Amtsblatt der Stadt Steyr 1998/4

Stellen- Ausschreibung Beim Magistrat der Stadt Steyr ist im Ge- schäftsbereich für Soziale Angelegenheiten nachstehend angeführter Dienstposten zu be- setzen: Entlohnungsgruppe b: Diplomierte/r Sozialarbeiterln Aufgaben: Unterstützung von schwierigen und sozial schwachen Familien, von Kindern und Ju- gend lichen Zusammenarbeit mit Schulen, Horten, Kin- dergärten, Sozialvereinen und anderen Ju- gendwohlfahrtseinrichtungen Beratung in Erziehungsfragen Mutterberatung Auswahl und beratende Begleitung von Pfle- ge- und Adoptiveltern Jugendwohlfahrts-Maßnahmen Voraussetzungen: Abgeschlossene Ausbildung an einer Akade- mie für Sozialarbeit Berufserfahrung Kommunikations- und Teamfähigkeit Guter Umgang mit Personen (auch in Kri- sensituationen) Soziales Engagement Kenntnis der deutschen Sprache in Wort und Schrift Männliche Bewerber: abgeleisteter Präsenz- oder Zivildienst Österreichische Staatsbürgerschaft; diese Voraussetzung wird jedoch auch durch die Staatsangehörigkeit eines Landes erfüll t, dessen Angehörigen Österreich aufgrund der Mitgliedschaft bei der Europäischen Uni- on (EU) dieselben Rechte für den Berufszu- gang zu gewähren hat wie Inländerinnen. Die Aufnahme erfolgt in ein unbefristetes Vertragsbedienstetenverhältnis zur Stadt Steyr. Bewerbungen sind ausschli eßli ch unter Ver- wendung der aufgelegten Bewerbungs- bögen, die in der Informationsstelle und bei der Fachabteilung für Personalverwaltung des Magistrates der Stadt Steyr, Stadtplatz 27, Rat- haus, 2. Stock (Tel. 07252/575-222), erhältlich sind, so rechtzeitig einzubringen, daß diese bis spätestens 30. April 1998 beim Magistrat Steyr, Fachabteilung für Perso- nalverwaltung, einlangen. Der Magistratsdirektor: Dr. Kurt Schmid! ♦ Magistrat der Stadt Steyr, Fachabteilung für Baurechtsangelegenhei ten Bau Gru-29/96; Flächenwidmungsplanände- rung Nr. 96 - Innere Stelzhamerstraße Kundmachung Die vom Gemeinderat der Stadt Steyr in seiner Sitzung vom 11 . September 1997 beschlossene Flächenwidmungsplanänderung Nr. 96 - Innere Stelzhamerstraße - wird hiemit gemäߧ 34 Abs. 5 Oö. Raumordnungsgesetz, LGBI. Nr. 114/1 994, in Verbindung mit § 65 Statut für Saubere Abwässer fließen in die Enns Der Reinhaltungsverband Steyr und Umge- bung beauftragt jährlich ein Fremdinstitut mit der Durchführung der Gewässer-Unter- suchung des Ennsflusses im Bereich der Zen- tralen Kläranlage. Das von der Gruppe An- gewandte Limnologie, OEG für Gewässer- u. Umweltschutz, Innsbruck, erstellte Gutach- ten für das Jahr 1997 ergab, daß sowohl oberhalb als auch unterhalb des Auslaufes der Zentralen Kläranlage der Ennsfluß die Gewässergüte der Klasse II hat. Durch die 28/116 Ausleitung der gereinigten Abwässer wird die Q!.ialität des Ennsflusses nicht ver- schlechtert. Der chemisch-phys ikalische und biologische Befund ergibt sowohl oberhalb als auch unterhalb des Kläranlagenauslaufes eine Güteklasse I - II. Das Gutachten bestä- tigt auch, daß die Funktionsweise der Klär- anlage sowie die Reinigungsleistung allen wasserrechtlichen Auflagen und somit allen umweltrelevanten Anforderungen entspre- chen. die Stadt Steyr 1992, LG BI. Nr. 9 idgF., als Ver- ordnung der Stadt kundgemacht. Der Plan wur- de gemäß § 34 Abs. 1 Oö. Raumordnungsge- setz, LG BI. Nr. l 14/ 1993, mit Erlaß des Amtes der Oö. Landesregierung vom 6. Oktober 1997, Zahl Bau P-490121 / 1-1997, aufsichtsbehörd- li ch genehmigt. Gemäß § 65 Statut für die Stadt Steyr 1992, LGBI. Nr. 9 idgF., wird diese Verordnung im Amtsblatt der Stadt Steyr kundgemacht. Der bezughabende Plan liegt durch 2 Wochen beim Magistrat Steyr, Baurechtsabteilung, zur öffentlichen Einsichtnahme während der Amts- stunden auf. Er wird mit dem auf den Ablauf der zweiwöchigen Kundmachungsfrist folgen- den Tage rechtswirksam. Der Plan liegt auch nach Inkrafttreten während der Amtsstunden im Magistrat der Stadt Steyr zur Einsichtnah- me für jedermann auf. Für den Bürgermeister: i. A.: Esterle ♦ Magistrat der Stadt Steyr, Fachabteilung für Baurechtsangelegenheiten Bau Gru-68/94; Bebauungsplan Nr. 46 - Ände- rung Nr. 8 - R. Ecker - ,,Ennser Straße"; Aufla - ge zur öffentlichen Einsichtnahme Kundmachung Die Stadt Steyr beabsichtigt , den Bebauungs- plan Nr. 46 - Änderung Nr. 8 - R. Ecker - Ennser Straße - abzuändern. Die Änderung be- steht im wesentlichen in der Schaffung besserer Bebauungsmöglichkeiten für Wohngebäude durch Erweiterung des durch Baufluchtlinien umschlossenen Bereiches auf dem Grundstück Nr. 1704/2. Die zwingend an der Westseite des Grundstückes vorgeschriebene Parkplatzer- richtung soll nunmehr freigestellt werden. Gemäß § 36 Abs. 4 in Verbindung mit § 33 Abs. 3 Oö. Raumordnungsgesetz 1994, LGBI. Nr. 114/1993 in der Fassung der Novelle LGBI. Nr. 83/1997, wird darauf hingewiesen, daß der Bebauungsplan Nr. 46 - Änderung Nr. 8 - Ennser Straße - mindestens 4Wochen, d.h. vom 15. April 1998 bis einschließ- lich 30. Mai 1998 zur öffentlichen Ein- sichtnahme beim Magistrat der Stadt Steyr während der Amtsstunden aufliegt. Jedermann, der ein berechtigtes Interesse glaubhaft machen kann, ist berechtigt, während der Auflagefrist schriftliche Anregungen oder Einwendungen beim Magistrat der Stadt Steyr einzubringen. Für den Bürgermeister: i. A.: Dr. Maier steyr

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