Amtsblatt der Stadt Steyr 1998/2

Stellen- Ausschreibung In den Stadtwerken/Städt. Verkehrsbetriebe sind nachstehend angeführte Dienstposten zu besetzen: Entlohnungsgruppe p2: Omnibuslenkerln Aufgaben: Lenken eines Städt. Omnibusses Betreuung und Beratung der Fahrgäste Verkauf von Fahrscheinen Anfarderungsprqfil: Omnibuslenkerberechtigung Kfz-bezogene Berufsausbildung Ansprechendes Auftreten, Kommunikations- fähigkeit Verantwortungsbewußtsein, kundenorientier- te Berufsauffassung Bereitschaft für Schicht- und Wechseldienst, Wochenend- und Feiertagsdienst Kenntnis der deutschen Sprache in Wort und Schrift Männliche Bewerber: abgeleisteter Präsenz- od. Zivildienst Österr. Staatsbürgerschaft; diese Vorausset- zung wird jedoch auch durch die Staatsange- hörigkeit eines Landes erfüllt, dessen Ange- hörigen Österreich aufgrund der Mitglied- schaft bei der Europäischen Union (EU) die- selben Rechte für den Berufszugang zu ge- währen hat wie Inländerinnen. Entlohnungsgruppe p3: Kfz-Mechanikerin Aufgaben: Reparatur- und Wartungsarbeiten am Städt. Fuhrpark Anforderungsprofil: Lehrabschlußprüfung als Kfz-Mechanikerin Omnibuslenkerberechtigung erwünscht Kommunikations- und Teamfähigkeit Handwerkliches Geschick Kenntnis der deutschen Sprache in Wort und Schrift Männliche Bewerber: abgeleisteter Präsenz- od. Zivildienst Östen. Staatsbürgerschaft; diese Vorausset- zung wird jedoch auch durch die Staatsange- hörigkeit eines Landes erfüllt, dessen Ange- hörigen Österreich aufgrund der Mitglied- schaft bei der Europäischen Union (EU) die- selben Rechte für den Berufszugang zu ge- währen hat wie Inländerinnen. Die Aufnahmen erfolgen in ein Vertragsbedien- stetenverhältnis zur Stadt Steyr und auf Basis Vollbeschäftigung. Bewerbungen sind ausschließlich unter Ver- wendung der aufgelegten Bewerbungs- bögen, die in der Informationsstelle und bei der Fachabteilung für Personalverwaltung des Magistrates der Stadt Steyr, Stadtplatz 27, Rat- haus, 2. Stock (Tel. 07252/575-222), erhältlich sind, so rechtzeitig einzubringen, daß diese bis spätestens 6. März 1998 beim Magistrat Steyr, Fachabteilung für Personalver- waltung, einlangen. Der Magistratsdirektor: Dr. Kurt Schmidl ♦ Gewässer rein halten In den letzten Jahren mußte durch Auf- sichtsorgane festgestellt werden, daß Silo- abwässer konzentriert zur Versickerung ge- bracht werden bzw. in Oberflächenwässer eingeleitet werden. Im Sinne der Reinhal- tung der Gewässer wird auf die Unzuläs- sigkeit dieser Vorgangsweise hingewiesen. Alle Personen, die für das Verbringen von Siloabwässern verantwortlich sind, haben dies mit der gebotenen Sorgfalt bei Beach- tung der gesetzlichen Bestimmungen 26/54 (Wasserrechtsgesetz, Oö. Bodenschutzgesetz) ordnungsgemäß durchzuführen. Bei Übertre- tung sind in Anwendung des Wasserrechts- gesetzes Strafen bis zu 500.000 Sbzw. des Oö. Bodenschutzgesetzes Strafen bis zu 50.000 Svorgesehen, wobei nicht auszu- schließen ist, daß bei Schäden des Grund- wassers privatrechtliche Forderungen gestellt werden oder auch die Staatsanwaltschaft in Vollziehung des Umweltstrafrechtes tätig wird. Reinhaltungsverband Steyr und Umgebung, Bau T-17/96 Öffentliche Ausschreibung über die Erd-, Baumeister- und Rohrverle- gungsarbeiten für die Errichtung der Fremd- schlammübernahmestelle Sierning. Die Unterlagen können gegen einen Kostener- satz von S 1.300.- inkl. 10 0/o USt ab 20. Febru- ar 1998 in der Informationsstelle des Magistra- tes Steyr, Erdgeschoß, Stadtplatz 27, 4400 Steyr, sowie in der Einlaufstelle des Amtes der Oö. Landesregierung, Kärntnerstraße 12, 4020 Linz, abgeholt werden. Die Anbote sind verschlossen und mit der Auf- schrift „Anbot über die Erd-, Baumeister- und Rohrverlegungsarbeiten für die Errichtung der Fremdschlammübernahmestelle ·Sierning" bis spätestens 23. März 1998, 8.45 Uhr der Informationsstelle des Magi- strates Steyr, Stadtplatz 27, 4400 Steyr, Erdge- schoß, zu übermitteln. Die Anbotseröffnungs- verhandlung findet am gleichen Tage ab 9 Uhr im Magistrat Steyr, GB III/FA für Bauwirt- schaft und Sachverständigendienst, Zimmer 318, statt. Durch die Ausschreibung und Entgegennahme der Anbote erwachsen dem RHV keine wie im- mer gearteten Verpflichtungen oder Verbind- lichkeiten gegenüber den Bietern. Ein Ersatz der Kosten für die Anbotstellung erfolgt nicht. Der ausschreibenden Stelle bleibt es vorbehal- ten, Anbieter ohne Angabe von Gründen abzu- lehnen. Jede Anfechtung wegen Irrtums ist aus- geschlossen. Im Falle einer Aufhebung der Ausschreibung, aus welchen Gründen immer, entsteht weder ein Anspruch auf Kostenersatz noch auf entgangenen Gewinn. Für den RHV Steyr und Umgebung Die Geschäftsführung: EUR-Ing. Sepp Deutschmann, Walter Stile ♦ Reinhaltungsverband Steyr und Umgebung, Bau T-17/96 Öffentliche Ausschreibung über die Maschinelle Ausrüstung samt Elektro- installation für die Fremdschlamm- übernahmestelle Sierning. Die Unterlagen können gegen einen Kostener- satz von S 1.100.- inkl. 10 0/o USt ab 20. Fe- bruar 1998 in der Informationsstelle des Magi- steißr

RkJQdWJsaXNoZXIy MjQ4MjI2