleingar- tenanlage Steyr-Daimler-Puch AG - wird hier- mit gemäß § 34 Abs. 5 Oö. Raumordnungs- gesetz 1994, LGBI. Nr. l l 4/ 1993 in der Fas- sung der Novelle LGBI. Nr. 83/1997, in Verbin- dung mit § 65 Statut für die Stadt Steyr 1992, LGBI. Nr. 9 idgF., als Verordnung der Stadt kundgemacht. Der Plan wurde gemäß § 34 Abs. 1 Oö. Raum- ordnungsgesetz 1994, LGBI. Nr. ll 4/ 1993 in der Fassung der Novelle LG BI. Nr. 83/ 1997, mit Erlaß des Amtes der Oö. Landesregierung vom 26. März 1998, Zahl Bau Gru - 67/96, auf- sichtsbehördlich genehmigt. Gemäß § 65 Statut für die Stadt Steyr 1992, LGBI. Nr. 9 idgF., wird diese Verordnung im Amtsblatt der Stadt Steyr kundgemacht. Der bezughabende Plan liegt durch zwei Wochen beim Magistrat Steyr, Baurechtsabteilung, zur öffentlichen Einsichtnahme während der Amts- stunden auf. Er wird mit dem auf den Ablauf der zweiwöchigen Kundmachungsfrist folgen- den Tage rechtswirksam. Der Plan liegt auch nach Inkrafttreten während der Amtsstunden im Magistrat der Stadt Steyr zur Einsichtnah- me für jedermann auf. Für den Bürgermeister: i. A.: Esterle 27/ 147

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