Amtsblatt der Stadt Steyr 1998/1

Gemeinnützige Wohnungsgesellschaft der Stadt Steyr, Färbergasse 7, 4401 Steyr; Firmenbuch- nummer: 11 7762 f Bekanntmachung Die Geschäftsführung der Gemeinnützigen Wohnungsgesellschaft der Stadt Steyr, Gesell- schaft mit beschränkter Haftung, mit dem Sitz in Steyr, gibt im Sinne des § 277 (1) des Rech- nungslegungsgesetzes vom 31. Juli 1990, BGB!. Nr. 475, idgF., bekannt, daß der mit dem unein- geschränkten Bestätigungsvermerk versehene Jahresabschluß der Gesellschaft zum 31. De- zember 1996 beim Firmenbuch des Landes- als Handelsgerichtes Steyr eingereicht wurde. ♦ Wertsicherung November 1997 Verbraucherpreisindex 1996 = 100 Oktober ............................................................ 101,6 November ........................................................ 101,7 Verbraucherpreisindex 1986 = 100 Oktober ........................... ....... .......................... 132,9 November ........................................................ 133,0 Verbraucherpreisindex 1976 = 100 Oktober ............................................................. 206,6 November ......................................................... 206,8 Verbraucherpreisindex 1966 = 100 Oktober ............................................................. 362,4 November .................................... ..................... 362,8 Verbraucherpreisindex I 1958 = 100 Oktober ..................... .. .................... .................. 461,8 November ...................................................... ... 462,2 Verbraucherpreisindex II 1958 = 100 Oktober ............................................................. 463,2 November ..................................... .................... 463,7 Kleinhandelspreisindex 1938 = 100 Oktober ........................................ .................. 3.497,0 November ...................................................... 3.500,4 Lebenshaltungskostenindex 1938 = 100 Oktober ........................... ............................... 3.446,3 November ...................................................... 3.449,7 1945 = 100 Oktober .......................................................... 4.057,5 November ..................................................... 4.061,5 ...ein starkes Stück Stadt Amtstierarzt nv I niert Mitteilung für Hundehalter Bekämpfung der Wutkrankheit - Kennzeichnung aller Hunde mit Hundemarken - Ausgabe von „Mehrjahresmarken" (Le- bensmarken) Mit Verordnung des Landeshauptmannes von Oberösterreich wurde die Kennzeich- nung aller Hunde mit amtlichen Hunde- marken zum Zwecke der Bekämpfung der Wutkrankheit (Tollwut) neu geregelt. Die neuen Hundemarken haben ab dem heuri- gen Jahr eine unbegrenzte Gültigkeit. Sie werden aus stabilem Nirosta-Material gefer- tigt, sodaß im günstigsten Fall eine lebens- längliche Verwendung beim gekennzeichne- ten Hund möglich sein wird. Mit diesen Marken müssen alle über 8Wo- chen alten Hunde zur Kennzeichnung und Identifikation des Tieres am Halsband oder am Brustgurt versehen sein, wenn sie sich außerhalb der Wohnung oder des eingezäun- ten Gartens des Hundehalters aufhalten. Die Ausgabe erfolgt für bereits angemeldete Hunde im Zuge der Vorschreibung der Hun- desteuer per Post in den nächsten Wochen. Neuanmeldungen von Hunden über 8Wo- chen sind innerhalb von 3 Tagen nach Be- ginn der Hundehaltung beim Veterinäramt der Stadt Steyr, Redtenbachergasse 3, Zim- mer 2, durchzuführen. Parteienverkehr ist Montag bis Freitag von 8 bis 12 Uhr sowie Montag, Dienstag und Donnerstag von 13.30 bis 16 Uhr. Anläßlich der Anmeldung wird dem neuen Hundehalter die Lebensmarke für seinen Hund übergeben. Für diese ist eine Gebühr von S 20.- zu entrichten. Eine Erneuerung der Marke ist bei Verlust, bei Unlesbarkeit infolge Abnützung, bei Wechsel des Hunde- halters oder bei Übersiedlung in eine andere Gemeinde notwendig. Die Hundehalter wer- den höflich darauf hingewiesen, daß jede Veränderung im Zusammenhang mit der Hundehaltung (Beendigung der Hunde- haltung, Änderung der Adresse, Verlust der Marke usw.) innerhalb von 3 Tagen dem Veterinäramt zu melden ist. Übertretungen der Anordnungen werden nach den Bestim- mungen des Tierseuchengesetzes mit Strafen bis zu S 60.000.- geahndet. Für Auskünfte stehen die Mitarbeiter des Veterinäramtes unter der Rufnummer 575- 277 gerne zur Verfügung. Für den Bürgermeister: Der Amtstierarzt: Dr. Eduard Fellinger 1500 neue Titel in der Stadtbücherei mvergangenen Jahr wurden insgesamt 1500 neue Medien (Bücher, CDs, MCs, Spiele) für die Steyrer Stadtbücherei angekauft. Den Kunden steht daher ein sehr aktuelles An- gebot zur Verfügung, das gezielt auch auf die offiziellen Bestseller-Listen Rücksicht nimmt. Die überdurchschnittlich hohe Akzeptanz der Stadtbücherei wird auch in der kontinuierlich steigenden Zahl von eingeschriebenen Lesern deutlich: Pro Monat werJeu Ju1dfäd111illlid1 zwischen 75 und 150 Neueinschreibungen vor- genommen. Die Zahl der eingetragenen Büche- rei-Kunden ist mittlerweile auf 8115 angestie- gen, von denen im Durchschnitt 70 bis 200 täg- ~, Preiswerte und erfolgreiche Nachhilfe Förderung und Hausaufgabenbetreuung durch ausgesuchte Mitarbeiter Steyr, Berggasse 9 - Tel. 07252 / 45 158 Anmeldung und Beratung: Montag-Freitag 15.00-17.30 Uhr lieh die Stadtbücherei frequentieren. Voll in Gang befindet sich derzeit die EDV-mä- ßige Erfassung des gesamten Medienangebotes, womit das Service für die Steyrer Büchereikun- den noch weiter gesteigert werden soll. Eine Aufgabe, die im Hinblick auf den Gesamtum- fang von 33.006 verschiedenen Einzeltiteln trotz intensiver Bemühungen noch einige Zeit in Anspruch nehmen wird. lmRressum s Amtsblatt der Stadt Steyr Medieninhaber und Herausgeber Stadt Steyr, 4400 Steyr, Stadtplatz 27 - Redaktion Stabsstelle für Presse und Information , 4400 Steyr, Stadtplatz 27, Telefon O72 52 / 544 03, FS 281 39, Telefax O72 52 / 483 86, eMail: office@steyr.gv.at , Web: www.steyr.gv.at - Hersteller Druckerei Prietzel, 4400 Steyr, Pachergasse 3 - Verlags- und Herstellungsort Steyr - Anzeigenannahme Druckerei Prietzel, 4400 Steyr, Pachergasse 3, Telefon 0 72 52 / 52 0 84 - 0 23

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